Bewerbung
Bewerbungsfristen für die Masterstudiengänge Elektrotechnik und Informatik
Das Studium kann im Sommersemester und auch im Wintersemester aufgenommen werden. Bei Studienbeginn im Wintersemester wird die Reihenfolge der ersten beiden Semester im Studienverlaufsplan vertauscht.
Bewerbungsfristen
Start zum Wintersemester: 31.08
Start zum Sommersemester: 28.02.
Abweichende Fristen sind möglich. Es gelten die Fristen des Studierendensekretariats
Einschreibefristen
Start zum Wintersemester: 15.10.
Start zum Sommersemester: 15.04.
Bitte lesen Sie zunächst alle untenstehenden Informationen, bevor Sie mit dem Online-Bewerbungsprozess beginnen.
Zulassungsvoraussetzung für die Masterstudiengänge „Elektrotechnik“ und „Elektrotechnik (Teilzeit)“
Bewerberinnen und Bewerber müssen ein berufsqualifizierendes Hochschulstudium in einer der folgenden Richtungen mit der Abschlussnote 2,5 oder besser absolviert haben:
- Bachelorstudium („B.Eng.“) des Studiengangs „Elektrotechnik“ in einem Umfang von 210 Leistungspunkten (siebensemestrig) (Fallgruppe 1). Interessentinnen und Interessenten mit einem Studiumin einem Umfang von 180 Leistungspunkten (sechssemestrig) haben die Möglichkeit, sichvorbehaltlich der Erfüllung der geltenden Zugangsvoraussetzungen in den Bachelorstudiengang „Elektrotechnik mit Praxissemester“ einzuschreiben und dort im Rahmen eines Praxissemesters 30 Leistungspunkte zu erwerben oder ausgewählte Lehrmodule aus dem Bachelorstudiengang „Elektrotechnik mit Praxissemester“ zu belegen, um die fehlenden 30 Leistungspunkte zu erwerben. Die Entscheidung erfolgt durch die Studiengangs-Koordinatorin oder die Fachstudienberaterin bzw. den Studiengangs-Koordinator oder den Fachstudienberater. Entsprechend § 63a Absatz 7 HG können stattdessen auf Antrag auch geeignete in der Berufspraxis erworbene sonstige Kenntnisse und Qualifikationen als Zugangsvoraussetzung anerkannt werden.
- Diplomstudium („Dipl.-Ing.“ FH) der Studiengänge „Elektrotechnik“.
- ein anderes einschlägiges Hochschulstudium, welches im Wesentlichen dem Bereich der Elektrotechnik oder der Mechatronik zugeordnet werden kann und dessen Lernergebnisse im Wesentlichen denen des oben erwähnten Bachelorstudiengangs „Elektrotechnik“ an der FH Aachen entsprechen
Bei Bildungsausländerinnen und Bildungsausländern muss eine vergleichbare Note vorliegen.
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Schule noch ihren ersten berufsqualifizierenden Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, müssen ihre Deutschkenntnisse nach der „Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) an der Fachhochschule Aachen“ in ihrer jeweils gültigen Fassung mindestens mit dem Gesamtergebnis DSH-2 nachweisen.
Notwendige Unterlagen
Dem Antrag auf Zugang zum Studium müssen folgende Unterlagen beigefügt sein:
- Ausgefülltes Bewerbungsformular (siehe Bewerbungsportal)
- Zeugnis der bisherigen Hochschulausbildung mit vollständiger Fächer- und Notenübersicht (Transcript of Records)
- ggf. zur Anrechnung gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 1 Bescheinigungen der relevanten Ausbildungs- und ggf. Berufsstationen
- ggf. Nachweis über die Deutschkenntnisse
Zeugnisse und Bescheinigungen können in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. In Ausnahmefällen kann die Hochschule unter Vorbehalt zulassen, dass das Studium bereits vor dem Erwerb des Studienabschlusses nach § 2 aufgenommen wird, wenn diese Zugangsvoraussetzung spätestens vier Wochen nach Vorlesungsbeginn dem Studierendensekretariat nachgewiesen wird. In diesem Fall wird die im Antragsverfahren fehlende Abschlussnote durch das arithmetische Mittel aller bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist erworbenen Prüfungsleistungen des vorhergehenden Studiums ersetzt.
Über die Feststellung der Anerkennung berufspraktischer Tätigkeiten bzw. der Einschlägigkeit und der Vergleichbarkeit ausländischer Zeugnisse entscheidet der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Elektrotechnik und Informationstechnik.
Bewerbungsportal
In unserem Bewerbungsportal können Sie sich online bewerben und erhalten Informationen über den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung. | Weiter zum Bewerbungsportal
Kosten des Studiums
Alle Studierenden müssen jedes Semester einen Sozialbeitrag für die Leistungen des Studentenwerks und einen Studierendenschaftsbeitrag für die Arbeit des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) entrichten. Im Studierendenschaftsbeitrag sind die Kosten für das Deutschland-Ticket enthalten. Die Höhe der Beiträge wird jedes Semester neu festgesetzt. Die Auflistung der einzelnen aktuellen Beiträge finden Sie hier.