FAQ Austauschstudierende / Incomings
Vor dem Austauschsemester
Wie kann ich mich bewerben? Welche Fristen gibt es?
Ihre Heimatuniversität muss Sie zunächst für den Austausch nominieren. Die Frist für die Nominierung ist für das Sommersemester der 31. Oktober und für das Wintersemester der 30. April. Nach Überprüfung der Nominierung müssen Sie sich online bewerben. Die Frist für die Bewerbung für das Sommersemester ist der 30. November und für das Wintersemester der 31. Mai. Sie werden vorab eine Anleitung für die Bewerbung per E-Mail erhalten.
Welche Dokumente brauche ich?
Für die Bewerbung brauchen Sie zunächst das Learning Agreement, Ausweis/Reisepass, Lebenslauf, Transcript of Records und ggf. den Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse
Wo finde ich die angebotenen Kurse?
Alle Kurse der FH Aachen finden Sie in Campus, dem Vorlesungsverzeichnis der FH Aachen.
Außerdem gibt es noch Übersichten englischer Veranstaltungen des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften.
Und englische Kurse für alle anderen Fachbereiche.
Welche Sprachvoraussetzungen gibt es?
Beim Besuch deutscher Lehrveranstaltungen sind Deutschkenntnisse auf Niveau B1 Voraussetzung (in Ausnahmefällen auch B2). Zusätzlich sollten Sie sehr gute Englischkenntnisse mitbringen, um den englischen Veranstaltungen und Prüfungen folgen zu können.
Was ist das Learning Agreement?
Das Learning Agreement ist eine Vereinbarung zwischen den Austauschstudierenden, der Heimathochschule und der Gasthochschule. Im Learning Agreement müssen Sie vor Antritt ihres Auslandsstudiums die Kurse eintragen, die Sie an der Gasthochschule belegen werden. Ebenso müssen Sie angeben, welche dieser Kurse Sie sich anerkennen lassen möchten und in welchen Modulen. In der Regel müssen Kurse im Umfang von 30 ECTS pro Semester absolviert werden. Die Kurswahl muss von Ihnen, Ihrer Gasthochschule und den Erasmus-Koordinatoren unterschrieben werden.
Brauche ich ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung? Was ist das REST Verfahren?
EU-Bürger: Eine Aufenthaltsgenehmigung oder Visum sind nicht erforderlich. Es genügt die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt/Bürgerservice der Stadt.
Studierende aus Nicht-EU-Ländern müssen in der Regel ein Studentenvisum bei der deutschen Botschaft/Konsulat in ihrem Heimatland beantragen.
Studierende aus Nicht-EU-Ländern, die von einer Partneruniversität innerhalb der Europäischen Union kommen: Wenn Sie eine gültige studentische Aufenthaltserlaubnis aus einem anderen EU-Land für die gesamte Dauer eines geplanten Mobilitätsprogramms mit einer Höchstdauer von 360 Tagen (z.B. ERASMUS+) haben, können Sie vorab Ihre Einreiseerlaubnis nach Deutschland nach der europäischen Richtlinie 2016/801/EU („REST“) beantragen. Alle erforderlichen Unterlagen müssen mindestens 4-6 Wochen vor Beginn des Mobilitätsprogramms bei unserer Austauschkoordinatorin Britta Ritzal (ritzalfh-aachen.de) eingereicht werden. Bitte setzen Sie sich im Vorfeld mit Ihr in Verbindung, um eine vorherige Bestätigung zu erhalten, ob diese Regel auf Sie zutrifft und Sie so einen Visumsantrag bei einer deutschen Botschaft vermeiden können.
Für weitere Informationen siehe auch die Seiten des DAAD
Brauche ich eine Krankenversicherung?
Für die Einschreibung ist eine gültige Krankenversicherung erforderlich. Nicht-EU-Bürger können nach ihrer Ankunft in Deutschland eine gesetzliche Krankenversicherung für etwa 120 € pro Monat abschließen. Eine Reisekrankenversicherung für die ersten zwei Wochen wird dringend empfohlen, da die studentische Krankenversicherung erst mit der Immatrikulation gültig wird.
EU-Bürger sollten ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC-Card) mitbringen.
Was ist der Unterschied zwischen FH Aachen und FH Aachen Campus Jülich? Wo werde ich studieren?
Die FH Aachen hat zwei Standorte: Aachen und Jülich (Distanz ca. 35km). Die Fachbereiche Chemie und Biotechnologie, Medizintechnik und Technomathematik, sowie Energietechnik befinden auf dem Campus in Jülich. Alle anderen Fachbereiche befinden sich in Aachen.
Welche Fachrichtungen werden angeboten?
- Architektur
- Bauingenieurwesen
- Chemie und Biotechnologie
- Gestaltung / Design
- Elektrotechnik und Informationstechnik
- Luft- und Raumfahrttechnik
- Wirtschaftswissenschaften
- Maschinenbau und Mechatronik
- Medizintechnik und Technomathematik
- Energietechnik
Gibt es Gebühren, die ich zahlen muss?
Ja, um an der FH Aachen eingeschrieben zu werden, müssen Sie den Semesterbeitrag (Sozial-und Studierendenschaftsbeitrag) zahlen. Der Betrag wird jedes Semester neu festgelegt und beträgt in der Regel +/- 320 Euro. In der Gebühr ist das Semesterticket für den öffentlichen Personenverkehr enthalten. Es handelt sich hier nicht um eine Studiengebühr!
Ich bin Bachelor Student. Kann ich auch Master Veranstaltungen besuchen?
Ja, nach Klärung und Genehmigung des Fachbereich ist dies möglich.
Kann ich Kurse anderer Fakultäten besuchen?
Je nach Konstellation ist dies in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit den jeweiligen Fachbereichen möglich. Dabei gilt, dass der Hauptanteil der belegten Fächer aus dem Fachbereich stammen muss, für den man nominiert wurde.
Werden die Kurse in Deutsch oder Englisch gehalten?
In der Regel werden die Kurse auf Deutsch gehalten. In einigen Bachelor- und Masterprogrammen gibt es einen Fächerkatalog mit englischsprachigen Vorlesungen:
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften.
Wie finde ich eine Unterkunft?
Das Akademische Auslandsamt stellt nur ein sehr geringes Zimmerkontingent zur Verfügung und die meistens Gaststudierenden müssen sich selbst rechtzeitig um eine Unterkunft bemühen. Hilfestellungen finden Sie auf den Info-Seiten für Unterkünfte.
Bietet die FH Aachen Deutschkurse an? Ist es freiwillig? Was kostet der Kurs?
Die FH Aachen bietet für alle Gaststudenten entsprechende Deutschkurse an. Diese sind obligatorisch zu besuchen und kostenlos. Informationen zu den Deutschkursen werden Ihnen vor Semesterbeginn per E-Mail mitgeteilt.
Wie läuft die Einschreibung ab?
Nach der Nominierung, der erfolgreichen Bewerbung und der Bestätigung des Learning Agreements, erhalten Sie weitere Informationen für die Einschreibung per E-Mail. Für die Einschreibung müssen Sie die Semestergebühren bezahlen und eine digitale Meldung der Krankenversicherung veranlassen. Sobald dies alles erledigt ist, werden Sie eingeschrieben und erhalten eine Bestätigung per E-Mail. Zusätzlich erhalten Sie eine automatisierte E-Mail, um die Online-Dienste freizuschalten und die FH Karte beantragen zu können.
Während des Austauschsemesters
Was sind die ersten Schritte nach der Ankunft in Deutschland?
Vereinbaren Sie bereits vorab einen Termin mit Ihrem Vermieter oder dem Hausmeister, um am Tag Ihrer Ankunft in Ihre Unterkunft einziehen zu können. Lassen Sie sich eine Wohnungsgeberbestätigung aushändigen. Mit der Wohnungsgeberbestätigung und Ihrem Ausweis müssen Sie sich dann bei der Stadt anmelden, um dort die Meldebescheinigung zu erhalten. Mit der Meldebescheinigung und Ihrem Pass, können Sie dann bei einer Bank ein Konto eröffnen.
Wo finde ich das Akademische Auslandsamt?
Aachen:
Bayernallee 11
52066 Aachen
(1. Etage, Raum 01003)
Jülich:
Heinrich-Mußmann-Str. 1,
52428 Jülich
(Erdgeschoss, Raum 00A43)
Wohin kann ich gehen, wenn ich krank werde?
Mit Ihrer Krankenversicherung können Sie im Krankheitsfall jederzeit einen Allgemeinmediziner aufsuchen. Die Kosten übernimmt Ihre Krankenversicherung. Wenn Sie unsicher sind oder Hilfe benötigen können Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 erreichen. Bei einem medizinischen Notfall wählen die 112 für den Rettungsdienst.
Wo erhalte ich meine Ankunftsbescheinigung (Certificate of Arrival?
Dies erhalten Sie auf Nachfrage beim Akademischen Auslandsamt.
Bietet die FH Aachen ein Buddy-Programm an?
Ja, einige Fachbereiche bieten Buddies zur Hilfe an. Darüber werden Sie gesondert per E-Mail informiert.
Welche IT Services / Online-Dienste / E-Learning Angebote gibt es an der FH Aachen?
Eine ausführliche Übersicht, sowie Anleitungen und Erläuterungen finden Sie auf den Seiten der DVZ
Ich habe einen Brief von “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ erhalten. Muss ich den Rundfunkbeitrag zahlen?
Für den Einzug der Rundfunkgebühren ist der „Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio“ zuständig. Wenn Sie einen eigenen Haushalt haben, sind Sie verpflichtet, Radio- und Fernsehgebühren zu zahlen (auch für internetfähige Computer und Smartphones). Unabhängig davon, wie viele Personen in der Wohnung leben und wie viele Radios und Fernseher es gibt, zahlen Sie nur eine Gebühr. Wenn mehrere Personen in der Wohnung leben, können Sie den Betrag aufteilen.
Gibt es Willkommens- oder Orientierungstage?
Ja, gibt es. Darüber werden Sie zu Beginn des Semesters individuell per E-Mail informiert.
Wie melde ich mich zu Prüfungen an?
Prüfungen finden jeweils zum Ende des Semesters statt und man muss sich dafür anmelden. Je nach Fachbereich kann das unterschiedlich ablaufen. In der Regel meldet man sich über das QIS System innerhalb einer festgelegten Frist an. Sollte es dabei zu Problemen kommen, wenden sie sich bitte an das Prüfungsamt Ihres Fachbereiches. Studierende, die Prüfungen in unterschiedlichen Studiengängen oder Fachbereichen schreiben möchten, sollten sich unbedingt vorher an eines der Prüfungsämter wenden.
Ich habe eine Prüfung nicht bestanden. Kann ich diese während des Austauschsemesters wiederholen?
Nein, eine Wiederholung während des Austauschsemesters ist in der Regel nicht möglich, da die Prüfungen am Ende des Semesters stattfinden.
Ist es möglich, in andere europäische Länder zu reisen?
Studierende aus dem europäischen Schengen-Raum können sich innerhalb des Schengen-Raums frei bewegen und Reisen tätigen.
Studierende aus nicht EU-Ländern bzw. Drittstaaten dürfen sich mit einer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland in den europäischen Schengen-Staaten für bis zu 90 Tage aufhalten. Während der gesamten Reisezeit muss die deutsche Aufenthaltserlaubnis gültig sein.
Der Auslandsaufenthalt außerhalb Deutschlands darf nur für touristische Zwecke erfolgen.
Achten Sie auch unbedingt darauf, dass Ihr Studentenvisum die mehrmalige Einreise in Deutschland erlaubt. Sollten Sie kein Studentenvisum für Deutschland mit mehrmaliger Einreise haben, können Sie sonst nicht wieder nach Deutschland zurückkehren bzw. einreisen!
Was ist die FH Karte und wie erhalte ich diese?
Alle Studierende der FH Aachen können eine FH Karte nach der Einschreibung über die Online Services beantragen. Die FH Karte dient als Studierendenausweis und kann für den Zugang zum Hochschulsport, den Bibliotheken und in der Mensa als Zahlungsmittel genutzt werden. Weitere Infos finden Sie auch auf der Info-Seite der FH Karte.
Welche E-Mail-Adresse soll ich während meines Aufenthalts benutzen?
Nutzen Sie bitte unbedingt für die Kommunikation nach der Einschreibung Ihre FH E-Mail Adresse.
Wie funktioniert die Anmeldung in der Stadt, wo ich lebe? Wie mache ich einen Termin?
Für die Anmeldung bei der Stadt müssen Sie persönlich im Bürgerbüro erscheinen. Für die Anmeldung brauchen Sie Ihren Ausweis und die Wohnungsgeberbestätigung. Die Terminvereinbarung erfolgt online:
Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten in Deutschland?
Für Miete, Lebensmittel, Krankenversicherung, Internet/Mobilfunk und sonstigen Ausgaben sollten Sie mit 1000 – 1200 Euro pro Monat rechnen.
Gibt es eine Unfall- und Laborversicherung während meines Austausches?
Ja, alle eingeschriebenen Gaststudierenden sind Unfall- und Laborversichert.
Wann starten das Semester und die Kurse?
Das Sommersemester startet am 01. März, die Veranstaltungen ca. ab Mitte März. Das Wintersemester startet am 01. September und die Veranstaltungen ca. ab Mitte September.
Wie erhalte ich meinen WLAN-Zugang? Was ist die 2-Faktor Authentifizierung?
Nach erfolgter Einschreibung erhalten Sie vollen Zugang zu allen Services der FH Aachen. Eine Anleitung zur Nutzung des WLANs und der 2-Faktor Authentifizierung finden Sie auf den Seiten der DVZ
Brauche ich ein Bankkonto in Deutschland?
Wenn Sie ein europäisches Bankkonto besitzen, ist es nicht unbedingt nötig. Die Miete und andere Zahlungen können auch problemlos vom europäischen Bankkonto aus getätigt werden. Sollten Sie regelmäßige Bargeldauszahlungen benötigen, empfiehlt sich ein deutsches Bankkonto, um Gebühren zu vermeiden. Gaststudierende außerhalb der EU sollten ein deutsches Bankkonto eröffnen. Gaststudierende können bei jeder deutschen Geschäftsbank ein Bankkonto eröffnen. Dazu müssen Sie Ihren Reisepass, Ihren Studentenausweis und die Meldebescheinigung mitbringen, die Sie vom Bürgerbüro erhalten haben.
Darf ich während des Austauschsemesters in Deutschland arbeiten?
Hinweis:
Diese Informationen sind ein Service des Akademischen Auslandsamts und sollen erste Hinweise geben. Obwohl sie mit größter Sorgfalt zusammengestellt wurden, kann für die Qualität der Informationen keine Haftung übernommen werden.
Studierende aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz
Als Studierende aus der EU, dem EWR oder der Schweiz sind Sie deutschen Studierenden gleichgestellt und haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und benötigen daher keine formale Arbeitserlaubnis. Während der Vorlesungszeit dürfen Sie maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, um den Studierendenstatus zu behalten. In der vorlesungsfreien Zeit darf die maximale Arbeitszeit pro Woche über 20 Stunden liegen.
Nicht arbeiten ohne Aufenthaltserlaubnis
Man darf erst dann in einem studentischen Nebenjob arbeiten – auch wenn es ohne Arbeitserlaubnis sein soll - wenn man eine Aufenthaltserlaubnis hat und die Nebenbestimmungen (siehe Zusatzblatt) dies erlauben.
Mit dem 90-Tage-Einreisevisum geht das in der Regel noch nicht. Bei längerfristigen Visa (6-12 Monate) achten Sie auf die Nebenbestimmungen.
Arbeitserlaubnis
Für alles, was über die oben genannten Regelungen hinaus geht, muss man schon vor der Arbeitsaufnahme - bei der zuständigen Ausländerbehörde eine offizielle Arbeitserlaubnis beantragen. Intern arbeitet die Ausländerbehörde dann mit der Agentur für Arbeit zusammen.
Eine Arbeitserlaubnis bekommen internationale Studierende vor ihrem Studienabschluss jedoch in der Regel nicht, da der Hauptzweck des Aufenthaltes in Deutschland das Studium ist.
Studierende aus anderen Ländern (Nicht-EU)
Ohne Arbeitserlaubnis ist für internationale Studierende (mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §16) in der Regel erlaubt:
- pro Kalenderjahr 140 Tage arbeiten neben dem Studium (< 4 Std. = halber Arbeitstag, > 4 Std. = ganzer Arbeitstag). In Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber muss eine Liste (ein Arbeitszeitkonto) ihrer bereits verbrauchten Arbeitstage geführt werden. Nach einer zweiten Berechnungsmethode dürfen jetzt auch pauschal 2,5 Arbeitstage pro Woche auf dem Arbeitszeitkonto gezählt werden (bei maximal 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit) unabhängig von der tatsächlichen Verteilung der Arbeitszeit. Die jeweils für Sie günstigere Berechnung wird für Sie angewendet.
Wie melde ich mich zu den Kursen an?
Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt über Campus Office oder ILIAS. Eine Anleitung finden Sie auch unter "Stundenplan erstellen".
Was passiert, wenn ich einen Tag fehle oder krank bin?
Informieren Sie den Dozenten über Ihre Abwesenheit. Verpasste Veranstaltungen müssen Sie selbstständig nacharbeiten. Ist man am Tag einer Prüfung erkrankt, so muss ein Attest eingereicht werden, dazu ist ausschließlich das „Formular für den Nachweis einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest)“ zu verwenden. Dieses finden Sie im Downloadbereich. Dort Nachweis krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest) auswählen.
Meine Prüfung findet erst nach dem Austauschsemester statt. Was soll ich tun?
Sie müssen sich für das folgende Semester durch Zahlung des Semesterbeitrages rückmelden, um an der Prüfung teilnehmen zu können. Sofern die Prüfung noch vor Vorlesungsbeginn stattfindet, können Sie sich den Semesterbeitrag nach der Prüfung wieder erstatten lassen. Klären Sie unbedingt auch mit Ihrem Vermieter, ob ggf. eine kurze Verlängerung der Mietdauer möglich ist.
Bietet die FH Aachen Sportprogramme an?
In Kooperation mit der RWTH Aachen und dem Hochschulsportzentrum gibt es vielfältige Angebote, die Sie auf den Seiten zum Hochschulleben einsehen können
Gibt es ein Semesterticket für den öffentlichen Personenverkehr?
Ja, alle eingeschriebenen Studenten erhalten ein Semesterticket für die Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs.
Ich muss abreisen, bevor das Austauschsemester offiziell endet. Was muss ich tun?
Informieren Sie unbedingt das Akademische Auslandsamt über Ihre frühzeitige Abreise bzw. den Abbruch des Austauschsemesters. Beachten Sie auch die FAQ zu „Was sind die letzten Schritte, bevor ich Deutschland verlasse?“.
Nach dem Austauschsemester
Kann ich mein Austauschsemester verlängern?
Je nach Kapazität und nach Rücksprache mit dem jeweiligen Fachbereich, sowie der Heimatuniversität, kann der Austausch um ein weiteres Semester verlängert werden. Für das weitere Austauschsemester ist ein neues Learning Agreement erforderlich.
Was sind die letzten Schritte, bevor ich Deutschland verlasse
- Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Austauschkoordinator Ihres Fachbereichs
- Kontaktieren Sie das Prüfungsamt, um Ihr Transcript of Records zu erhalten
- Informieren Sie das Studierendenwerk/den Vermieter, dass Sie das Zimmer verlassen werden. Zusätzlich müssen Sie einen Termin mit dem Hausmeister vereinbaren. Er wird dann mit Ihnen das Zimmer überprüfen. Bezüglich der Rückzahlung der Kaution beachten Sie bitte, dass bei einer Rücküberweisung auf ein ausländisches Konto unter Umständen nicht der volle Betrag zurückerstattet wird, da internationale Transaktionsgebühren anfallen.
- Gehen Sie zum Rathaus, um Ihre Abmeldung zu organisieren
- Wenden Sie sich an Ihre Bank und Krankenkasse und teilen Sie ihnen mit, dass Sie Deutschland verlassen und die Mitgliedschaft kündigen werden.
Muss ich mich von der Universität exmatrikulieren?
Nein, nach Ablauf des Austauschsemesters erlischt Ihr Status automatisch.
Wie erhalte ich meine Notenübersicht / das Transcript?
Das Transcript of Records wird vom jeweiligen Prüfungsamt individuell erstellt, nachdem alle erbrachten Noten eingetragen wurden. Das Akademische Auslandsamt erfragt das Transcript beim Prüfungsamt und schickt es Ihnen dann per E-Mail zu. Beachten Sie bitte, dass dies mehrere Wochen dauern kann.
Wo erhalte ich die Aufenthaltsbescheinigung von meinem Austauschsemester (Certificate of Attendance)?
Dies erhalten Sie auf Nachfrage beim Akademischen Auslandsamt.
Wie kündige ich meine Wohnung / mein Zimmer?
In der Regel sind die Zimmer oder die Wohnung, die für den Austausch gemietet wurden für ein Semester befristet und müssen nicht offiziell gekündigt werden. Bei einem befristetet Mietvertrag läuft dieser nach Ende der vereinbarten Mietdauer automatisch aus. Halten Sie dennoch im Zweifelsfall Rücksprache mit dem Vermieter und vereinbaren Sie einen Auszugstermin mit Schlüsselübergabe und klären Sie ggf. die Rückzahlung der Kaution.
Muss ich mich im Rathaus abmelden?
Ja, nach erfolgter Anmeldung im Bürgerbüro Ihrer Stadt, müssen Sie sich zum Ende des Austauschs auch wieder abmelden. Die Terminvereinbarung erfolgt online. Die Links zur Terminvereinbarung finden Sie unter dem FAQ „Wie funktioniert die Anmeldung in der Stadt, in der ich lebe?“.
Ist es möglich, den Deutschkurs auf der Notenübersicht einzutragen?
Nein, normalerweise wird der Deutschkurs nicht in der Notenübersicht eingetragen, weil dieser nicht Tel des Studienplans ist. Sie erhalten aber eine separate Bescheinigung über den Besuch des Deutschkurses.
Eine Ausnahme ist, wenn der Deutschkurs Teil des Studienplans und des Learning Agreements ist und an der Heimathochschule als Leistung anerkannt wird. Dann wird der Deutschkurs ebenfalls in der Notenübersicht aufgeführt und in die Durchschnittsnote eingerechnet.