Rückmeldung
Alle Studierenden müssen sich zu jedem Semester rückmelden, also ihr Weiterstudium beantragen. Die Rückmeldung muss während der von der FH Aachen festgesetzten Rückmeldefristen erfolgen. Die Rückmeldung erfolgt jedes Semester automatisch durch Zahlung des jeweiligen Semesterbeitrags.
Rückmeldefristen
An der FH Aachen gelten folgende Rückmeldefristen:
- für ein Sommersemester: 28. Februar
- für ein Wintersemester: 31. August
Bis zum Ende der Rückmeldefrist muss der Semesterbeitrag bei der FH Aachen eingegangen sein.
Wird der Semesterbeitrag nicht zur jeweiligen Rückmeldefrist überwiesen, erfolgt eine automatische Exmatrikulation seitens der FH Aachen.
Rückmeldesperre
Wenn Sie eine Rückmeldesperre erhalten haben, bedeutet das, dass Sie sich für das nächste Semester vorerst nicht zurückmelden können. Die Rückmeldesperre können Sie im FH Aachen-Portal unter Studienservice > Mein Status einsehen.
Für eine Rückmeldesperre kann es unterschiedliche Gründe geben. Hier ein Überblick der häufigsten Gründe für eine Rückmeldesperre:
- fehlender Krankenversicherungsnachweis/ Zahlungsverzug Krankenkassenbeiträge
- fehlende Schwerpunkt-/Studienrichtungswahl
- fehlender Praktikumsnachweis
- sonstige fehlende Unterlagen
Den Grund für die Rückmeldesperre müssen Sie bis zum Ende der Rückmeldefrist beseitigen, indem Sie die erforderlichen Unterlagen und Nachweise form- und fristgerecht einreichen. Erst wenn die Rückmeldesperre aufgehoben werden konnte, kann die Rückmeldung tatsächlich erfolgen.
Erstattung
Wenn Sie sich vor dem Beginn der Rahmenvorlesungszeit des Ministeriumsfür Kultur und Wissenschaft exmatrikulieren, erhalten Sie den vollständigen Semesterbeitrag erstattet. Reichen Sie hierfür online über den Studienservice auf dem FH Aachen-Portal den Antrag auf Erstattung des Semesterbeitrags ein.
Wenn Sie sich nach dem amtlichen Vorlesungsbeginn exmatrikulieren, können Ihnen die Kosten für das Semesterticket u.U. anteilig erstattet werden. Zuständig hierfür ist der AStA der FH Aachen. Eine kurze Beschreibung zum Vorgehen und den entsprechenden Antrag finden Sie auf der Homepage des AStA. Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den AStA:
AStA FH Aachen
Einen Terminplan des aktuellen Semesters finden Sie unter Termine und Fristen.
Zweithörer:innen
Wenn Sie als kleine:r oder große:r Zweithörer:in ihr Studium an der FH Aachen im nachfolgenden Semester fortsetzen möchten, müssen Sie sich innerhalb der Rückmeldefristen im Studierendensekretariat für die Zweithörerschaft zurückmelden.
Für die Rückmeldung reichen Sie per E-Mail an das Studierendensekretariat folgende Unterlagen ein:
- eine Studienbescheinigung (für das Semester, für das die Rückmeldung beantragt wird) der Hochschule, bei der Sie als Ersthörer:in eingeschrieben sind
- die letzte Zweithörerbescheinigung der FH Aachen
- bei Rückmeldung zur kleinen Zweithörerschaft den Nachweis über den geleisteten Zweithörerbeitrag
Zweithörer:innen, die sich innerhalb der Rückmeldefristen nicht zurückgemeldet haben, können das Studium im Folgesemester nicht mehr fortsetzen.
Zahlungsdaten und Bankverbindung
Rückmeldeinformationen mit Fristen und Zahlungshinweisen werden Ihnen vor Beginn der Rückmeldung per E-Mail an Ihre FH-E-Mail-Adresse geschickt.
Der Semesterbeitrag liegt im Sommersemester 2025 bei 313,67€.
Als Verwendungszweck geben Sie Ihre Matrikelnummer ohne Leerstellen an.
Empfänger: | Fachhochschule Aachen |
IBAN: | DE81 39050000 0000060236 |
Bank: | Sparkasse Aachen |
BIC: | AACSDE33XXX |
Zahlungseingang und Studienbescheinigungen
Die Verbuchung der Zahlung erfolgt frühestens am nächsten Werktag, auch bei Echtzeitüberweisungen, und wird werktags einmal täglich im Vormittag vorgenommen.
Die FH Aachen versendet keine Bestätigungen des Zahlungseingangs. Nach der erfolgten Rückmeldung erhalten Sie eine automatische E-Mail als Bestätigung der Rückmeldung.
Sofort nach der Verbuchung der Zahlung und der Rückmeldung können Sie sich Ihre aktuelle Studienbescheinigung im FH Aachen-Portal unter Studienservice herunterladen.
Auch Ihren Semesterbeitragsstatus können Sie jederzeit im FH Aachen-Portal unter Studienservice einsehen. Dort sind ebenfalls alle Zahlungsdaten hinterlegt.
Letzte Prüfung
Wenn Sie Ihr Studium im laufenden Semester beenden, müssen Sie keine Rückmeldung mehr vornehmen. Entscheidend hierbei ist, dass im genannten Semester die Abschlussarbeit (inkl. Kolloquium) abgegeben bzw. die letzte Prüfungsleistung abgelegt wird.
Rückmeldung zum Sommersemester:
- Die Abschlussarbeit (inkl. Kolloquium) bzw. letzte Prüfung wird am 28.02. oder früher abgegeben bzw. abgelegt. Es ist keine Rückmeldung zum Sommersemester erforderlich.
- Die Abschlussarbeit (inkl. Kolloquium) bzw. letzte Prüfung wird am 01.03. oder später abgegeben bzw. abgelegt: Die Rückmeldung zum Sommersemester ist vorzunehmen. Dies gilt auch, wenn nur das Kolloquium in das neue Semester fällt.
Rückmeldung zum Wintersemester:
- Die Abschlussarbeit (inkl. Kolloquium) bzw. letzte Prüfung wird am 31.08. oder früher abgegeben bzw. abgelegt. Es ist keine Rückmeldung zum Wintersemester erforderlich.
- Die Abschlussarbeit (inkl. Kolloquium) bzw. letzte Prüfung wird am 01.09. oder später abgegeben bzw. abgelegt: Die Rückmeldung zum Wintersemester ist vorzunehmen. Dies gilt auch, wenn nur das Kolloquium in das neue Semester fällt.
Sollten Sie wider Erwarten die letzte Prüfungsleistung nicht bestehen und die Wiederholungsprüfung erst im kommenden Semester liegt, können Sie sich wiedereinschreiben.
Ich habe die Frist zur Überweisung des Semesterbeitrags verpasst, werde ich jetzt exmatrikuliert?
Wenn Sie sich zurückmelden möchten, überweisen Sie – sofern dies noch nicht geschehen ist – sofort den Semesterbeitrag.
Über Ihre Rückmeldung entscheidet das Studierendensekretariat nach Eingang Ihres Semesterbeitrags.
Wenn die Rückmeldung erfolgt ist, können Sie Ihre Zahlungen im FH Aachen-Portal über den Studienservice einsehen.
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