Allgemeine Informationen zum Auslandsaufenthalt

Wichtige Voraussetzung für den Erfolg eines Auslandsaufenthaltes ist eine sorgfältige Vorbereitung, die weitgehend von Ihrer persönlichen Motivation abhängt und mit der Sie mindestens ein Jahr vorher anfangen sollten. Bevor Sie mit den Vorbereitungen beginnen, sollten Sie sich darüber im Klaren sein,

  • zu welchem Zeitpunkt und wie lange möchte ich ins Ausland?
  • was möchte ich dort machen?
  • sind meine Sprachkenntnisse ausreichend?
  • möchte ich individuell als sogenannter Free Mover ins Ausland oder an einem Austauschprogramm teilnehmen?

Wir bieten eine eigene Checkliste die als Hilfe und Orientierung dienen soll:

Checkliste als pdf-Datei

App ins EU-Ausland

"APP ins EU-Ausland" ist eine kostenlose Offline-App vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland mit vielen praktischen Tipps zu 15 EU-Ländern.

Weitere praktische Informationen finden Sie auch auf der Themenseite des DAAD "go out"

Zeitplanung

Ein Auslandssemester während des Bachelorstudiums sollte frühestens nach erfolgreichem Abschluss der ersten beiden Fachsemester (mind. 60 ECTS) begonnen werden. In vielen Fachbereichen wird das 5. oder 6. Fachsemester besonders für einen Auslandsaufenthalt empfohlen, da es in manchen Studienordnungen in diesen Semestern ein sogenanntes "Mobilitätsfenster" gibt.

Da wir empfehlen, dass Sie bereits 1 Jahr vor Beginn eines geplanten Auslandsaufenthaltes mit der Planung beginnen, ist für Bachelorstudierende eine Erstberatung bereits im 1. oder 2. Fachsemester sinnvoll.

Studierende in Masterstudiengängen können sich ab dem 1. Semester für ein Auslandssemester bewerben.

So werden die Credits aus dem Ausland anerkannt...

Die Anerkennung der im Auslandsstudium bzw. -praktikum zu erbringenden Leistungen sollten Sie frühzeitig (mindestens ein halbes Jahr im Voraus) in Ihrem Fachbereich abstimmen. 

In einigen Studiengängen gibt es die Möglichkeit, einen Auslandsaufenthalt mit vereinfachter Anerkennung im Rahmen eines Auslandssemesters bzw. -praktikums zu absolvieren. Es gibt aber auch die Alternative, einzelne Fächer durch im Ausland abgelegte Prüfungen zu ersetzen. In den vielen Studiengängen gibt es im 5. Semester ein sogenanntes "Mobilitätsfenster". Hierzu muss eine enge Abstimmung mit den jeweiligen Professoren erfolgen.

Die FH Aachen nimmt an dem Europäischen Programm zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen teil (European Credit Transfer System). 

Zur Vorbereitung der Anerkennung im Ausland erbrachter Studien- bzw. Praktikumsleistungen sollten Sie sich frühzeitig an den in Ihrem Fachbereich zuständigen ECTS-Koordinator bzw. Prüfungsausschuss wenden. Sie benötigen hierzu die Kursbeschreibungen, Kursumfang und Wertigkeit (Kreditpunkte) der geplanten Kurse bzw. Informationen übers Praktikum. Sprechen Sie Ihre Kurswahl mit dem ECTS-Koordinator durch und tragen sie in das Learning Agreement ein. Nach Ihrer Rückkehr legen Sie Ihrem Prüfungsamt das Learning Agreement und den Notenspiegel Ihrer Gasthochschule bzw. Informationen über das abgeleisteten Praktikum vor.

Der ECTS Koordinator ist auch zuständig für die Unterzeichnung der erforderlichen Bewerbungsformulare für das Auslandsstudium bzw. -praktikum, wie z. B. eines englischsprachigen Notenauszugs zur Bewerbung (Transcript of Records) und zur Unterzeichnung eines Abkommens über das im Ausland zu absolvierende Studienprogramm (Learning Agreement). 

Unterkunft im Ausland

Wenn Sie sich bei einer Partnerhochschule der FH Aachen bewerben, erhalten Sie im Laufe des Bewerbungsverfahrens auch Informationen zu den Unterkunftsmöglichkeiten am Studienort. Spätestens nach Zusage des Studienplatzes werden Sie über das Bewerbungsverfahren für ein Zimmer in einem Studentenwohnheim informiert oder bekommen Links zur Zimmersuche auf dem privaten Wohnungsmarkt zugeschickt. 
 
Besonders hilfreich werden für Sie die Tipps Ihrer Vorgängerinnen und Vorgänger sein, zu denen Sie vom Akademischen Auslandsamt den Kontakt vermittelt bekommen.

Was mache ich mit meinem Zimmer?

Wenn Sie Ihr Zimmer oder Ihre Wohnung in Aachen oder Jülich nicht aufgeben wollen, haben Sie gegebenenfalls die Möglichkeit, es an andere Studierende für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes unterzuvermieten.
 
 Wenn Sie möchten, können Sie dem Akademischen Auslandsamt Ihr möbliertes Zimmer zur Weitervermittlung an Austauschstudierende von Partnerhochschulen anbieten. Das ist besonders bei WG-Zimmern interessant, da internationale Gaststudierende so die Möglichkeit haben, schnell Kontakt zu anderen Studierenden zu bekommen, und oft ist es eine Bereicherung für die ganze WG. Besonders vom 01.03. bis 31.07. oder 31.08. sowie vom 01.09. bis zum 15.02. oder 28.02. werden jedes Jahr viele möblierte Zimmer für Studierende unserer Partnerhochschulen gesucht - in Einzelfällen auch für einen anderen oder kürzeren Zeitraum.
 
 Bei Interesse füllen Sie bitte das Formular zur Untervermietung aus, geben es im Akademischen Auslandsamt ab oder schicken es eingescannt per Email an aaa(at)fh-aachen.de. Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung werden Sie vom Akademischen Auslandsamt dabei unterstützt, einen Untermietvertrag mit Ihrem zukünftigen Untermieter abzuschließen (unter der Bedingung, dass Sie die Zustimmung Ihres Vermieters zur Untervermietung haben).

Formular Wohnungsangebot Untermiete [pdf-Dokument]

Formular Wohnungsangebot Untermiete [Word-Dokument]

Semesterticket Rückerstattung

Wer ein Studium oder Praktikum im Ausland geplant hat und sich länger als vier Monate eines Semesters im Ausland aufhalten wird, kann beim AStA einen Antrag auf Rückerstattung des Semestertickets stellen.
 
zur Website des AStA

Dem Antrag müssen Sie eine Bescheinigung über den Auslandsaufenthalt beifügen.

Beurlaubung aufgrund eines Auslandsaufenthalts

Wer ein Studium oder Praktikum im Ausland macht und mindestens vier Monate weg ist, kann beim Studierendensekretariat einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Wenn der Auslandsaufenthalt in zwei Semester fällt und die gesamte Aufenthaltsdauer unter acht Monaten liegt, kann eine Beurlaubung nur für das Semester beantragt werden, in dem der längere Abschnitt liegt.

Informationen und Antrag

Dem Antrag auf Beurlaubung müssen Sie eine Bescheinigung über den Auslandsaufenthalt beifügen. Diese erhalten Sie:

für ein Auslandsstudium:

  • Studierende der Wirtschaftwissenschaften beim IFO
  • Studierende aller anderen Studiengänge beim Akademischen Auslandsamt Aachen / Jülich.

für ein Auslandspraktikum

  • in Ihrem Fachbereich (Dekan, Prüfungsamt, Auslandsbeauftragte oder Praktikumsbeauftragte). Diese Bescheinigung ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Es kann der hier bereit gestellte Vordruck verwendet werden. 


für Bachelor- oder Masterarbeit im Ausland: 

  • in Ihrem Fachbereich (Beurlaubung nur möglich, wenn Auslandsaufenthalt durch Studienordnung vorgeschrieben.) 

Übersicht über die Regelungen zur Beurlaubung/Befreiung im Rahmen von Auslandsaufenthalten

Hier sind einige Informationen, die Ihnen bei der Entscheidung behilflich sein können:

  • Ihre im Ausland erbrachten Studienleistungen können, wenn Ihre Beurlaubung vorüber ist, in Abstimmung mit Ihrem Fachbereich anerkannt werden.
  • Interessant ist die Beurlaubung für diejenigen, die "möglichst schnell" studieren möchten, da das Urlaubssemester auf die Fachstudiendauer nicht angerechnet wird.
  • Wer BAFöG oder eine andere Förderung erhält, sollte eine geplante Beurlaubung mit dem Geldgeber absprechen. Wer am ERASMUS-Austausch der FH Aachen teilnimmt, kann sich für diese Zeit beurlauben lassen, falls keine anderen Aspekte dagegen sprechen.
  • In dem Urlaubssemester dürfen Sie keine Prüfungen an der FH Aachen ablegen. Ob Sie an Nachschreibeklausuren teilnehmen können, klären Sie bitte mit Ihrem Fachbereich ab.
  • Bei Beurlaubung entfallen u. U. der Sozialbeitrag und der Beitrag zum Semesterticket. Bitte erkundigen Sie sich hierzu beim Studierendensekretariat und beim AStA.
  • Der studentische Status an der FH Aachen bleibt erhalten, da man weiterhin eingeschrieben ist.
  • Die Beurlaubung ist interessant für alle, die innerhalb einer festgesetzten Anzahl an Fachsemestern einen bestimmten Studienfortschritt nachweisen müssen.
  • Sie können sich in der Regel nicht beurlauben lassen, wenn Sie im Rahmen eines studienintegrierten Auslandsaufenthalts (z. B. Praxis- oder Auslandssemester) ins Ausland gehen.
  • Wenn Sie vor Ablauf des Semesters zurückkehren, haben Sie kein Semesterticket.
  • Sie sollten sich keinesfalls exmatrikulieren. Sie würden dadurch Ihren Studierendenstatus in Deutschland verlieren. Die meisten Förder- und Austauschprogramme schreiben die Immatrikulation an der Heimathochschule vor. Zudem könnte es passieren, dass Sie für Ihren bisherigen Studiengang und Ihre bisherige Prüfungsordnung nicht mehr zugelassen werden können.

Kontakte

Fachbereiche in Aachen

innerhalb Europas

Rossmann, Sarah Elena

[email protected]

+49.241.6009 54767

Bayernallee 11, 1.Etage Raum 01004

52066 Aachen

außerhalb Europas

Brinker, Sabine, Dipl.-Geol.

Foto Dipl.-Geol. Sabine Brinker
Zentralverwaltung - Dezernat II - Studentische und akademische Angelegenheiten - II.4 - Akademisches Auslandsamt
Bayernallee 11
Raum 01002
52066 Aachen

Fachbereiche in Jülich

Ritzal, Britta

Foto  Britta Ritzal
Personalrat und Gruppenvertretungen - Personalrat der Beschäftigten in Technik und Verwaltung
Zentralverwaltung - Dezernat II - Studentische und akademische Angelegenheiten - II.4 - Akademisches Auslandsamt
Heinrich-Mußmann-Straße 1
Raum OOA 44
52428 Jülich

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

International Faculty Office (IFO)

Ansprechpartner für Studierende des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften ist das International Faculty Office (IFO).

Die Kontaktdaten der Ansprechpartner:innen finden Sie auf der Website des IFO.