Details

Entfristung von § 52a UrhG

Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ hat in der Pressemitteilung 03/14  vom 1.12.2014 die Entfristung von § 52a Urheberrechtsgesetz begrüßt, es sei "aber erst ein kleiner [Schritt] in Richtung eines wissenschafts-und bildungsfreundlichen Urheberrechts". http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0314.html.de

Weitere Informationen bietet das Projekt VirtUOS der Universität Osnabrück. Dort wird ein Modell zur Abrechnung und zum Nachweis von Lehr- und Lernmaterial nach § 52a entwickelt.
zum Projekt: http://www.virtuos.uni-osnabrueck.de/Projekte/Pilot52a
zu den FAQs: http://www.virtuos.uni-osnabrueck.de/Projekte/Pilot52aFAQs