Reiseabrechnung

Die Dienstreise müssen Sie umgehend, spätestens aber 6 Monate nach Beendigung der Reise abgerechnet und der Reisekostenstelle vorgelegt haben. Bitte beachten Sie, dass nach einer Ausschlussfrist von 6 Monaten keine Reisekosten mehr erstattet werden (§3 Abs. 2 LRKG).

Das Abrechnungsformular finden Sie unten auf dieser Seite (Login erforderlich). Bitte nutzen Sie stets das aktuelle Formular und tauschen Sie ggfs. lokal gespeicherte Formulare aus.

Bitte beachten Sie, dass Dienstreisen nach dem Landesreisekostengesetz NRW (LRKG NRW) abgerechnet werden.

Detaillierte Informationen zum Thema Reisekosten und den einzelnen Reisekostenbestandteilen finden Sie in unserem Stichwortverzeichnis. Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte gerne an das Team der Reisekostenstelle.

Downloads

Die Downloads stehen Beschäftigten der FH Aachen nach Login zur Verfügung.