Sexuelle Belästigung und Gewalt
Sexuelle Belästigung und Gewalt bezeichnet Handlungen oder Äußerungen mit sexuellem Bezug, die von der betroffenen Person als unerwünscht und entwürdigend empfunden werden. Sie beginnt dort, wo persönliche Grenzen überschritten werden und stellt einen tiefgreifenden Angriff auf die Würde einer Person dar.
Diese Form der Belästigung oder Gewalt kann durch Worte, Gesten oder Taten von Einzelpersonen oder Gruppen ausgeübt werden. Sie ist stark davon geprägt, wie die betroffene Person das Erlebte empfindet, und kann auch unbeabsichtigt erfolgen, wenn die ausübende Person nicht sensibel mit den Grenzen anderer umgeht.
Obwohl Frauen häufiger betroffen sind, können auch Männer sowie trans* und inter* Personen von sexueller Belästigung betroffen sein. Belästigungen können zunächst harmlos erscheinen, beginnen aber oft weit vor körperlichen Übergriffen, beispielsweise mit sexistischen Witzen, unangemessenen Kommentaren zum Aussehen oder anzüglichem Starren.
Der rechtliche Rahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung ist in Deutschland in verschiedenen Gesetzen verankert, wie zum Beispiel dem AGG, dem Strafgesetzbuch (StGB), dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Arbeitsrecht.
Die FH Aachen regelt den Schutz vor sexueller Belästigung und Gewalt in ihrer Richtlinie gegen Diskriminierung, Mobbing, Stalking und Gewalt. An der FH Aachen sind in Fällen von Belästigungen und Übergriffen verschiedene Personen und Beratungsstellen ansprechbar, in der Regel ist die zentrale Gleichstellungsbeauftragte die erste Anlaufstelle. Alle Gespräche und Beratungen sind grundsätzlich streng vertraulich.
Mehr zu Anlaufstellen und Beratungsangeboten:
Beschäftigte: Hilfe bei sexueller Belästigung und Gewalt | FH Aachen (fh-aachen.de)
Studierende: Beratung bei sexueller Belästigung und Gewalt | FH Aachen (fh-aachen.de)
Quellen:
Sexualisierte diskriminierung und Gewalt - Bukof
Antidiskriminierungsstelle - Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
§ 184i StGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)