Prüfungsmodalitäten

Anmeldung zur Prüfung

Alle Prüfungsanmeldungen werden online durchgeführt. Schriftliche Anmeldungen werden nicht mehr entgegen genommen.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich für Prüfungen auch dann anmelden können, wenn Sie die notwendigen Vorleistungen, wie abgeschlossenes Kernstudium 1 oder modulbegleitendes Projekt, noch nicht erbracht haben. In diesem Fall wird Ihre Anmeldung mit einem "V" versehen. Das "V" steht für Vorbehalt. Es liegt allein in Ihrem Verantwortungsbereich, zum Zeitpunkt der Prüfung alle Vorleistungen abgeleistet und nachgewiesen zu haben. Solange Ihre Anmeldung mit einem "V" versehen ist, sind Sie nicht berechtigt, die Prüfung, für die Sie sich angemeldet haben, abzulegen. Es liegt allein in Ihrem Verantwortungsbereich, vor der Prüfung alle Vorleistungen abgeleistet und nachgewiesen zu haben.

Ausnahmegenehmigung

Hinweise zu Ausnahmegenehmigungen | Anträge auf Ausnahmegenehmigungen zur Prüfungszulassung müssen spätestens zum Ende der Anmeldefrist für die Prüfungen an holthaus-sellheier(at)fh-aachen.de gestellt werden. Später eingehende Anträge werden nicht entgegengenommen. Im Falle von verspäteten Klausuranmeldungen und nicht fristgerecht erbrachten Vorleistungen (Hausübungen/Projekte) sind generell keine Ausnahmegenehmigungen möglich.

Regularien zur Durchführung von Prüfungen

Legitimation
Die Legitimation der Prüflinge regelt die RPO (2018) in § 16:
(6) Der Prüfling hat sich auf Verlangen des Prüfers oder der Prüferin oder des bzw. der Aufsichtführenden mit einer Studienbescheinigung und entweder amtlichem Lichtbildausweis oder einer FH-Karte mit Lichtbild auszuweisen.

Täuschungsversuch
Der Täuschungsversuch ist § 22 RPO (2018) geregelt: (3) Versucht der oder die Studierende, das Ergebnis seiner bzw. ihrer Prüfung durch Täuschung zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als nicht ausreichend (5,0) bewertet. Wer den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört, kann von dem jeweiligen Prüfer oder der jeweiligen Prüferin oder Aufsichtführenden nach Abmahnung von der Fortsetzung der Prüfung ausgeschlossen werden; in diesem Fall gilt die betreffende Prüfungsleistung als nicht ausreichend (5,0) bewertet. Die Gründe für den Ausschluss sind aktenkundig zu machen.

Elektronische Kommunikationsgeräte
Alle Geräte, die zur Kommunikation von Informationen geeignet sind (Handy, Smartwatch, Tablet, etc.), müssen während der Klausur ausgeschaltet und dürfen nicht am Körper getragen werden oder auf dem Tisch liegen. Die Nichtbeachtung ist ein Täuschungsversuch und wird entsprechend geahndet.

Verlassen der Räume
Die Prüflinge können nach Absprache mit der aufsichtführenden Person den Klausurraum für den Besuch der nächstgelegenen Toilette verlassen. Jedes Verlassen der Räume wird mit Uhrzeit und Name bzw. Matrikelnummer protokolliert.

Sitzordnung
Es obliegt dem/der Prüfer/Prüferin bzw. der aufsichtführenden Person die Sitzplätze zuzuweisen. Die Sitzordnung kann mit einem Sitzplan protokolliert werden.

Schreibgeräte
Eine Prüfung muss mit dafür geeigneten Schreibmitteln angefertigt werden. Nach Absprache ist das Schreiben mit Bleistift gestattet, hingegen nicht gestattet sind mit Reibungswärme radierbare Tintenroller (z.B. Pilot Frixion).

Taschenrechner

Zur Wahrung des Prinzips der Chancengleichheit sind nur die folgenden Taschenrechner aus der Reihe:
Casio FX-991 und Texas Instruments TI-30 ab WS 2024/25 zugelassen.
Anmerkung: Auch die Taschenrechner Casio FX-991 DE X, Casio FX-991 ES Plus, Casio FX-991 DE Plus, TI-30X Plus, TI-30X Pro etc. sind damit zugelassen. Die Modellreihe Casio FX-991 kann auch 4x4 Gleichungssysteme lösen und wird Ihnen empfohlen, da dies bei Baustatik 1 gebraucht wird. Weitere Informationen...

 

 

Krankmeldung

Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit nach Prüfungsbeginn

Gemäß RPO § 22 - Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß Nr. (2) Sätze 3-5 gilt folgendes:
„Bricht der oder die Studierende krankheitsbedingt die Prüfung nach Prüfungsbeginn ab, so ist der Abbruch der aufsichtführenden Person mitzuteilen. Im Fall des Rücktritts nach Beginn der Prüfung muss der oder die Studierende sich unverzüglich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Erkennt der Prüfungsausschuss die Gründe an, gilt der Prüfungsversuch als nicht unternommen.“
Damit der Prüfungsausschuss die Gründe der Prüfungsunfähigkeit anerkennen kann, werden im Formular für den Nachweis einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit zwingend ausreichende medizinische Begründungen im Feld „Ggf. zusätzliche Angaben“ verlangt. Der Prüfungsausschuss behält sich bei Zweifeln Rückfragen vor, Sie haben eine Mitwirkungspflicht in dieser Angelegenheit. 
Das entsprechende Formular für den Nachweis einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit finden Sie unter Anträge und Formulare.

Klausureinsicht

Hinweise für die Klausureinsicht | Bitte beachten Sie den Aushang der Prüfungsausschussvorsitzenden hinsichtlich der Regeln für die Klausureinsicht. | Weiterlesen
Die FH Aachen hat zusätzliche Regelungen zur Klausureinsicht verfasst. | Weiterlesen
Das Formular für den Antrag auf Ausfertigung einer Kopie der Prüfungsakte finden Sie unter Anträge und Formulare