Visa und Aufenthaltserlaubnis: Vor der Abreise und Nach der Ankunft

Vor der Abreise

Visum

Informationen über das Visum für Deutschland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt (Außenministerium). Hier erfahren Sie, ob Sie ein Visum benötigen und wie Sie es beantragen.

Informationen in

Achtung! Mit einem Touristenvisum können Sie nicht in Deutschland studieren. Sie können ein Touristenvisum auch nicht in ein Studienvisum umändern.

Nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie Ihr Visum in eine Aufenthaltserlaubnis umändern. Siehe dazu in der Rubrik "Nach der Ankunft" den Text "Aufenthaltserlaubnis". 

Finanzierungsnachweis

Wenn Sie bei der deutschen Vertretung (Botschaft, Konsulat) das Visum beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie genügend Geld haben, um in Deutschland zu leben. Momentan ist das mindestens 992 EUR pro Monat oder 11904 EUR pro Jahr.

Es gibt zwei Möglichkeiten für den Finanzierungsnachweis:

  • Das Sperrkonto: Dies ist ein Bankkonto bei einer Bank in Deutschland oder in Ihrem Heimatland, auf dem Sie Ihre finanziellen Mittel für mindestens ein Jahr eingezahlt haben. Von diesem Konto können Sie momentan nicht mehr als 992 EUR pro Monat abheben.
  • Die Verpflichtungserklärung: Hier verpflichtet sich eine Person (z.B. Vater, Mutter, Verwandte), Ihre Lebenskosten in Deutschland für eine bestimmte Zeit oder für Ihr ganzes Studium zu übernehmen. Das Formular bekommen Sie bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat.

Die Höhe des erforderlichen Betrags kann sich ändern. Die FH Aachen kann zum Thema Sperrkonto und Lebensunterhaltskosten keine rechtsverbindlichen Informationen geben. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Botschaft bzw. Ihrem zuständigen Konsulat.

Bei manchen Geldinstituten (wie z.B. der Deutschen Bank) können Sie schon von zu Hause aus das Sperrkonto in Deutschland eröffnen. Dann brauchen Sie Ihr Geld später nicht mehr nach Deutschland zu transferieren und sparen die Gebühren hierfür. 

Weitere Informationen zum Sperrkonto finden Sie auf der Webseite https://www.studying-in-germany.org/de/sperrkonto-auslaendische-studenten/

Nach der Ankunft

Anmeldung am Wohnort

Bevor Sie Ihr Einreise-Visum in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln können, müssen Sie zuerst zum Einwohnermeldeamt, manchmal auch Bürgerbüro genannt.

Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Einzug in Ihre neue Wohnung in Ihrer Stadt anmelden - auch nach einem Umzug innerhalb Deutschlands.

Dazu wenden Sie sich an die Stadtverwaltung Ihres Wohnortes.

Für die meisten Studierenden der FH Aachen sind die folgenden Einwohnermeldeämter bzw. Stadtverwaltungen zuständig:

Aachen - Online-Terminbuchung

www.aachen.de/terminvereinbarung

  • BürgerService „Bahnhofplatz“ und „Katschhof“ sind im Zentrum von Aachen; die anderen Bezirksämter dürfen Sie auch auswählen
  • Klicken Sie auf „Meldeangelegenheiten (residence affairs)“, "Zuzug aus dem Ausland" (+1), „Weiter zur Terminauswahl“.
  • Wenn Sie innerhalb Deutschlands umgezogen sind, wählen Sie “Wohnsitz an-/ ab-/ ummelden (+1)“

Bringen Sie den „Meldeschein An- und Ummeldung“ und die „Wohnungsgeberbestätigung“ mit.

Downloads unter https://serviceportal.aachen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/4599/show

Jülich – Terminbuchung

https://www.juelich.de/buergerbuero

  • Klicken Sie auf „Meldewesen“, „Anmeldung +1“, „Weiter“

Achtung: Es gibt lange Wartezeiten! Buchen Sie Ihren Online-Termin, sobald Sie wissen, wann Sie Ihren Mietvertrag unterschreiben werden. Es reicht aber, wenn Sie den Termin innerhalb von 14 Tagen online buchen, auch wenn der tatsächliche Termin viel später ist.

Achtung: Ohne eine vorherige Anmeldung an Ihrem Wohnort können Sie keine studentische Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen.

Aufenthaltserlaubnis direkt nach der Ankunft beantragen

Ihr Einreisevisum ist in der Regel 90 Tage gültig. Schon 8-12 Wochen vor Ablauf Ihres Visums sollten Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Das müssen Sie auch, wenn Sie visumsfrei nach Deutschland einreisen durften.

Achtung: Bei einer Terminbeantragung nach Ablauf des Einreisevisums können erhebliche rechtliche Nachteile entstehen. 

Hinweis:

Diese Informationen sind ein Service des Akademischen Auslandsamts und sollen erste Hinweise geben. Obwohl sie mit größter Sorgfalt zusammengestellt wurden, kann für die Qualität der Informationen keine Haftung übernommen werden.

Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus der EU

Studierende mit EU-Staatsbürgerschaft und aus dem EWR (Europäischer Wirtschaftsraum), die planen, sich für mehr als 90 Tage in Deutschland aufzuhalten beantragen die Freizügigkeitsbescheinigung EU direkt beim Einwohnermeldeamt oder BürgerService des Wohnortes (gleichzeitig mit der Anmeldung). Sie benötigen keinen zusätzlichen Termin bei der Ausländerbehörde.

Benötigte Unterlagen:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Studienbescheinigung der FH Aachen
  • Nachweis der Krankenversicherung - (EHIC)
  • Nachweis des Lebensunterhaltes

Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Nicht-EU-Ländern

Zuerst müssen Sie an Ihrem Wohnort angemeldet sein (siehe oben „Anmeldung am Wohnort“).

Buchen Sie dann einen Termin zur Beantragung Ihrer Aufenthaltserlaubnis schon 8-12 Wochen, bevor Ihr Visum für Deutschland abläuft.

Ihr Wohnort bestimmt, welche Ausländerbehörde für Sie zuständig ist.

Benötigte Unterlagen (gilt für Aachen und Düren):

  • Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
  • biometrisches Foto
  • Ihren Pass
  • offizielle FH-Studienbescheinigung
  • Ihren Nachweis der Krankenversicherung
  • Ihren Nachweis über die Sicherung Ihres Lebensunterhaltes
  • Gebühren von ca. 100 Euro für die erste Aufenthaltserlaubnis

Die studentische Aufenthaltserlaubnis ist immer befristet (meist 1-2 Jahre), sodass Sie im Verlauf Ihres Studiums mehrfach eine Verlängerung beantragen müssen. 

Es dauert mehrere Wochen, bis Sie Ihre elektronische Aufenthaltserlaubnis (eAT), eine Karte in Kreditkartenformat, abholen können.

Achtung | Beantragen Sie Ihren Termin unbedingt vor Ablauf Ihres Einreisevisums, sonst gilt ihr Aufenthalt in Deutschland als illegal.

Haben Sie kurz vor Ablauf Ihres Visums immer noch keinen Termin buchen können, schreiben Sie unbedingt eine Email an die zuständige Ausländerbehörde, damit es einen schriftlichen Beweis gibt, dass Sie sich rechtzeitig um einen Termin bemüht haben.

Studierende, die in Aachen oder in der StädteRegion Aachen wohnen

Ausländeramt der StädteRegion Aachen
Hackländerstr. 1
52064 Aachen

Online-Terminbuchung Aachen
https://termine.staedteregion-aachen.de/auslaenderamt/

Nach Zuzug aus dem Ausland: Wählen Sie "Aufenthaltsangelegenheiten", "Fachhochschule Aachen", "FH-Studenten +1", "Weiter", "OK„

Nach Umzug innerhalb Deutschlands und Anmeldung in Aachen: Wählen Sie "Aufenthaltsangelegenheiten", "Aufenthalt", "Erteilung/Verlängerung Aufenthalt - Nachname (je nach Buchstabe des 1. Nachnamens) +1", "Weiter", "OK"

Studierende, die in Jülich oder Kreis Düren wohnen

Ausländerbehörde des Kreis Düren, Geschäftsstelle Jülich
Düsseldorferstr. 6
52428 Jülich

Email: abhkreis-dueren.de

Terminvereinbarung: https://formular.kreis-dueren.de/frontend-server/form/provide/114/

Unter "Angaben zum Terminwunsch" wählen Sie "Ausländerbehörde".

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