Nachwahlen
Wird ein Mandat in einem Gremium im Laufe einer Legislaturperiode frei, z.B. durch Rücktritt, Ausscheiden des Mandatsträgers aus der Hochschhule, o.Ä., muss das Amt nachbesetzt werden. Stehen keine Nachrücker zur Verfügung, wird gem § 24 Wahlordnung eine Nachwahl einberufen.
Nachwahlen 2024
Fachbereich 8
Nachwahl zum Fachbereichsrat Maschinenbau und Mechatronik in der Gruppe der Studierenden vom 18.11. - 22.11.2024
Die Notwendigkeit der Nachwahl in der genannten Gruppe ergibt sich aus § 24 Abs. 1 Ziffer d) Wahlordnung, da ein Mitglied aus der Gruppe der Studierenden aus dem Gremium ab dem 01.09.2024 nicht mehr stimmberechtigt ist und es keinen Nachrücker bzw. keine Nachtückerein gibt.
Die Stimmabgabe für die Nachwahl in der Gruppe der Studierenden ist vom 18.11.2024 - 22.11.2024 von 9:30 - 14:30 Uhr in folgendem Wahllokal möglich: Gebäude Goethestraße, Foyer. Die Wahlberechtigten müssen sich ausweisen können.
Alernativ kann bis zum 31.10.2024 Briefwahl unter Wahlen@fh-aachen.de beantragt werden.
Die Auszählung findet am 22.11.2024 ab 14:30 Uhr in der Goethestraße Raum Nr. 00211 statt.