Allgemeine Zugangsvoraussetzungen

Wenn Sie an der FH Aachen studieren möchten, müssen Sie die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen erfüllen.

Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen setzen sich wie folgt zusammen:

  • Bachelorstudiengänge: Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur oder Fachhochschulreife) + ggf. Sprachnachweis
  • Masterstudiengänge: berufsqualifizierender Studienabschluss (z.B. Bachelorabschluss) + ggf. Sprachnachweis
  • Beruflich Qualifizierte: mindestens zweijährige Berufsausbildung + ggf. mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit

 

Für Bachelorstudiengänge

Für alle Bachelorstudiengänge wird eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) in einer dieser Formen benötigt:

  • Abitur (Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife)
  • Fachhochschulreife
    Achtung: Je nach Art des Zeugnisses ist für den Zugang zur Fachhochschule neben dem "schulischen Teil" auch zwingend ein halbjähriger oder ganzjähriger "praktischer Teil" erforderlich (Download PDF-Broschüre des Landesministeriums). Der praktische Teil muss spätestens am 30. September für das Wintersemester bzw. am 31. März für das Sommersemester abgeschlossen sein und im Studierendensekretariat nachgewiesen werden. Manche Zeugnisse außerhalb des Bundeslandes NRW müssen ggf. von einer Bezirksregierung anerkannt werden.
  • Fachgebundene Hochschulreife (berechtigt nur zum Studium der im Zeugnis ausgewiesenen Studiengänge)
  • Berufliche Ausbildung und Berufserfahrung (Hochschulzugang ohne (Fach-)Abitur): Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch ohne Fachhochschulreife oder Abitur ein Studium aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie unter Bewerber:innen ohne Fachabitur oder Abitur.
  • Zu ausländischen Studienberechtigungen erhalten Sie weitere Informationen unter Internationale Bewerber:innen.

Für Masterstudiengänge

Für alle Masterstudiengänge wird ein anerkannter berufsqualifizierender Studienabschluss benötigt:

  • Geeigneter und fachbezogener Studienabschluss, der durch ein mindestens dreijähriges Hochschulstudium erworben wurde (z. B. Bachelor oder Diplom mit mindestens 180 Leistungspunkten)
  • Bei drei-semestrigen Masterstudiengängen muss ein mindestens sieben-semestriges Hochschulstudium mit mindestens 210 Leistungspunkten abgeschlossen sein

Sprachkenntnisse

Nachweis von Deutschkenntnissen

Für fast alle Bachelor- und Masterstudiengänge müssen deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Erfahren Sie hier, wann die Kenntnisse als nachgewiesen gelten.

Nachweise für Bachelorstudiengänge

Bachelorstudiengänge

Für Bachelorstudiengänge gelten die Deutschkenntnisse als nachgewiesen, wenn:

  • die Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben wurde oder
  • Zertifikate in Form von DSH-2, Goethe-Zertifkat C2, TestDaF 4x4, telc C1 Hochschule oder gleichwertige Zertifkate vorliegen.

Achtung Ausnahmen:

 

 

Nachweise für Masterstudiengänge

Masterstudiengänge

Für Masterstudiengänge gelten die Deutschkenntnisse als nachgewiesen, wenn:

  • die Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben wurde oder
  • der vorherige Hochschulabschluss (z. B. Bachelor oder Diplom) in einem deutschsprachigen Studiengang erworben wurde oder
  • ein Sprachzertifikat, z. B. Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-2), vorliegt.

Achtung: Bitte beachten Sie die teils unterschiedlichen Sprachanforderungen der verschiedenen Masterstudiengänge, die Sie in der jeweiligen Prüfungs- und Zugangsordnung nachlesen können.

Nachweis von Englischkenntnissen

Für einige Studiengänge müssen zudem englische Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Genaue Informationen dazu finden Sie in der jeweiligen Prüfungs- und Zugangsordnung Ihres Studiengangs.

Weitere Zugangsvoraussetzungen

Vorpraktikum
Eignungsprüfung

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Bewerbung Schritt für Schritt
Einschreibung

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