Personalaustritt
Nachfolgend finden Sie Informationen und Gesetzestexte zum Thema Beschäftigungsende.
Nutzen Sie zudem gerne die Möglichkeit der persönlichen Beratung mit der entsprechenden Ansprechpartnerin bzw. dem entsprechenden Ansprechpartner des Dezernat I.
Kündigung
Wenn Sie leider die FH Aachen verlassen möchten, benötigen wir fristgerecht ein formloses Schreiben von Ihnen. Die Kündigungsfristen können Sie §30 bzw. §34 TV-L entnehmen.
Sollten Sie früher die FH Aachen verlassen wollen, können Sie auch zu jedem Zeitpunkt einen Auflösungsvertrag vereinbaren, wenn Ihre vorgesetzte Person einverstanden ist. Wir benötigen dann ein formloses Schreiben mit der Bestätigung Ihrer vorgesetzten Person.
Zwischen-/Abschlusszeugnis
Arbeitnehmer:innen haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. In begründeten Fällen (z. B. Vorgesetztenwechsel, Bewerbungsabsicht) kann ein Zwischenzeugnis ausgestellt werden.
Das qualifizierte Zeugnis enthält Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über die Führung, Leistung und das Verhalten der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers. Die Ausstellung eines qualifizierten Zeugnisses ist von dem / der Arbeitnehmer:in bei der / dem jeweiligen Vorgesetze:n zu beantragen.
Um das Zeugnis erstellen zu können, brauchen wir von Ihrer vorgesetzten Person den ausgefüllten Bewertungsbogen.
Die Erstellung von Zeugnissen erfolgt nach Erhalt des Bewertungsbogens durch die Mitarbeiter:innen des Dezernat I.
Nachfolgende Downloads stehen Beschäftigten der FH Aachen nach Login zur Verfügung.
Renteneintritt
Regelaltersrente § 33 Abs.1 a TV-L
Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen einer abschlagsfreien Regelaltersrente vollendet hat. Bitte reichen Sie eine Kopie des Rentenbescheids im Personaldezernat ein.
Vorzeitige Rente
Falls Sie vor der erreichten Regelaltersrente in Rente gehen möchten, müssen Sie einen formlosen Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses beim Personaldezernat stellen. In diesem Fall wird ein Auflösungsvertrag geschlossen.
Betriebliche Altersvorsorge: VBL
Die VBL-Rente kann elektronisch beantragt werden unter www.vbl.de/de/rentner/rente_beantragen/
Der Arbeitgeber (FH Aachen) muss nur im Falle einer Erwerbsminderungsrente ergänzende Angaben zu einem Rentenantrag vornehmen.
Erwerbsminderungsrente (§ 33 TV-L)
Das Arbeitsverhältnis endet ferner mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers (Rentenbescheid) zugestellt wird, wonach die/der Beschäftigte voll oder teilweise erwerbsgemindert ist. Die/Der Beschäftigte hat das Personaldezernat der FH Aachen von der Zustellung des Rentenbescheids unverzüglich zu unterrichten.
Beratung
Beratung in allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung - Renten, Medizinische und Berufliche Rehabilitation - erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Bei Fragen kontaktieren Sie die Ansprechpartner:innen der Deutschen Rentenversicherung.
Versorgungsauskunft
Ab dem 1.1.2021 besteht u.a. für Beamtinnen und Beamte des Landes und der Hochschulen des Landes sowie für Richterinnen und Richter des Landes, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und in besonders begründeten Fällen, ein gesetzlicher Anspruch auf Erteilung einer Versorgungsauskunft. (§ 57 Abs. 10 LBeamtVG NRW).
Zu diesem Zweck hat das LBV NRW ein Online-Antragsverfahren eingerichtet, welches bereits jetzt im Rahmen eines Pilotprojektes getestet wird. Im Rahmen dieses Projektes soll durch Beamtinnen und Beamte des Landes und der Hochschulen des Landes sowie durch Richterinnen und Richter des Landes, die spätestens bis zum 1.1.2021 das 55. Lebensjahr vollendet haben, ein Antrag auf Erteilung einer Versorgungsauskunft gestellt werden können. An diesem Pilotprojekt nehmen nun auch wir als Ihre personalverwaltende Dienststelle teil.
Wenn Sie spätestens bis zum 1.1.2021 das 55. Lebensjahr vollendet haben werden, haben Sie ab sofort die Möglichkeit, einen Antrag auf Erteilung einer Versorgungsauskunft über folgenden Link zu stellen: https://www.versorgungsauskunft.nrw.de
Die Eingabe und Übermittlung der erforderlichen Daten erfolgt im Rahmen des Online-Antragsverfahrens durch Sie selbst. Nach Überprüfung der Daten durch uns als Ihre personalverwaltende Dienststelle nimmt das LBV NRW die versorgungsrechtliche Bewertung vor und erteilt die gewünschte Auskunft.
Hinweise:
Aufgrund unserer Teilnahme am Pilotprojekt können Sie einen Antrag auf Erteilung einer Versorgungsauskunft nur noch über das neue Online-Antragsverfahren stellen.
Wenn eine Auskunft benötigt wird, weil eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit beabsichtigt ist, können Sie an dem Online-Antragsverfahren nicht teilnehmen. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte – unabhängig von Ihrem Alter – unmittelbar an Ihre personalverwaltende Dienststelle.
Auch können im Online-Antragsverfahren keine Auskünfte, die für eine Baufinanzierung benötigt werden, erteilt werden. In diesem Falle wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte unmittelbar an das LBV NRW.