Klausuren, Prüfungen, POs
Allgemeine Informationen für Studierende am Fachbereich 5
(alle Studiengänge)
Am Ende jedes Semesters, und zusätzlich vor Beginn des Wintersemesters, finden die Prüfungsphasen statt. Sie müssen sich vorab anmelden, um an Prüfungen teilnehmen zu können. Welche Dinge Sie dabei berücksichtigen müssen und wie Sie Bescheinigungen und Leistungsnachweise ausstellen können, ist auf den folgenden Seiten zusammengefasst.
Aktuelle Informationen finden Sie auch im Aushangkasten neben dem Prüfungsamt, Raum E030.
Prüfungsmodalitäten
Prüfungspläne
Über das Jahr verteilt, gibt es am Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik drei Prüfungsphasen
| Prüfungstermine und Anmeldefristen
Verhalten in Prüfungen
Während einer Prüfung sind Regeln zu beachten. Pünktliches Erscheinen – Ausweis - Krankheitsfall....
Einsichtnahmen
Nach Bekanntgabe der Noten dürfen Studierende Einsicht in ihre Prüfungsakten nehmen
Prüfungsordnungen
Studierende sollten die Prüfungsordnung ihres Studiengangs unbedingt gelesen haben
| Diese finden Sie beim jeweiligen Studiengang oder unter FH-Mitteilungen
Prüfungsordnung Wechsel
Für Studierende, die die Prüfungsordnung gewechselt haben oder wechseln wollen
Studiengang Wechsel
Für Studierende, die den Studiengang gewechselt haben oder wechseln wollen
| Hochschulweite Hinweise Studiengangswechsel
| Informationen des Prüfungsausschusses des Fachbereichs 5 zu Hochschulwechsel
Hochschulwechsel
Für Studierende, die von einer anderen Hochschule in einen Studiengang des Fachbereichs Elektrotechnik und Informationstechnik der FH Aachen wechseln wollen
| Hochschulweite Hinweise Studiengangswechsel
| Informationen des Prüfungsausschusses des Fachbereichs 5 zu Hochschulwechsel
Prüfungsamt
Ansprechpartner für verwaltungstechnische Fragen rund um die Prüfungen
Prüfungsausschuss
Achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden, sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung und prüft Widersprüche in Prüfungsverfahren.
Downloadcenter Prüfungsamt
Alle Formulare und Vordrucke des Prüfungsamts zum Download
Krankheitsfall
Krankheitsbedingte Abmeldungen zu Prüfungen werden nur mit folgendem Formular akzeptiert. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und andere Atteste reichen nicht aus. Das Formular muss im Original, entweder per Einschreiben oder persönlich im Prüfungsamt, eingereicht werden. Per Email reicht nicht aus.
| Formular zum Nachweis krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit
Bescheinigungen
Bescheinigungen über erbrachte Leistungen (z.B. Notenspiegel, gesamte Leistungen, BAföG Bescheinigungen)
| Über QIS
Bescheinigungen mit Unterschrift und Stempel