PROMOS

Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen Stipendienprogramm der FH Aachen für fachbezogene Auslandsaufenthalte

1 Studium

Zum Förderzweck "Studium" zählen:

  • Lehrverstanstaltungen an einer ausländischen Hochschule (Auslandsstudiensemester)
  • Abschlussarbeiten
  • Praxisprojekte gemäß Studienplan und Prüfungsordnung
  • Forschungsarbeiten

Vorhabensdauer:

  • mindestens 1 Monat
  • höchstens 6 Monate
  • bei reinen Abschlussarbeiten, Praxisprojekten und Forschungsarbeiten ohne die Belegung von Lehrveranstaltungen sind längere Vorhaben möglich
  • maximale Förderdauer 6 Monate

Länder: weltweit, mit Einschränkungen für Europa

  • in den meisten Ländern Europas hat das Programm Erasmus+ Vorrang
  • zu den mit Erasmus+ geförderten Ländern zählen die hier aufgelisteten Länder: Erasmus+ Zielländer sowie Schweiz und Großbritannien
  • Auslandsstudiensemester (Belegung von Lehrveranstaltungen) werden in der Regel mit der Erasmus+ Studienförderung gefördert; beachten Sie bitte die unten aufgeführten Ausnahmen
  • reine Abschlussarbeiten, Praxisprojekte und Forschungsarbeiten in Europa, Schweiz und Großbritannien ohne die Belegung von Lehrveranstaltungen werden in der Regel mit der Erasmus+ Praktikumsförderung gefördert; beachten Sie bitte auch den nachfolgenden Punkt PROMOS "Praktikum"

Auslandsstudiensemester im Erasmus+ Raum, Schweiz, Großbritannien

Studierende, die an einer Erasmus+ Partnerhochschule der FH Aachen, Schweiz oder Großbritannien Lehrveranstaltungen belegen werden, können in der Regel nicht aus dem PROMOS-Programm gefördert werden. Ansprechpartner für Erasmus+ Studienaufenthalte:

Eine PROMOS-Förderung im Erasmus+ Raum, Schweiz und Großbritannien ist in den folgenden Fällen ausnahmsweise möglich:

  • mit der Hochschule besteht kein Kooperationsvertrag
  • mit der Hochschule besteht ein Kooperationsvertrag, aber nicht in Ihrem Fachgebiet
  • mit der Hochschule besteht ein Kooperationsvertrag in Ihrem Fachgebiet, aber nicht für die Programmlinie Studierendenaustausch
  • mit der Hochschule besteht ein Kooperationsvertrag in Ihrem Fachgebiet und für die Programmlinie Studierendenaustausch, aber nicht für Ihren angestrebten Abschluss (Bachelor/Master)
  • mit der Hochschule besteht ein auf Sie zutreffender Kooperationsvertrag, aber das vertraglich vereinbarte Austauschkontingent ist ausgeschöpft
  • Sie sind nicht berechtigt, eine Erasmus+ Förderung zu erhalten.
    Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Ihr Erasmus+ Förderkontingent voll ausgeschöpft haben. Diese Ausnahme kann jedoch nur gewährt werden, wenn die vorangegangene Erasmus+ Förderung an einer anderen Hochschule als der FH Aachen erfolgte.
    Wenn Sie aus einem anderen Grund keine Erasmus+ Förderung erhalten können, nehmen Sie bitte Kontakt auf. Kontakt: Frau Kreutz

2 Praktikum

Zum Förderzweck "Praktikum" zählen

  • Praktika, die im Studienplan vorgesehen sind (z.B. Studiengang mit Praxissemester)
  • freiwillige Praktika
  • Graduiertenpraktika zwischen Bachelor- und Masterstudium

Vorhabensdauer: mindestens 4 Wochen

Länder: weltweit, mit Einschränkungen für Europa

  • in den meisten Ländern Europas hat das Programm Erasmus+ Vorrang
  • zu den mit Erasmus+ geförderten Ländern zählen die hier aufgelisteten Länder: Erasmus+ Zielländer sowie Schweiz und Großbritannien
  • reine Abschlussarbeiten, Praxisprojekte und Forschungsarbeiten in Europa, Schweiz und Großbritannien ohne die Belegung von Lehrveranstaltungen werden in der Regel mit der Erasmus+ Praktikumsförderung gefördert
  • hier erhalten Sie Informationen zur Erasmus+ Praktikumsförderung. Kontakt: Frau Kreutz

Unter den folgenden Bedingungen kann ausnahmsweise eine PROMOS-Förderung im Erasmus+ Raum, Schweiz und Großbritannien erfolgen:

  • Sie sind nicht berechtigt, eine Erasmus+ Praktikumsförderung zu erhalten.
    Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Ihr Erasmus+ Förderkontingent voll ausgeschöpft haben. Diese Ausnahme kann jedoch nur dann gewährt werden, wenn die vorangegangene Erasmus+ Förderung an einer anderen Hochschule als der FH Aachen erfolgte.
  • Wenn Sie aus einem anderen Grund keine Erasmus+ Förderung erhalten können, nehmen Sie bitte Kontakt. Kontakt: Frau Kreutz

3 Sprachkurs

  • Sprachen: alle
  • Niveaustufen: alle; bei Englisch ausschließlich Kurse zur Vermittlung von Fachenglisch
  • Länder: weltweit; jedoch nur Kurse, die die Landessprache des Ziellandes vermitteln (z.B. kein Englischkurs in Schweden)
  • Zielinstitution:
    - eine Hochschule im Ausland, die von der Kultusministerkonferenz (KMK) anerkannt ist
    - Erasmus+ Partnerhochschule möglich
    - eine nicht abschließende und nicht verbindliche Auswahl von Hochschulen, die Sprachkurse anbieten, finden Sie auf der Internetseite des DAAD. Bei Fragen zu dieser Aufstellung wenden Sie sich bitte an den DAAD.
  • Vorhabensdauer: mind. drei Wochen, max. sechs Monate
    Die maximale PROMOS-Förderdauer beträgt unabhängig von der Kursdauer ein bis zwei Monate.
  • Es können nur Kurse mit mindestens 25 Wochenstunden à 45 min. gefördert werden.
  • Der Sprachkurs muss in einem sinnhaften Zusammenhang zum Studium stehen und/oder er soll die angestrebte berufliche Entwicklung fördern. Dies ist bei der PROMOS-Bewerbung entsprechend zu erläutern.
  • Sie können Ihren Sprachkurs auch mit einem anderen Förderzweck kombinieren, wie z.B. mit Studium oder Praktikum. In diesem Fall kann die geplante Vorhabensdauer die Grenze von 6 Monaten überschreiten, die maximal mögliche Förderdauer für das Gesamtvorhaben bleibt jedoch bei 6 Monaten.

4 Fachkurs

  • Fächer: alle
  • Länder: weltweit
  • Zielinstitution:
    - eine Hochschule im Ausland, die von der Kultusministerkonferenz (KMK) anerkannt ist
    - Erasmus+ Partnerhochschule möglich
  • Dauer: Mindestdauer 15 Tage und max. sechs Wochen
    - z.B. Sommerschulen, Sommerkurse, Blockkurse, Workshops, Intensivkurse
  • keine Vortrags- und Kongressreisen, da der DAAD hierfür eigene Programme anbietet
  • Sie können Ihren Fachkurs auch mit einem anderen Förderzweck kombinieren, wie z.B. mit Studium oder Praktikum. In diesem Fall kann die geplante Aufenthaltsdauer die Grenze von 6 Monaten überschreiten, die maximal mögliche Förderdauer für das Gesamtvorhaben bleibt jedoch bei 6 Monaten.

5 Wer kann sich bewerben?

Studierende der FH Aachen, die

  • an der FH Aachen als Haupthörer eingeschrieben sind oder
  • ein Bachelor-Studium kürzlich abgeschlossen haben und zeitnah ein Master-Studium an der FH Aachen aufnehmen werden und ein Praktikum planen

und außerdem

  • einen Auslandsaufenthalt planen, der innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein wird
    (Ausnahmen siehe unten)

Bei den nachfolgenden Vorhaben kann die Dauer des Gesamtvorhabens von max. 6 Monaten ausnahmsweise überschritten werden:

  • reine Praktika, Praxisprojekte, Abschlussarbeiten, Forschungsprojekte
    (keine Kombination mit Lehrveranstaltungen)
  • zwei terms/Trimester und die Überschreitung der Förderhöchstdauer ist geringfügig (max. 14 Tage)
  • Sprachkurse und Fachkurse vor bzw. nach einem fachbezogenen Aufenthalt

Beratung zu anderen Förderprogrammen: 

Unter besonderen Bedingungen können sich auch Studierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit für PROMOS bewerben, z.B. wenn sie gemäß BAföG §8 Absatz 1 Ziffer 2 und Folgende sowie Absatz 2, 2a und 3 Deutschen gleichgestellt sind oder wenn sie einen Abschluss an der FH Aachen anstreben und ihr Vorhaben nicht in ihrem Heimatland oder Herkunftsland durchgeführt wird.

6 Wer kann sich nicht bewerben?

Unter den folgenden Umständen können Sie sich leider nicht bewerben:

  • Sie planen ein Vorhaben, das von Beginn an auf eine längere Dauer als 6 Monate angelegt ist, und keine der möglichen Ausnahmen trifft auf Sie zu.
  • Sie haben früher schon einmal eine Auslandsförderung von der FH Aachen erhalten (Erasmus+, PROMOS etc.). Frühere Förderungen anderer Hochschulen (auch Erasmus+, PROMOS etc.), anderer Geldgeber sowie Deutschlandstipendien werden nicht berücksichtigt.
  • Sie gehen an eine Erasmus+ Partnerhochschule, in die Schweiz oder nach Großbritannien und keine der unter "Studium" aufgeführten Ausnahmen trifft auf Sie zu.
  • Sie machen ein Praktikum im "Erasmus+ Raum", in der Schweiz oder in Großbritannien und keine der unter "Praktikum" genannten Ausnahmen trifft auf Sie zu.
  • Sie machen ein Praktikum, für das eine DAAD-Förderung möglich ist; diese finden Sie hier: spezifische Praktikumsprogramme des DAAD.
  • Sie promovieren und möchten im Ausland ein Studium oder Praktikum durchführen.

7 Bewerbung

Bewerbungsfristen

30. November

für Vorhaben, die in den Monaten Januar bis Juni des Folgejahres beginnen

31. Mai

für Vorhaben, die in den Monaten Juli bis Dezember des selben Jahres beginnen

Informationen und die aktuellen Bewerbungsunterlagen zur nächsten Bewerbungsrunde finden Sie hier ab 1. April.

Bis zu diesem Zeitpunkt können noch Änderungen der Bewerbungs- und Förderkonditionen erforderlich werden.

8 Stipendienleistungen

Förderhöhe
Die Stipendien leisten einen Beitrag zur Deckung der auslandsbedingten Mehrkosten und bestehen aus einer monatlichen Rate von in der Regel 350 EUR.

Ausnahmen sind zum Beispiel:
Brasilien, Südkorea, Volksrepublik China, Japan (= 550,-)
Norwegen, Australien, Malaysia, Mexiko, USA (= 450,-)
(Stand Förderjahr 2025)

Weitere Leistungen wie Zuschüsse zu Studiengebühren oder Reisekosten wie auch ein Zuschuss zu Kursgebühren, z.B. für Sprach- oder Fachkurse, sind im PROMOS-Programm der FH Aachen nicht vorgesehen.

Förderdauer
Die maximal mögliche Förderdauer beträgt 6 Monate.

Kombination verschiedener Förderzwecke
Die Kombination verschiedener Förderzwecke ist möglich. Die beiden Vorhaben müssen aneinander anschließen und im selben Land sein. Sie brauchen sich aber nur einmal zu bewerben. Es gelten die spezifischen Richtlinien der jeweiligen Förderzwecke (z.B. hinsichtlich Mindestdauer der einzelnen Phasen oder Vorgaben zum so genannten "Erasmus+ Raum") sowie zur Höchstdauer des Gesamtvorhabens.

Sonderbedarf auf Grund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung
Wenn Sie für die Realisierung Ihres Auslandsaufenthalts einen Sonderbedarf an finanziellen Mitteln haben, stehen zusätzliche Stipendienleistungen zur Verfügung. Unabhängig von der PROMOS-Bewerbungsfrist müssen diese Sondermittel spätestens 3 Monate vor Ihrer geplanten Ausreise beantragt werden.

Zielgruppe: Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 und darüber oder mit einer chronischen Erkrankung.

Kontakt: Frau Kreutz

Neuseeland
Aufgrund einer bilateralen Vereinbarung des DAAD mit dem neuseeländischen Bildungsministerium brauchen PROMOS-Stipendiaten nur die günstigeren Studiengebühren für Inländer ("in-state tuition" oder "domestic fee") zu zahlen. Dies ist vor Beginn des Aufenthalts mit der Gasthochschule zu klären. Bei Problemfällen wenden Sie sich bitte an das DAAD-Referat 513.

9 Auswahl

Zu den Auswahlkriterien zählen:

  • formale Kriterien wie Einhaltung der Fristen, Vollständigkeit und Qualität der Bewerbungsunterlagen, Förderberechtigung gemäß Richtlinien, Sprachkenntnisse etc.
  • akademische Leistung, insbesondere Note, Studienfortschritt, vorangegangenes Studium
  • Qualität des Vorhabens, insbesondere Sinn und Zweck für Ihren weiteren Studienverlauf
  • individuelle Merkmale wie z.B. Persönlichkeitsbild, Werdegang, politische, soziale, kulturelle oder gesellschaftliche Gegebenheiten, Interessen und Engagement

10 PROMOS und Leistungen anderer Mittelgeber

BAföG
PROMOS-Stipendien können grundsätzlich zeitgleich mit BAföG bezogen werden. BAföG-Leistungen werden nicht auf das PROMOS-Stipendium angerechnet. Umgekehrt kann PROMOS auf BAföG-Leistungen angerechnet werden. Informationen hierzu gibt es beim Auslands-BAföG-Amt.

Stipendien der FH Aachen (Deutschlandstipendien)
PROMOS-Stipendien können zeitgleich mit Stipendien der FH Aachen aus dem Programm "Deutschlandstipendien" bezogen werden. Informationen zu Deutschlandstipendien erhalten Sie auf den Seiten des Bundsministeriums für Bildung und Forschung und auf der Webseite der FH Aachen: Deutschlandstipendien an der FH Aachen.

DAAD-Stipendien
Eine gleichzeitige Förderung aus DAAD-Mitteln ist nicht möglich.

Stipendien aus deutschen öffentlichen Mitteln
Das PROMOS-Stipendium kann unter bestimmten Bedingungen zusätzlich zu anderen Stipendien aus öffentlichen Mitteln gewährt werden, und zwar wenn nach den Richtlinien des anderen Stipendiengebers ausdrücklich

  • der Stipendiengeber das Inlandsstudium und nicht den Auslandsaufenthalt fördert (häufig ist dies bei Stiftungen der Fall) oder
  • bei Auslandsförderung die Mittel des anderen Stipendiengebers nicht für den selben Förderzweck vorgesehen sind wie das PROMOS-Stipendium.
    Beispiel für den selben Förderzweck: der andere Geldgeber fördert den Aufenthalt vor Ort mit einer monatlichen Rate und das PROMOS-Stipendium fördert diesen ebenfalls mit einer monatlichen Rate.
    Beispiel für einen anderen Förderzweck: der andere Geldgeber übernimmt oder bezuschusst Ihre Reisekosten und das PROMOS-Stipendium fördert den Aufenthalt vor Ort mit einer monatlichen Rate.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Stipendiengeber nach dem genauen Zweck der Förderung.

Stipendien aus deutschen privaten Mitteln
Stipendien aus deutschen nicht-öffentlichen, also privaten Mitteln können gleichzeitig mit der PROMOS-Förderung gewährt werden.

Stipendien aus nichtdeutschen Mitteln
Das PROMOS-Stipendium kann zusätzlich zu anderen Stipendien gewährt werden, wenn es sich um rein ausländische Stipendienmittel handelt.

In jedem Fall sind die PROMOS-Programmverwaltung der FH Aachen und der jeweilige Mittelgeber über andere Leistungen zu informieren.

11 Versicherungen für Ihren Auslandsaufenthalt

Alle Studierenden, die einen Auslandsaufenthalt durchführen, unabhängig davon, ob Sie eine Förderung erhalten, sollten für ausreichenden Versicherungsschutz Sorge tragen. Besonders wichtig sind

  • Krankenversicherung, die in Ihrem Zielland gültig ist
  • Auslandskrankenkosten-Zusatzversicherung (einschließlich Rücküberführung und Pandemieschutz)
  • Unfallversicherung
  • Privathaftpflichtversicherung
  • Viele Zielhochschulen bieten eigene Versicherungen an oder geben vor, welche Versicherung dort akzeptiert wird. Bitte informieren Sie sich, ob Ihnen dieser Versicherungsschutz ausreicht.

PROMOS-Stipendiaten und -Stipendiatinnen können die Gruppenversicherung des DAAD wählen.

Kontakt zur Versicherungsstelle des DAAD.

12 Sprachnachweis für Ihre PROMOS-Bewerbung

Voraussetzung: Kenntnisse der Arbeitssprache auf einem Niveau von mind. B2 nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen

Ausnahme: Für den Förderzweck "Sprachkurs" gelten andere Regelungen (siehe unten, Punkt 5).

Nachweise: Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung der für die PROMOS-Bewerbung an der FH Aachen anerkannten Sprachnachweise:

1. alle Sprachen

  • DAAD-Sprachzeugnis: mind. vier Sterne (****) in jedem der drei Kompetenzbereiche
  • bilinguales Abitur
  • entsprechende Fremdsprache als Prüfungsfach im Abitur (mind. 8 Punkte)
  • entsprechende Fremdsprache als Prüfungsfach in anderen Schulzeugnissen, die zum Studium berechtigen (mind. befriedigend)
  • ausgewiesene Kompetenzstufe B2 im Schulabgangszeugnis
  • Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an einer entsprechenden fremdsprachigen Schule im Inland oder Ausland
  • Abschluss eines entsprechenden fremdsprachigen Hochschulstudiums
  • mindestens fünfmonatiger nachgewiesener Auslandsaufenthalt in einem Land mit entsprechender Landes- oder Arbeitssprache
  • und die Sprachenzertifikate der anerkannten Testinstitute

2. Englisch

Wenn Sie in einem der folgenden Studiengänge studieren, sind Sie von der Nachweispflicht für Englisch befreit, da die Englischkenntnisse bei Ihrer Zulassung geprüft wurden (Stand Förderjahr 2025):

Bachelor

    - Global Business and Economics

Master

    - Aerospace Engineering
    - Medical Engineering / Biomedical Engineering
    - Energy Systems
    - International Automotive Engineering
    - International Business Management KUS/FACT
    - Mechatronics
    - Nuclear Applications
    - Wirtschaftsingenieurwesen

3. weitere Informationen

  • andere Anerkennungen auf Anfrage (z.B. Fremdsprachen-Module der Fachbereiche)
  • die Sprachnachweise dürfen nicht älter als zwei Jahre sein
  • Informationen zum Sprachenlernen finden Sie auf den Internetseiten des Akademischen Auslandsamts unter Fremdsprachen

4. Ansprechpartner für Spracherwerb und Sprachnachweise

  • Anerkennung von Nachweisen für das PROMOS-Stipendienprogramm: Akademisches Auslandsamt, Frau Kreutz
  • Fachbereich 7 (Wirtschaftswissenschaften): International Faculty Office
  • Dozenten für Fremdsprachenunterricht in Ihrem Fachbereich
  • Auslandsbeauftragte Ihres Fachbereichs
  • Fachstudienberatung oder Studiengangbeauftragte Ihres Fachbereichs
  • Informationen zur Sprachprüfung Englisch beim Sprachenzentrum an der FH Aachen

5. Besonderheiten beim Förderzweck Sprachkurs

Beim Förderzweck Sprachkurs gilt das Mindestniveau B2 nicht. Falls Sie in der angestrebten Sprache bereits über Sprachnachweise verfügen, können Sie diese einreichen. Sollten Sie noch keine haben, beschreiben Sie Ihre jetzigen Kenntnisse in einer formlosen Eigendarstellung. Nehmen Sie eine Selbsteinschätzung Ihrer Vorkenntnisse in der ausgewählten Kurssprache gemäß dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen vor und beschreiben Sie sie präzise: Wo, wann, wie lange und wie intensiv haben Sie diese Sprache erlernt? Bei welchen Gelegenheiten können Sie die Sprache anwenden?
Sollten Sie eine Sprache neu erlernen wollen, geben Sie "keine Vorkenntnisse" an.

13 Kontakt

Kontakt für das PROMOS-Stipendienprogramm: Birgit Kreutz

Die weiteren Kontaktdaten finden Sie hier: Team Aachen

14 Finanzierung des PROMOS-Programms

Das PROMOS-Programm wird finanziert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) über den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD).