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Entwarnung bei § 52 a UrhG

HRK u. VG Wort verlängern Pauschalvergütung bis 30.9.2017

Die Hochschulrektorenkonferenz hat im Rundschreiben 30/2016 darüber informiert, dass sich HRK und VG Wort hinsichtlich § 52 a UrhG geeinigt haben. Die Länder übernehmen bis zum 30. September 2017 weiterhin die pauschale Vergütung. Eine Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz (KMK), der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der VG Wort soll in den nächsten Monaten eine Lösung finden.

Die angekündigten Einschränkungen für die Verfügbarkeit von Materialien in ILIAS sind somit gegenstandslos.

Weitere Informationen:

  • Rundschreiben 30/2016 der HRK [pdf]
  • Schreiben des MIWF NRW vom 15.12.2016 [pdf]