Analyse von radioaktiv markierten Molekülen

Bewerbung und Zulassung

Das Online-Bewerbungsportal für das kommende Wintersemester 2025-26 ist geöffnet von:

  • Anfang Mai bis Mitte Juni  für alle Bewerber außerhalb der EU
  • bis Ende Juli für die Bewerber innerhalb der EU

Wir akzeptieren ausschließlich Online-Bewerbungen.

Zugangsvoraussetzungen und Hinweise für den Nuclear Applications M.Sc.

Bachelorabschluss

Bewerberinnen und Bewerber müssen ein geeignetes berufsqualifizierendes Hochschulstudium absolviert haben. Ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss ist geeignet, wenn er mindestens ein dreijähriges Hochschulstudium und einen Umfang von 180 Leistungspunkten (ECTS-System oder vergleichbare Bewertungssysteme) in einem der folgenden Studiengänge oder einem vergleichbaren Studiengang absolviert wurde:

  • Chemie oder Chemieingenieurwesen
  • Maschinenbau
  • Elektrotechnik
  • Verfahrenstechnik
  • Physik, Angewandte Physik oder Physikalische Technik
  • Bio-/Medizinische Technik

 

Bewerber aus dem Ausland: Bachelor muss zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen sein. Bei der Onlinebewerbung müssen Bachelorzeugnis und Statusbogen hochgeladen werden.

Bewerber aus der EU, die Ihren Bachelor bis zu Beginn des Masterprograms abgeschlossen haben werden, müssen Ihren Statusbogen mit allen Noten hochladen.

Sonderregelung für die Zulassung zum Sommersemester

Bewerberinnen und Bewerber, die die Zulassung zu einem Sommersemester beantragen, müssen Kenntnisse im Umfang von mindestens 5 Leistungspunkten in mindestens einem der folgenden oder äquivalenten Fächer nachweisen:
– Nuklearchemie oder Radiochemie
– Radioanalytik
– Kern- und Strahlenphysik
– Reaktorphysik oder Reaktortechnik
– Strahlenschutz
– Medizinische Physik
– Bildgebende Verfahren
Über die Äquivalenz entscheidet der Zulassungsausschuss.

Erforderliche Sprachkenntnisse

Die Unterrichtssprache des Studiengangs ist Englisch. Ausländische Bewerberinnen und Bewerber müssen Englischkenntnisse durch Absolvieren des Test of English as a Foreign Language (TOEFL) oder des International English Language Testing System (IELTS) nachweisen.

Dabei sind folgende Mindestpunktzahlen erforderlich:
– 68 Punkte bei einer über das Internet durchgeführten TOEFL-Prüfung (Internet based Test [IbT])
– 5.5 Overall band-score bei einer IELTS-Prüfung (Academic Test).


Englischkenntnisse können auch durch Vorlage eines äquivalenten Nachweises erfolgen. Über die Äquivalenz entscheidet der Zugangsausschuss. Bewerberinnen und Bewerber aus einem Land der Europäischen Union können in Ausnahmefällen den Nachweis der Englischkenntnisse bis spätestens zur Einschreibung beim Studierendensekretariat nachreichen.

Für den Studiengang Nuclear Applications müssen deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.

Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist oder die ihre Studienqualifikation nicht in einem überwiegend deutschsprachigen Studiengang erworben haben, müssen Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau „Deutsch B1“ oder äquivalent nachweisen.

Bewerberinnen und Bewerbern, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Schule erworben haben, wird statt der oben genannten Nachweise eine Schulnote im Fach Englisch von mindestens „befriedigend“ im Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung anerkannt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Motivationsschreiben

Bewerberinnen und Bewerber müssen eine schriftliche Ausführung vorlegen, welche Studienrichtung beabsichtigt ist und welches Berufsziel oder wissenschaftliches Interesse verfolgt wird. Die Ausführung muss eine Begründung enthalten.

Tabellarischer Lebenslauf

Tabellarischer Lebenslauf, der die Abfolge der relevanten Ausbildungsstationen erkennen lässt. (CV)

Downloads

Prüfungs- und Zugangsordnung Nuclear Applications M.Sc.

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