Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte
Studentische Hilfskräfte
Studentische Hilfskräfte (SHK) sind Hilfskräfte ohne einschlägigen Hochschulabschluss. Eine Beschäftigung als SHK an der FH Aachen kann erfolgen, wenn die zu beschäftigende Person an einer deutschen Hochschule oder staatlich anerkannten Hochschule als Student:in eingeschrieben ist.
SHKs wirken unterstützend bei der Zuarbeit für die Lehre und Forschung mit, beispielsweise durch die Unterstützung bei der Durchführung von Lehrveranstaltungen, Kolloquien, Tagungen, Übungen, Exkursionen, sowie durch die Auswahl und Zusammenstellung des Materials für Lehrveranstaltungen.
Wissenschaftliche Hilfskräfte
Wissenschaftliche Hilfskräfte (WHK) sind Hilfskräfte mit mindestens einem einschlägigen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem Diplom-, Magister-, Bachelor- oder Masterstudiengang. Eine Beschäftigung als WHK an der FH Aachen kann erfolgen, wenn die zu beschäftigende Person an einer deutschen Hochschule oder staatlich anerkannten Hochschule als Student:in eingeschrieben ist. Weitere Informationen erhalten Sie nach erfolgreichem Login.