Reisevorbereitung
Bevor Sie eine Dienstreise antreten, empfehlen wir Ihnen, sich zunächst auf unseren Internetseiten zu informieren. Umfassende Informationen zur Vorbereitung und Durchführung einer Dienstreise finden Sie in unserem Stichwortverzeichnis. Tipps zur Reisebeantragung entnehmen Sie gerne den Stichpunkten weiter unten auf dieser Seite.
Bei der Planung und Durchführung von Dienstreisen ist der Grundsatz der Sparsamkeit zu beachten. Dienstreisen sollten nur durchgeführt werden, wenn sie dienstlich notwendig sind und der damit angestrebte Zweck nicht alternativ mit geringerem Kostenaufwand (z. B. Video-Call) erzielt werden kann. Bei der Wahl des Beförderungsmittels sind neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten insbesondere Aspekte des Klimaschutzes zu berücksichtigen.
Grundsätzlich gilt das Erstattungsprinzip, d. h., die Dienstreisende und der Dienstreisende hat Kosten, die im Zusammenhang einer Dienstreise entstehen, vorab selbst zu übernehmen. Auch die Buchung der jeweiligen Reisekomponenten übernimmt die Dienstreisende bzw. der Dienstreisende (Selbstbucher).
Dienstreiseantrag
Diese Informationen stehen Beschäftigen der FH Aachen nach Login zur Verfügung.
Generelle Dienstreisegenehmigung
Diese Informationen stehen Beschäftigen der FH Aachen nach Login zur Verfügung.
Abschlagszahlung
Diese Informationen stehen Beschäftigen der FH Aachen nach Login zur Verfügung.
A1-Bescheinigung
Was ist die A1-Bescheinigung?
Die A1-Bescheinigung dient zum Nachweis, welche Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit für die Beschäftigten anzuwenden sind. Den Vordruck benötigen die Beschäftigten im Allgemeinen, wenn sie durch ihre Erwerbstätigkeit einen Bezug zu mehr als einem EU-Land haben. Nach EU-Recht gelten für eine Person bezüglich der sozialen Sicherheit stets nur die Rechtsvorschriften eines einzigen Landes. Der Vordruck A1 wird in dem Land ausgestellt, dessen Rechtsvorschriften für die bzw. den Beschäftigten gelten - in Ihrem Fall also in Deutschland.
Wer muss die A1-Bescheinigung beantragen?
Die A1-Bescheingung ist von allen abhängig beschäftigten Personen der FH Aachen bei der FH Aachen zu beantragen, die im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses in EU-Länder, Finnland, Island, Norwegen, Schweden, Liechtenstein und die Schweiz entsendet werden.
Wie beantrage ich die A1-Bescheinigung?
Die Beantragung der A1-Bescheinigung erfolgt, falls notwendig, automatisch mit der Erstellung eines neuen Dienstreiseantrages. Der Antrag wird automatisch an die entsprechende Funktionsadresse des Dezernats I gesendet.
Was passiert, wenn keine A1-Bescheinigung vorliegt?
Sollte keine A1-Bescheinigung mitgeführt werden, unterliegt die reisende Person grundsätzlich den im Ausland geltenden Rechtsvorschriften. Bei einer Kontrolle im Ausland kann es passieren, dass der Einsatz als nicht versicherte Tätigkeit und somit als Schwarzarbeit angesehen wird. Unter Umständen kann dies dazu führen, dass die bzw. der Beschäftigte sofort die Arbeit niederlegen muss, erst gar nicht Zutritt zu einem Gelände erhält oder mit einer Geldstrafe belegt wird.
Sicherheitshinweise und Gesundheitsvorsorgemaßnahmen: Diesbezüglich verweisen wir auf die Reisehinweise des Auswärtigen Amts und die entsprechenden Gesundheitsvorsorgemaßnahmen für Ihr Reiseziel auf der Website des Auswärtigen Amtes.