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Ab März 2018: Neue Regelungen zum Urheberrecht!

Ab dem 1. März 2018 treten neue Regelungen durch das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Bildung und Wissenschaft in Kraft.

Das Urheberrecht wurde den Erfordernissen der Digitalisierung angepasst und neu strukturiert.

Die Neuordnung schafft eine übersichtliche Regelung für Nutzerinnen und Nutzer aus Bildung und Wissenschaft. Dadurch wird ein einfacher, aber auch rechtssicherer Umgang mit dem Urheberrecht angestrebt.

Der § 60a UrhG, der die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Unterricht und Lehre regelt, erlaubt es nun, dass grundsätzlich bis zu 15 % eines Werkes für den Unterricht und die Lehre an Bildungseinrichtungen genutzt werden dürfen. Hingegen ist das Bereitstellen von Artikeln aus Zeitungen und Publikumszeitschriften ab dem 01.03.2018 nicht mehr erlaubt.

Weitere wichtige Neuregelungen finden Sie auf unserer Homepage unter:

https://fhac.de/BIB-Urheberrecht