dgti-Ergänzungsausweis

Bei inter*, trans* und nicht binären Personen stimmen die amtlichen Ausweispapiere vor der offiziellen Namens- und/oder Personenstandsänderung nicht mit der eigenen geschlechtlichen Verortung überein. Bislang mussten Studierende und Bewerber:innen in solchen Fällen einen entsprechenden Gerichtsbeschluss abwarten. Seit Oktober 2022 gilt an der FH Aachen, dass bei allen die Identität betreffenden Vorgängen an der Hochschule – von der Bewerbung über die Einschreibung bis hin zu Prüfungen – die Vorlage des dgti-Ergänzungsausweises ausreicht. Der dgti-Ergänzungsausweis ist ein standardisiertes Ausweispapier, das alle selbstgewählten personenbezogenen Daten (Vorname, Pronomen und Geschlecht) dokumentiert und ein aktuelles Passfoto zeigt. Er wird von der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität, kurz dgti e.V., herausgegeben und soll behördliche Diskriminierung verhindern. Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 1833/95 folgend berücksichtigt der Ausweis den Anspruch auf Anrede im bewussten und erklärten Geschlecht sowie den selbstgewählten Vornamen in der Kommunikation mit staatlichen Behörden.

Bei Fragen können Studierende sich an das Studierendensekretariat wenden.