Professor:innen
Hier finden Sie Informationen rund um die Berufung von Professor:innen, die Beauftragung von Vertretungsprofessor:innen und das Verfahren zur Verleihung von Honorarprofessuren. Wenn Sie Fragen rund um Ihr Dienstverhältnis haben, dann finden Sie nach Login weitere Informationen unter Beschäftigungsverhältnis oder auf der Seite des Dez I Sachgebiet I.1 .
Professuren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW/Fachhochschulen)
Die Berufungen von Professorinnen und Professoren haben für die Weiterentwicklung und Profilierung einer Hochschule eine maßgebliche Bedeutung. Ziel ist es, die besten Bewerberinnen und Bewerber im Wettbewerb mit anderen Hochschulen auszuwählen.
Vertretungsprofessuren
Die Hochschule kann übergangsweise bis zur Besetzung der Stelle für eine Professorin oder einen Professor eine Vertreterin oder einen Vertreter, die oder der die Einstellungsvoraussetzungen einer Professorin oder eines Professors nach § 36 Hochschulgesetz (HG) erfüllt, mit der Wahrnehmung der Aufgaben aus der Stelle beauftragen. Die Professurvertretung ist ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis eigener Art; sie begründet kein Dienstverhältnis.
Honorarprofessuren
Die Bezeichnung "Honorarprofessorin" oder "Honorarprofessor" kann Personen verliehen werden, die auf einem an der FH Aachen vertretenen Fachgebiet hervorragende Leistungen in der beruflichen Praxis bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder hervorragende Leistungen in Forschung, Kunst und Lehre erbringen, die den Anforderungen für hauptberufliche Professorinnen und Professoren entsprechen. (vgl. § 41 HG).