Bewerbung und Zulassung
Der Studiengang Maschinenbau B.Eng. ist kein zulassungsbeschränkter Studiengang. Um sich auf einen Studiengang bewerben zu können, müssen Sie dennoch bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllen, wie z.B. ein Vorpraktikum. Gerne erläutern wir Ihnen, welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen und wie Sie sich dann auf einen Studienplatz bewerben können.
Prüfungsordnung Maschinenbau
Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang Maschinenbau B.Eng.
Neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen müssen Sie für den Bachelorstudiengang Maschinenbau außerdem folgende Voraussetzungen mitbringen:
Vorpraktikum
Dauer des Vorpraktikums
Für das Studium am Fachbereich 8 - Maschinenbau und Mechatronik - in den Studiengängen
- Bachelor Maschinenbau (am Standort Aachen)
- Bachelor Mechatronik
- Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen
ist die Durchführung eines Vorpraktikums erforderlich.
Das Vorpraktikum umfasst 8 Wochen und muss spätestens bis zum Beginn des 3. Semesters absolviert und nachgewiesen werden.
Sie müssen das Praktikum also nicht VOR Studienbeginn absolvieren. Wir empfehlen dies jedoch.
Kontaktpersonen
Ihr Ansprechpartner im Fachbereich für weitere Fragen: https://www.fh-aachen.de/menschen/lingens
Kontakt per Email: vorpraktikum-fb8fh-aachen.de
Bei anderen Fragen, z.B. zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens, den Zulassungsbedingungen etc., wenden Sie sich bitte an das Student Service Center (SSC).
Termine und Fristen
Der letztmögliche Termin für die Anerkennung ist jeweils der 30.09. (für das Wintersemester) bzw. der 31.03. (für das Sommersemester). Werden die Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht, kann dies zur Exmatrikulation führen.
Alle Informationen rund um das Vorpraktikum mit Angaben zu den vorgeschriebenen Inhalten, dem Ablauf der Anerkennung etc. finden Sie in den Praktikumsrichtlinien der jeweiligen Studiengänge. Bitte lesen Sie sich die Richtlinie sorgfältig durch!
Ein Muster für eine Praktikumsbescheinigung finden Sie hier.
Übrigens: Da das Praktikum in den Prüfungsordnungen der o.g. Studiengänge vorgeschrieben ist, sind Arbeitgeber vom Mindestlohn befreit. Als Nachweis dienen die jeweiligen Prüfungsordnungen.
Online Self Assessment / FH Navigator
Teilnahme am Online Self Assessment / FH Navigator
Bei der Einschreibung muss ein Teilnahmebeleg über das Online Self Assessment vorgelegt werden. Da dabei wertvolle Hinweise zur Selbstreflexion gegeben werden, ist es sinnvoll, das Assessment so früh wie möglich zu machen.
Infos dazu und den Zugang zum FH Navigator finden Sie auf dieser Webseite.
Beleg für die Einschreibung
Sie erhalten nach dem Durchlauf des Online Self Assessment eine Bestätigung über Ihre Teilnahme. Diesen Teilnahmebeleg (PDF-Dokument) müssen Sie ausdrucken und bei der Einschreibung mit vorlegen. Weil Ihre Eingaben vertraulich sind, enthält die Bestätigung keine Information zu Ihren Eingaben oder Ergebnissen, sondern nur die Bescheinigung, dass SIe vor der Einschreibung ein Online Self Assessment durchgeführt haben.