Bewerbung und Zulassung
Der Studiengang Mechanical Engineering AOS ist ein zulassungsfreier Studiengang. Für zulassungsfreie Studiengänge werden alle Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die die Voraussetzungen erfüllen. Gerne erläutern wir Ihnen, wie Sie sich auf einen Studienplatz bewerben können und welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen.
Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang Electrical Engineering AOS
Neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen müssen Sie für den Studiengang Mechanical Engineering außerdem folgende Voraussetzungen mitbringen:
Vorpraktikum erforderlich
Praxiserfahrung nachweisen
Für die Aufnahme des Studiums im Studiengang Mechanical Engineering ist zum Wintersemester 2023/24 der Nachweis eines 8-wöchigen Vorpraktikums erforderlich. Was Sie in Ihrer praktischen Tätigkeit gemacht haben müssen, erfahren Sie in den Praktikumsrichtlinien.
Link zu den Praktikumsrichtlinien
Zu den Tätigkeiten, die als Praktikum anerkannt werden können, zählen:
- Grundlegende Arbeitstechniken z. B. Feilen, Meißeln, Sägen, Bohren, Senken, Reiben usw.
- Maschinelle/automatisierte Arbeitstechniken der spanenden Formgebung z. B. Drehen, Hobeln, Fräsen, Schleifen
- Arbeitstechniken der spanlosen Formgebung und des Urformens z. B. Richten, Biegen, Schmieden, Tiefziehen, Rollen, Schneiden, Stanzen, Gehäusebau
- Zusammenfügen mit Hilfe von Wärmebehandlung, wie z. B. Schweiß- und Lötverbindungen, Nieten, Härten, Ausglühen, Stickstoffhärtung, elektrische Galvanisierung, Chromplatierung usw.
- Entwicklung und Produktion von Werkzeugen auf industriellem Standard z. B. Werkzeuge zum Schneiden, Schweißen, Löten, Schleifen usw.
- Installation und Wartung: z. B. Aufbau, Wartung und Reparatur von Produktionsanlagen usw.
- Qualitätskontrolle an z. B. maschinellen, elektrischen, pneumatischen, optischen Oberflächen und/oder spezielle Messungen an Massenproduktionsgütern zur Qualitätssicherung
Das Praktikum kann in jedem Land und in jedem Unternehmen absolviert werden, welches die notwendigen Voraussetzungen in Bezug auf den Studiengang, erfüllt.
Nachweis des Praktikums
Zum Nachweis der praktischen Tätigkeit muss eine beglaubigte Urkunde oder ein Schreiben des Unternehmens vorgelegt werden, aus welchem hervorgeht,
- welche Arbeit Sie verrichtet haben,
- in welchem Zeitraum Sie in diesem Unternehmen tätig waren.
Fehlende Praktika bei der Bewerbung
Falls Sie zur Zeit der Bewerbung das Praktikum noch nicht in voller Länge abgeschlossen haben, genügt es, ein Schreiben des Unternehmens oder der Einrichtung einzureichen, aus dem hervorgeht, dass Sie die restliche Praktikumsdauer vor Beginn des Studiums erbringen werden.
Fristen zum Praktikumsnachweis
Das Praktikum muss spätestens am 30. September abgeschlossen und durch den Fachbereich Energietechnik anerkannt worden sein.
Die Anerkennung des Vorpraktikums ist bis spätestens 30. September im Studierendensekretariat einzureichen.