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Wichtig! Änderung im Urheberrecht zum 1.1.2017!

  • Rundschreiben des Rektors [E-Mail vom 07.12.2016]
    Wichtig! Änderung im Urheberrecht zum 1.1.2017!
    Wortlaut:
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    liebe Kolleginnen und Kollegen,
    liebe Studierende,
    ab dem 1. Januar 2017 kommen auf die FH Aachen und insbesondere auf Sie persönlich erhebliche Änderungen im Hinblick auf die bisherige Nutzung des Urheberrechts gem. § 52a UrhG. („Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung“) zu, über die wir Sie auf diesem Weg informieren möchten.

    Ich bitte Sie dringend, die beigefügten Informationsschreiben zu lesen und zu beachten, da sich daraus zwingend notwendiger Handlungsbedarf für Sie ergibt.

    Es ist nicht auszuschließen, dass ab dem 1.1.2017 auf Abmahnung spezialisierte Anwaltsbüros die Onlineplattformen der Hochschulen und damit auch der FH Aachen auf unzulässige Veröffentlichungen durchsuchen werden, um Mahngebühren abzukassieren. 

    Da Sie persönlich für die von Ihnen eingestellten Texte haftbar sind, hat das Rektorat in seiner Sitzung am 5.12.2016 beschlossen, die online gestellten Dateien auf der ILIAS-Lernplattform vorsorglich zu sperren.
    Dies wird am Donnerstag, dem 15.12.2016, 20.00 Uhr, erfolgen. Im Anschluss daran bitte ich die Lehrenden zu prüfen, in wie weit die Veröffentlichungen den neuen Regelungen entsprechend wieder frei gegeben werden können. Die Freigabe ist ab Montag, dem 19.12.2016, wieder möglich.

    Bitte beachten Sie: Auch Texte auf anderen von Ihnen genutzten Onlineplattformen fallen unter diese Regelung. Hier müssen Sie eigenverantwortlich aktiv werden.

    Wir bedauern außerordentlich, keine andere als diese Möglichkeit zu sehen, Sie vor solchen Schadensersatzansprüchen zu schützen. 
    Mit freundlichen Grüßen
    Marcus Baumann


Im Anhang: [alle Informationen auch unter http://fhac.de/BIB-Urheberrecht]