Justiziariat
Das Justiziariat ist im Wesentlichen für folgende Aufgabenbereiche zuständig:
- Rechtliche Beratung von Hochschulleitung und Hochschulgremien
- Prozessführung und anwaltliche Vertretung
- Vertragsangelegenheiten, Kooperationsverträge im nationalen und internationalen Bereich
- Beratung und Prozessführung der Prüfungsausschüsse
- Mitwirkung bei der Erstellung von Hochschulordnungen und Hochschulsatzungen
Aufgaben
Tätigkeitsschwerpunkte
- Arbeitsrecht
- Honorar- und Werkverträge
- Ordnungen und Satzungen
- Prüfungsrecht
- Dienstvereinbarungen
Vertretung: Herr Lex
Köppinger, Birgitta, Ass. jur.
Justiziarin© FH Aachen
Senat und Kommissionen - Senat
Raum 03010
52066 Aachen
Sprechzeiten
nach VereinbarungTätigkeitsschwerpunkte
- Vertragsangelegenheiten (Forschungs- und Entwicklungsverträge, Drittmittel, nationale und internationale Kooperationen, Liegenschaften)
- EU Research Project Legal Signatory
- Datenschutzbeauftragter
Vertretung: Frau Köppinger
Lex, Thomas
JustiziarJustiziariat
Raum 03011
52066 Aachen
Sprechzeiten
nach VereinbarungLinksammlungen zum Hochschulrecht, Landesrecht und Bundesrecht:
Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit.
Informationen zu den allen geltenden Gesetzestexte des Landes NRW sowie die aktuellen Gesetz- und Verordnungsblätter sowie das Ministerialblatt NRW finden Sie hier:
Die jeweils aktuelle Version des Hochschulgesetzes NRW finden Sie hier:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000654
Im Downloadcenter der FH Aachen finden Sie die Texte aller Satzungen, Ordnungen und Richtlinien der FH Aachen.
Für den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland, also auch für ausländische Studierende, Praktikanten, Doktoranten und im Hochschulbereich Beschäftigte sind die Regelungen des Aufenthaltsgesetzes von Bedeutung. Der Gesetzestext ist hier zu finden:
http://bundesrecht.juris.de/aufenthg_2004/
Hierzu gibt es auch Verwaltungsvorschriften, die für die Entscheidungen der zuständigen Behörden wichtig sind und die einzelnen Gesetzlichen Vorschriften näher erläutern: