Hinweisgebersystem

Die FH Aachen steht für exzellente Forschung und Lehre und ist kompetenter Forschungs- und Entwicklungspartner für öffentliche Einrichtungen und Unternehmen.

Darüber hinaus kooperiert sie mit zahlreichen Wirtschaftsorganisationen, sozialen und kulturellen Institutionen sowie gesellschaftlichen Akteuren aus Praxis und Wissenschaft. Damit leistet die FH Aachen einen wichtigen Beitrag zur Gesellschaft und zum Gemeinwesen.

Diese Verantwortung, auch gegenüber unseren Beschäftigten, nehmen WIR sehr ernst.

 

Dabei ist Compliance für uns mehr als regeltreues Verhalten:

Es zählt zu unserem Selbstverständnis, dass gesetzliche und interne Regelungen sowie ethische Grundprinzipien geachtet und eingehalten werden.

Compliance als die Verbindung von Regeltreue und Integrität ist eine wichtige Säule unseres Erfolges.

Welche Rolle spielen Hinweise in diesem Zusammenhang?

Unethisches Verhalten, Verstöße gegen geltendes Recht oder interne Regelungen können das Vertrauen in die Hochschule beeinträchtigen und Schaden anrichten. Diese Schäden können sowohl die Hochschule als auch die beteiligten Personen betreffen.

Die FH Aachen kann nur eingreifen, wenn sie Kenntnis über Fehlverhalten erlangt.

Was können Sie tun?

Ihre Hinweise helfen, Verstößen frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden abzuwenden.

Sollten Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass Verstöße vorliegen, können Sie sich an die neu eingerichtete Meldestelle der FH wenden.

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (kurz HinSchG) dient der Umsetzung der sogenannten Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937).

Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Missstände und Verstöße erlangen und diese melden.

In diesem Zusammenhang steht Ihnen die Meldestelle (§ 12 HinSchG) der FH als zusätzliche Anlaufstelle zur Verfügung. Die von der FH beauftragte Compliance-Ombudsperson (kurz: Ombudsperson) Herr Dr. Johannes Dilling nimmt als unabhängiger Ansprechpartner Ihre Hinweise entgegen.

Wie erreichen Sie die Meldestelle?

Sie können die Meldestelle/ Ombudsperson auf jede denkbare Weise (Telefon, Mail, Fax, Post oder über das Hinweisgebersystem www.safewhistle.info) kontaktieren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für persönliche Treffen, auf Wunsch auch als Bild-Ton-Übertragung.

Für eine verschlüsselte Kommunikation stehen die Messenger-Dienste Signal und Threema sowie Protonmail für eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation zur Verfügung.

Unter www.safewhistle.info finden Sie weitere Informationen zum Verfahren.

Die Kontaktdaten lauten wie folgt:

Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling

Landgrafenstraße 49

50931 Köln

Telefon: +49 (0) 221 933 107 40

Handy: +40 (0) 163 347 6111

Fax: +49 (0) 221 933 107 42

www.ra-dilling.de

www.safewhistle.info

Threema-ID: 3PX6278J

E-Mail: infora-dilling.de; [email protected]

 

Was passiert mit Ihrem Hinweis?

Eingehende Hinweise werden von der Ombudsperson auf Plausibilität geprüft, aufbereitet und vertraulich an die Hochschule weitergeleitet.

FH-intern kümmert sich eine Arbeitseinheit bestehend aus Vertretern bzw. Vertreterinnen der Stabsstellen Compliance, Interne Revision, Justitiariat sowie dem Referenten des Kanzlers um die weitere Bearbeitung.

Abschließend erhalten Sie von der Ombudsperson eine Rückmeldung.

Welche externen Meldestellen gibt es darüber hinaus?

Hinweisgebende Personen können Informationen über Verstöße wahlweise auch an externe Meldestellen melden.

Bundesamt für Justiz

Die externe Meldestelle ist grundsätzlich das

Bundesamt für Justiz

Adenauerallee 99 – 103

53113 Bonn.

Informationen und das Online-Meldeverfahren beim Bundesamt für Justiz, auf die gemäß § 24 Abs. 4 S. 1, 2 HinSchG verwiesen wird, finden Sie hier

 

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Zuständige externe Meldestelle für Meldungen gemäß § 21 Nr. 1 und Nr.2 HinSchG ist die

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Graurheindorfer Straße 108

53117 Bonn

Informationen über das Meldeverfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, auf die gemäß § 24 Abs. 4 S. 1, 2 HinSchG verwiesen wird, finden Sie hier.

Das Online-Meldeverfahren finden Sie hier

 

Bundeskartellamt

Zuständige externe Meldestelle für Meldungen gemäß § 22 Abs. 1 HinSchG ist das

Bundeskartellamt

Kaiser-Friedrich-Straße 16

53113 Bonn

Verstöße können jederzeit gemeldet werden und zwar unabhängig vom Ausgang eines Verfahrens über eine interne Meldung.

Informationen über das Meldeverfahren des Bundeskartellamtes, auf die gemäß § 24 Abs. 4 S. 1, 2 HinSchG verwiesen wird, finden Sie hier.

Das Online-Meldeverfahren finden Sie hier.

Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung

Des Weiteren können hinweisgebende Personen - auf Wunsch auch anonym - mögliche Betrugsfälle sonstige schwerwiegende Unregelmäßigkeiten mit potenziell negativen Auswirkungen zu Lasten von EU-Mitteln bei dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) melden:

 

 

 

Europäische Kommission

Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)

1049 Brüssel

Informationen über das Meldeverfahren beim Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung, auf die gemäß § 24 Abs. 4 S. 1, 2 HinSchG verwiesen wird, sowie das Online-Meldeverfahren finden Sie hier. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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