Wiedereinschreibung
Sie wollen Ihr Studium in Ihrem vorherigen Studiengang an der FH Aachen nach Unterbrechung wieder aufnehmen und fortführen?
Das ist das möglich, wenn ...
- es diesen Studiengang noch gibt und
- Sie weder an der FH Aachen noch an einer anderen Hochschule im selben Studiengang eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben.
Wichtig zu wissen:
Der Studienplatz ist nicht sicher, wenn es in dem Studiengang eine Zulassungsbeschränkung gibt.
Vorgehen
- Bitte füllen Sie für die erneute Studienaufnahme den Antrag auf Wiedereinschreibung aus und lassen Sie diesen im Prüfungsausschuss des jeweiligen Fachbereichs auf der 2. Seite genehmigen.
- Reichen Sie dann den genehmigten Antrag im Studierendensekretariat Aachen bzw. Jülich fristgerecht ein.
- Von dort erhalten Sie ein Schreiben, welche Unterlagen Sie noch zur Einschreibung einreichen müssen.
In der Regel werden zur Wiedereinschreibung folgende Unterlagen benötigt:
- Lebenslauf
- aktuelle digitale Versicherungsmeldung der gesetzlichen Krankenversicherung
- Exmatrikulationsbescheinigung und Unbedenklichkeitsbescheinigung einer anderen Hochschule, wenn Sie zwischenzeitlich an einer anderen Hochschule studiert haben
- Einzahlungsbeleg für den Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag
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Studierendensekretariat / Studierendenservice
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