Bewerbung und Zulassung

Der Studiengang Produktentwicklung im Maschinenbau M.Eng. ist ein zulassungsbeschränkter Studiengang. Demnach steht nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung.

Um sich auf einen Studiengang bewerben zu können, müssen Sie neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllen.

Bitte informieren Sie sich vor der Bewerbung ausführlich in den Zugangs- und Prüfungsordnungen über die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen und Studienganginhalte.

Application Quick Check

Der Application Quick Check (hier die PDF-Datei) gibt einen Überblick über die wichtigsten Voraussetzungen für die Zulassung zum Studiengang - insbesondere für Bewerber mit Deutsch als Fremdsprache.

Link zum Bewerbungsportal für Masterstudiengänge

Hier geht es zum Bewerbungsportal der FH Aachen, weitere Informationen für Ihre Bewerbung finden Sie dort.

Downloads

Prüfungsordnung (PO) Masterstudiengang Produktentwicklung im Maschinenbau

Zugangsordnung (ZO) Masterstudiengang Produktentwicklung im Maschinenbau

Zugangsvoraussetzungen

Neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen müssen Sie für den Studiengang Produktentwicklung im Maschinenbau M.Eng. außerdem folgende Voraussetzungen zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung mitbringen:

Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss

Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss nach einem Studium des Maschinenbaus oder eines vergleichbaren ingenieurwissenschaftlichen Studiengangs mit einem Studienvolumen von mindestens sieben Semestern und 210 Leistungspunkten (ECTS).

Fachliche Grundlagen

Um im Masterstudiengang Produktentwicklung im Maschinenbau M.Eng. studieren zu können, müssen Bewerber:innen folgende fachliche Grundlagen aus dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudium mitbringen:

  • Mathematik im Umfang von mindestens 17 Leistungspunkten,
  • Physik im Umfang von mindestens 7 Leistungspunkten,
  • Technische Mechanik im Umfang von mindestens 18 Leistungspunkten,
  • Werkstoffkunde im Umfang von mindestens 6 Leistungspunkten.
  • Fertigungsverfahren im Umfang von mindestens 10 Leistungspunkten,
  • Konstruktionslehre bzw. -elemente im Umfang von mindestens 11 Leistungspunkten
  • Betriebswirtschaftslehre im Umfang von mindestens 6 Leistungspunkten.

Sollten diese fachlichen Grundlagen zum Zeitpunkt der Eignungsfeststellung nicht nachgewiesen sein, können diese im Umfang von bis zu 20 Leistungspunkten nachgeholt werden. Die Festlegung der nachzuholenden Module erfolgt durch den Prüfungsausschuss.

Erforderliche Deutschkenntnisse

Voraussetzung für den Zugang zum Studium ist die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache. Diese gilt als nachgewiesen, wenn

  • die Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben wurde oder
  • der vorherige Hochschulabschluss in einem überwiegend deutschsprachigen Studiengang erworben wurde oder
  • die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH 2, z.B. TestDaf 4x4, DSD II, Goethe-Zertifikat C1, ÖSD Zertifikat C1, telc Zertifikat C1 Hochschule) oder gleichwertige Prüfungen gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) an der FH Aachen

in ihrer jeweils gültigen Fassung nachgewiesen werden.

Abschlussnote

Die Abschlussnote des Hochschulstudiums muss mindestens die Note 2,7 oder eine vergleichbare Benotung bei anderen Notensystemen betragen.

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Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
Bewerbungsfristen für Masterstudiengänge

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