Bewerbung und Zulassung
Der Studiengang Electrical Engineering AOS ist ein zulassungsfreier Studiengang. Für zulassungsfreie Studiengänge werden alle Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die die Voraussetzungen erfüllen. Gerne erläutern wir Ihnen, wie Sie sich auf einen Studienplatz bewerben können und welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen.
Spezifische Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang Electrical Engineering AOS
Neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen müssen Sie für den Studiengang Electrical Engineering außerdem folgende Voraussetzungen mitbringen:
Vorpraktikum erforderlich
Praxiserfahrung nachweisen
Für die Aufnahme des Studiums im Studiengang Electrical Engineering ist zum Wintersemester 2023/24 der Nachweis eines 8-wöchigen Vorpraktikums erforderlich. Was Sie in Ihrer praktischen Tätigkeit gemacht haben müssen, erfahren Sie in den Praktikumsrichtlinien.
Link zu den Praktikumsrichtlinien
Zu den Tätigkeiten, die als Praktikum anerkannt werden können, zählen:
- Grundlegende manuelle Arbeitstechniken für Metalle, Kunststoffe und andere Werkstoffe
- Mechanisierte und automatisierte Arbeitstechniken mit spanabhebenden Maschinen und Umformmaschinen
- Verbindungstechniken
- Montage und Wartung von Maschinen
- Messen und Prüfen
- Fehleranalyse und Behebung
- Betriebsorganisation
- Arbeitsvorbereitung: z. B. Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung, Auftragsabwicklung usw.
Das Praktikum kann in jedem Land und in jedem Unternehmen absolviert werden, welches die notwendigen Voraussetzungen in Bezug auf den Studiengang, erfüllt.
Nachweis des Praktikums
Zum Nachweis der praktischen Tätigkeit muss eine beglaubigte Urkunde oder ein Schreiben des Unternehmens vorgelegt werden, aus welchem hervorgeht,
- welche Arbeit Sie verrichtet haben,
- in welchem Zeitraum Sie in diesem Unternehmen tätig waren.
Fehlende Praktika bei der Bewerbung
Falls Sie zur Zeit der Bewerbung das Praktikum noch nicht in voller Länge abgeschlossen haben, genügt es, ein Schreiben des Unternehmens oder der Einrichtung einzureichen, aus dem hervorgeht, dass Sie die restliche Praktikumsdauer vor Beginn des Studiums erbringen werden.
Fristen zum Praktikumsnachweis
Das Praktikum muss spätestens am 30. September abgeschlossen und durch den Fachbereich Energietechnik anerkannt worden sein.
Die Anerkennung des Vorpraktikums ist bis spätestens 30. September im Studierendensekretariat einzureichen.
Erforderliche Sprachkenntnisse in Deutsch
Die Unterrichtssprache der auslandsorientierten AOS-Studiengänge ist Deutsch.
Die Studiengänge werden NICHT auf Englisch angeboten. Die Unterrichtssprache in den AOS-Studiengängen ist ab dem ersten Semester Deutsch. Einige Übungen könnten in anderen Sprachen angeboten werden, u.a. auch auf Englisch.
Zur Einschreibung in einem AOS-Studiengang müssen Sie nachweisen, dass Sie ausreichende Deutschkenntnisse besitzen (bestandene Sprachprüfung DSH-1 oder TestDaF (4x3) oder telc B2 oder Goethe-Zertifikat B2).