Freemovers Austauschstudierende nicht von einer Partnerhochschule

Herzlich willkommen zum Freemover Programm an der FH Aachen!

Internationale Bewerber und Bewerberinnen, die ohne Studienabschluss, jedoch nicht auf Basis eines Austauschprogrammes oder im Rahmen einer Hochschulpartnerschaft an der FH Aachen studieren wollen, können sich für ein Semester als "Freemover" bewerben.

Im Rahmen des Freemover Programms dürfen Studierende in einem Labor mit einer Professorin oder einem Professor arbeiten.

Freemovers können nicht an Kursen und Seminaren teilnehmen und keine Prüfungen ablegen.

Voraussetzungen für das Freemover Programm

  • Sie müssen während Ihrer Einschreibung an der FH Aachen an Ihrer Heimatuniversität außerhalb Deutschland für ein Bachelor- oder Masterstudium oder für eine Promotion eingeschrieben sein. Studierende, die noch nicht an einer Hochschule eingeschrieben sind, können sich nicht um einen Platz beim Freemover Programm bewerben.
     
  • Ein Mitglied der Fakultät aus einem vergleichbaren Studiengang an der FH Aachen muss Sie für die Dauer Ihres Aufenthalts betreuen (Nominierung mit einer Betreuungszusage). Dies müssen Sie eigenständig organisieren. Das Akademische Auslandsamt kann keinen Betreuer/keine Betreuerin für Sie finden.
  • Sie müssen über gute Deutschkenntnisse (mindestens B2) oder sehr gute Englischkenntnisse (B2, IELTS-Test mit 5,5 Punkten oder einen vergleichbaren Sprachnachweis) verfügen.
  • Krankenversicherung
     
    • In Deutschland sind alle Studierenden gesetzlich verpflichtet, krankenversichert zu sein. Der studentische Versicherungsschutz tritt erst mit dem Tag Ihrer Einschreibung in Kraft. Dies kann bis zu zwei Wochen nach Ihrer Ankunft dauern.
    • Die Kosten für eine studentische Krankenversicherung werden von der deutschen Regierung für Studierende festgesetzt, die unter 30 Jahre alt sind. Momentan belaufen diese sich auf etwa 80 Euro. Das grundlegende Leistungsspektrum ist bei allen dasselbe, deswegen sind alle studentischen Krankenversichrungen grundsätzlich gleich. Die Kosten für Studierende über 30 unterscheiden sich je nach Krankenkasse.
    • Europäische Union: Ihre Krankenkasse zuhause kann Sie darüber informieren, ob Sie während Ihres Aufenthaltes in Deutschland weiterversichert sind. In den meisten Fällen können Studierende aus EU Mitgliedsstaaten ihre blaue europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) benutzen, um nachzuweisen, dass sie in ihrem Heimatland versichert sind und dass diese Versicherung in Deutschland gültig ist. Bitte erkundigen Sie sich VOR (!) Ihrer Reise nach Deutschland bei Ihrer Krankenkasse, da dies die Dinge vereinfachen wird. Bei Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie eine deutsche gesetzliche Krankenkasse kontaktieren, um die Unterlagen zu organisieren, die Sie für die Einschreibung benötigen.
    • Nicht-Europäische Länder: Ist Ihre persönliche Krankenversicherung in Deutschland nicht gültig, müssen Sie eine Reisekrankenversicherung abschließen, die für die ersten zwei Wochen Ihres Aufenthaltes in Deutschland gültig ist. Dies gibt Ihnen genügend Zeit, um sich einzuschreiben und für den Rest Ihrers Aufenthaltes zu versichern. Der studentische Versicherungsschutz tritt erst mit dem Tag Ihrer Einschreibung in Kraft. Je nachdem wie lange Sie in Deutschland bleiben möchten, ist entweder eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung die bessere Option für Sie. Nach Ihrer Zulassung werden Sie mehr Informationen erhalten.
    • Weitere Informationen über Krankenversicherungen finden Sie auf der Webseite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) und des Deutschen Studentenwerks.
    • Bei einer privaten Krankenversicherung können Sie zwischen verschiedenen Tarifen wählen, das Leistungsspektrum unterscheidet sich dann entsprechend. Informationen zum Thema finden Sie in verschiedenen Sprachen auch auf 1a-krankenversicherung.de (Bitte beachten Sie, dass dies die Webseite einer privaten Organisation ist und nicht alle Krankenkassen in Deutschland auflistet.)

Bewerbungsverfahren

  1. Suchen Sie sich einen Professor oder eine Professorin, mit dem/der Sie zusammenarbeiten möchten. Bitten Sie ihn oder sie, die Nominierung mit einer Betreuungszusage zu unterzeichnen. Diese sollte an freemover(at)fh-aachen.de geschickt werden.
  2. Sobald die Nominierung mit einer Betreuungszusage im Akademischen Auslandsamt eingetroffen ist, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit den Anmeldeinformationen für das Freemover Programm.
  3. Nachdem Sie Ihre Bewerbung und die Unterlagen hochgeladen haben, schicken wir Ihnen einen Zulassungsbescheid und eine Bestätigung für die deutsche Botschaft.
  4. Nachdem Sie Ihr Visum erhalten haben, kontaktieren Sie das Akademische Auslandsamt hinsichtlich Ihres Ankunftstages und weiterer Einzelheiten.
  5. Organisieren Sie eine Unterkunft in Deutschland bevor Sie Ihr Heimatland verlassen. Wir können Ihnen eine Kontaktliste geben, aber kein Zimmer für Sie organisieren.

Bewerbungsschluss

30. November für das Sommersemester (1. März bis 31. August)
15. Juni für das Wintersemester (1. September bis 28. Februar)

Bedingungen für das Freemover Programm

  • Mit der Einschreibung wird der volle Semesterbeitrag fällig (aktuell etwa 320 Euro pro Semester).
  • Freemover können nur für ein Semester eingeschrieben werden, sie können keine zwei Semester bleiben.
  • Wir bedauern, dass es Bewerbern und Bewerberinnen nicht möglich ist, an diesem "Freemover" Programm teilzunehmen, wenn sie in ihrem Heimatland nicht bereits an einer Hochschule eingeschrieben sind.
  • Freemovers sind herzlich eingeladen, an unseren Forschungsprojekten teilzunehmen, Freemovers können aber nicht auf einen Hochschulabschluss an der FH Aachen hinarbeiten.

Kontakt

Nur für Fragen zum Freemover Programm: freemoverfh-aachen.de
Fragen über andere Programme können wir unter dieser E-Mail Adresse nicht beantworten.