Bewerbung und Zulassung

Bitte informieren Sie sich vor der Bewerbung ausführlich in den Zugangs- und Prüfungsordnungen über die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen und Studienganginhalte.
Bewerberinnen und Bewerber ohne abgeschlossenen ersten Hochschulabschluss werden mit einer Verfahrensnote am Vergabeverfahren für die Studienplätze teilnehmen.

Prüfungsordnung Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen

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Zugangsordnung Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen | lesbare Fassung

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Zugangsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen in der Fassung der Bekanntmachung der Änderungsordnung vom 26.06.2020 – FH-Mitteilung Nr. 71/2020 (Nichtamtliche lesbare Fassung)
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Zugangsvoraussetzungen

Neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen müssen Sie für den Studiengang Produktentwicklung im Maschinenbau M.Eng. außerdem folgende Voraussetzungen zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung mitbringen:

Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss

Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss nach einem wissenschaftlichen Studium des Wirtschaftsingenieurwesens der Fachrichtung Maschinenbau oder eines verwandten betriebswirtschaftlich-technisch ausgerichteten Studiengangs im Umfang von mindestens 210 Leistungspunkten.

Über die Vergleichbarkeit von Studiengängen und Abschlussnoten entscheidet der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Maschinenbau und Mechatronik nach Rücksprache mit der Zugangskommission.

Für Absolvent:innen eines Bachelorstudiengangs im Umfang von 180 Leistungspunkten legt der Prüfungsausschuss Leistungen im Umfang von mindestens 30 Leistungspunkten fest, die bis zur Anmeldung zur Masterarbeit nachzuweisen sind. Die Festlegung der nachzuholenden Module erfolgt einzelfallweise durch den Prüfungsausschuss. Die Entscheidung folgt dem Grundsatz, dass dann Kenntnisse in den Bereichen erworben werden müssen, die durch die Vorbildung nicht ausreichend abgedeckt sind.

Erforderliche Englischkenntnisse

Voraussetzung für den Zugang zum Studium ist weiterhin die ausreichende Beherrschung der englischen Sprache.
Diese gilt als nachgewiesen, wenn

  • die Hochschulzugangsberechtigung an einer englischsprachigen Einrichtung erworben wurde oder
  • der vorherige Hochschulabschluss in einem zumindest teilweise englischsprachigen Studiengang erworben wurde oder
  • der TOEFL-Test (Test of English as a Foreign Language) mit einer Punktzahl von mindestens 210 (Computer based TOEFL) oder

ein äquivalenter Nachweis der Englischkenntnisse vorgelegt wird.

Abschlussnote

Die Abschlussnote der erbrachten Prüfungsleistungen des Hochschulstudiums muss mindestens die Note 2,7 oder eine vergleichbare Benotung bei anderen Notensystemen betragen.

Alle Informationen zur Bewerbung
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
Bewerbungsfristen für Masterstudiengänge

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Bayernallee 11
52066 Aachen