Bewerbung und Zulassung

Der Studiengang Elektrotechnik mit Ausbildungsorientierung B. Eng. ist nicht zulassungsbeschränkt. Das bedeutet, alle Bewerberinnen und Bewerber mit Abitur, Fachhochschulreife oder beruflicher Qualifizierung werden zugelassen. Diese müssen jedoch bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllen, um sich bewerben zu können. 

Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang Elektrotechnik mit Ausbildungsorientierung B. Eng.

Spezifische Zugangsvoraussetzung

Spezifische Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme des Studiums in den Bachelorstudiengängen ETAUS und ETAUS mit Praxis- oder Auslandssemester ist ein Teilzeitausbildungsvertrag

  • zum Elektroniker/zur Elektronikerin oder für eine vergleichbare gewerblich-technische Berufsausbildung im Bereich Elektrotechnik, z. B. Elektroniker/Elektronikerin für Betriebstechnik, Elektroniker/Elektronikerin für Geräte und Systeme
  • zu einem Ausbildungsberuf in der Elektroindustrie oder im Elektrogewerbe

mit einem Unternehmen, mit dem die FH Aachen einen Kooperationsvertrag, in dem die Ausbildungsinhalte abgestimmt sind, abgeschlossen hat.
Der Ausbildungsvertrag muss durch die IHK oder vergleichbare Körperschaften für die duale Ingenieurausbildung anerkannt sein.

Der Teilzeitausbildungsvertrag muss für die Bewerbung bereits vorliegen und wird mit den übrigen Bewerbungsunterlagen im Portal der FH Aachen hochgeladen. ETAUS Interessierte sollten sich deshalb frühzeitig um einen Teilzeitausbildungsplatz bemühen. 

Allgemeine Zugangsvorraussetzungen

Für alle Bachelorstudiengänge wird eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) in einer dieser Formen benötigt:

  • Abitur (Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife)
  • Fachhochschulreife
    Achtung: Je nach Art des Zeugnisses ist für den Zugang zur Fachhochschule neben dem "schulischen Teil" auch zwingend ein halbjähriger oder ganzjähriger "praktischer Teil" erforderlich (Download PDF-Broschüre des Landesministeriums). Der praktische Teil muss spätestens am 30. September für das Wintersemester bzw. am 31. März für das Sommersemester abgeschlossen sein und im Studierendensekretariat nachgewiesen werden. Manche Zeugnisse außerhalb des Bundeslandes NRW müssen ggf. von einer Bezirksregierung anerkannt werden.
  • Fachgebundene Hochschulreife (berechtigt nur zum Studium der im Zeugnis ausgewiesenen Studiengänge)
  • Berufliche Ausbildung und Berufserfahrung (Hochschulzugang ohne (Fach-)Abitur): Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch ohne Fachhochschulreife oder Abitur ein Studium aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie unter Bewerber:innen ohne Fachabitur oder Abitur.
  • Zu ausländischen Studienberechtigungen erhalten Sie weitere Informationen unter Internationale Bewerber:innen.

Bewerbungsablauf

  1. Registrieren Sie sich für das aktuelle Semester im FH Aachen-Portal. (Registrierungen aus Vorsemestern werden gelöscht und sind nicht mehr gültig)
  2. Durchlaufen Sie die Online-Bewerbung der FH Aachen und klicken Sie auf „Antrag abgeben“.
  3. Im Anschluss werden Sie direkt zur Online-Beantragung der Einschreibung weitergeleitet.
  4. Hier laden Sie die im Zulassungsbescheid genannten Dokumente hoch. Ihr Zulassungbescheid ist im Posteingang des FH Aachen-Portals abrufbar.
  5. Nach Prüfung Ihrer Dokumente durch das Studierendensekretariat erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung der Einschreibung.

Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Bewerbungsschritte finden Sie in der Checkliste.

Eine Übersicht der zulassungsfreien Studiengänge finden Sie auf dieser Seite.

Bewerbung für höhere Fachsemester

  1. Lassen Sie sich vom Prüfungsausschuss des jeweiligen Fachbereichs der FH Aachen eine Bestätigung über die Einstufung in ein höheres Fachsemester ausstellen und scannen Sie diese ein.
  2. Registrieren Sie sich im FH Aachen-Portal. Wenn Sie bereits an der FH Aachen studieren, melden Sie  sich mit Ihrer FH Kennung an, um die Bewerbung vorzunehmen.
  3. Durchlaufen Sie die Online-Bewerbung der FH Aachen und klicken Sie bitte auf „Antrag abgeben“.
  4. Wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang beworben haben, können Sie gleich im Anschluss die Online-Beantragung der Einschreibung durchführen.
  5. Laden Sie dafür die im Zulassungbescheid genannten Dokumente hoch. Der Zulassungsbescheid ist im Potsteingang des FH Aachen-Portals abrufbar.
  6. Wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben haben, erhalten Sie erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist eine Zulassungbenachrichtigung und führen dann die Online-Beantragung der Einschreibung durch.
  7. Nach Prüfung Ihrer Dokumente durch das Studierendensekretariat erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung der Einschreibung.

Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Bewerbungsschritte finden Sie in der Checkliste.

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss ist zuständig für

  • Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten
  • Einhaltung der Prüfungsordnungen
  • Widersprüche gegen Exmatrikulation
  • Widersprüche gegen das endgültige Nichtbestehen einer Prüfung
  • Anrechnung von Prüfungsleistungen bei Studiengangswechsel, s. auch: Hochschulwechsler

NICHT im Zuständigkeitsbereich des Prüfungsausschusses liegen

  • Änderungen an den Prüfungsordnungen -> Fachbereichsrat 
  • Fristen und Fristüberschreitungen Einschreibung -> Studierendensekretariat

Vorsitzender des Prüfungsausschusses und Ansprechpartner:

Vorsitzender des Prüfungsausschusses

Foto Prof. Dr.-Ing. Michael Reke

Prof. Dr.-Ing.
Michael Reke Professor

Hochschulfunktion
Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Hohenstaufenallee 10
Raum O5.007
52064 Aachen
Sprechzeiten
https://www.fh-aachen.de/menschen/reke/sprechstunde/

Einzureichende Unterlagen bei der Einschreibung

Folgende Unterlagen müssen Sie für die Einschreibung hochladen:

  • Einzahlungsnachweis bzw. Kontoauszug über die Bezahlung des Semesterbeitrags
  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Meldebestätigung
  • Exmatrikulations- und ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung (wenn Sie vorher schon an einer deutschen Hochschule studiert haben)
  • Schulzeugnis (Hochschulzugangsberechtigung)
  • Tabellarischer Lebenslauf (mit Datum)

 

Einschreibefrist

Sie finden Ihre persönliche Einschreibefrist auf Ihrem Zulassungsbescheid. Bitte achten Sie unbedingt darauf, die Frist einzuhalten.

Nachweis Sprachkenntnisse

Für Bachelorstudiengänge:

Zum Zeitpunkt der Einschreibung ist einer der folgenden Nachweise hochzuladen:

  • Nachweis bestandene Sprachprüfung DSH-2
  • TestDaF 4x4
  • telc Zertifikat C1 Hochschule
  • Goethe-Zertifikat C2
  • DSD II
  • ÖSD C2

Für die auslandsorientierten Bachelorstudiengänge (AOS) gelten geringere deutsche Sprachanforderungen. Für den Studiengang Global Business and Economics sind keine Deutschkenntnisse nachzuweisen.

Der Nachweis über die erforderlichen Deutschkenntnisse muss für die Einschreibung zum Sommersemester spätestens am 31. März und für die Einschreibung zum Wintersemester spätestens am 30. September eingereicht werden.

Für Masterstudiengänge:

Bitte beachten Sie die auf dem Zulassungsbescheid aufgeführten Sprachnachweise.

Bewerbung mit beruflicher Qualifizierung

Es bestehen folgende Möglichkeiten für ein Studium ohne Fachhochschulreife bzw. Abitur:

1 | Zugang zum Studium hat, wer einen Meisterbrief oder einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorweisen kann. Diese Qualifikation berechtigt zur Aufnahme des Studiums in jedem Studiengang. Für Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung ist für diese Bewerber:innen nur die Zulassung über eine Sonderquote möglich.

2 | Zugang zum Studium hat, wer eine mindestens zweijährige Berufsausbildung hat und eine in diesem erlernten Beruf ausgeübte mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nachweisen kann. Diese Qualifikation berechtigt zur Aufnahme des Studiums in einem entsprechenden Studiengang. Für Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung ist für diese Bewerber:innen nur die Zulassung über eine Sonderquote möglich.

3 | Zugang zum Studium hat, wer eine mindestens zweijährige Berufsausbildung hat und eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nachweisen kann. Die geforderte berufliche Tätigkeit muss dabei nicht fachlich entsprechend absolviert worden sein. Gleichgestellt ist hier die hauptverantwortliche und selbstständige Führung eines Familienhaushalts und die Erziehung eines minderjährigen Kindes/Pflege eines Angehörigen bzw. einer Angehörigen. Zusätzlich muss jedoch entweder eine Zugangsprüfung oder im Fall von zulassungsfreien Studiengängen ein Probestudium abgelegt werden.

1 | Reichen Sie schriftlich den Antrag zur Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung im Studierendensekretariat ein.

Den Antrag als in der beruflichen Bildung Qualifizierte:r können Sie

  • für das kommende Wintersemester bis zum 1. Juli bzw.
  • für das kommende Sommersemester bis zum 5. Januar 

abgeben. Aufgrund der notwendigen Prüfung Ihrer Ausbildung und der beruflichen Tätigkeit empfehlen wir, die Bewerbung frühstmöglich einzureichen.

2 | Bewerben Sie sich über das Online-Portal und laden Sie das Ergebnis der Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung im Bewerbungsportal hoch.

Bewerber:innen aus Ostbelgien

Vorgehen Schritt für Schritt

1. Senden Sie folgende Unterlagen per E-Mail zur Bewertung an das Studierendensekretariat:

  • Scan des Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts (provisorische Formel)
  • Scan des Notenbogens vom letzten Schuljahr

2. Sie erhalten nach der Bewertung von uns Ihre berechnete Durchschnittsnote und eine kurze Anleitung für die Online-Bewerbung per E-Mail.

3. Registrieren Sie sich im Bewerbungsportal der FH Aachen und bewerben Sie sich mit Hilfe der Anleitung.

Sollten Sie Ihre Hochschulzulassung weder in Deutschland noch in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens erworben haben, müssen Sie sich über uni-assist für die an der FH Aachen angebotenen Bachelorstudiengänge bewerben.

Weitere Informationen für internationale Bewerber:innen

 

Fristen für die Beantragung der Notenumrechnung

zum Wintersemester 2024/25

für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge: 10. Juli 2024

für zulassungsfreie Bachelorstudiengänge: 20. August 2024

Bewerbung mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung

Bewerbung mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung

Die Bewerbung mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung findet über uni-assist.de statt. Bitte reichen Sie bei uni-assist alle erforderlichen Unterlagen ein. Nach positiver Prüfung leitet uni-assist Ihre Unterlagen an die FH Aachen weiter. Checklisten zum Bewerbungsverfahren finden Sie bei uni-assist.

Zu uni-assist.de

Weitere Informationen sind auf der Seite für Bewerber:innen mit ausländscher Hochschulzugangsberechtigung zusammengefasst.

Deutsche und nicht-deutsche Staatsangehörige, die Ihr Abitur an einer deutschen Schule im Ausland gemacht haben, müssen sich nicht über uni-assist bewerben. Bitte bewerben Sie sich über das hochschuleigene Bewerbungsportal der FH Aachen.

Alle Informationen zur Bewerbung
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
Bewerbungsfristen

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Wir helfen Ihnen gerne weiter:

Student Service Center (SSC)

Bayernallee 11
52066 Aachen