Erasmus+ Studienförderung
Mit Erasmus+ können Studierende aus allen drei Studienzyklen (Bachelor, Master, Promotion) aller Fachrichtungen im Rahmen ihres Auslandsaufenthalts gefördert werden. Studierende haben so die Möglichkeit, während ihres Studiums auf internationaler Ebene Lehr- und Forschungsmethoden kennenzulernen sowie interkulturelle Kompetenz und Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben. Die im Ausland erbrachten Leistungen werden, wie im Online Learning Agreement vereinbart, an der FH Aachen anerkannt.
Ein Erasmus+ Auslandsaufenthalt ist bereits im ersten Studienjahr möglich. Die reguläre Langzeitmobilität beträgt zwischen 2 und 12 Monaten.
Jede Mobilität kann im Blended-Format durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass zusätzlich zum physischen Auslandsaufenthalt eine virtuelle Phase absolviert werden kann.
Studierende, die aufgrund besonderer Umstände nicht an einer Langzeitmobilität (ab 2 Monate) teilnehmen können, haben die Möglichkeit, eine „Blended Short Term Mobilität“ zu absolvieren. Die Geförderten sind bei diesem neuen Mobilitätsformat zwischen 5-30 Tagen physisch im Ausland und absolvieren zusätzlich eine virtuelle Phase. Hierbei müssen mindestens 3 ECTS erworben werden.
Vorteile einer Erasmus+ Studienförderung
- akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
- Administrative Unterstützung durch die Heimat- und Gasthochschule
- Möglichkeit, mit digitalen Angeboten der Partnerhochschule bereits im Heimatland internationale Lernerfahrung zu sammeln
- finanzielle Unterstützung zu den auslandsbedingten Mehrkosten durch die regulären Förderraten
- Sonderförderungen für "Teilnehmende mit geringeren Chancen" (Studierende mit Behinderung, chronischer Erkrankung, mit mitreisenden Kindern, Erstakademiker/innen und erwerbstätige Studierende)
- Travel Support im Rahmen von Erasmus+ Green Travel
Voraussetzungen
Folgende Grundbedingungen sind Voraussetzung für den Erhalt einer Erasmus+ Studienförderung:
- Studierende aller Fachrichtungen, die für einen Studiengang mit Abschluss an der FH Aachen eingeschrieben sind.
- Zielland darf nicht das Land des Hauptwohnsitzes sein
- Mindestaufenthaltsdauer für Standardmobilität Studierende und Doktoranden ab 2 Monaten bis max. 12 Monate
- Freies „Erasmus+-Mobilitätskontingent“: Je Studienzyklus (Bachelor / Master / Promotion) können im Gesamten maximal 12 Monate bzw. 360 Tage über Erasmus+ gefördert werden.
- Die Gasthochschule muss eine Erasmus+ Partnerhochschule sein.
- Qualität der Bewerbung: Einhaltung der formalen Anforderungen, d.h. Vollständigkeit der Unterlagen und fristgerechte Einreichung, Qualität des Vorhabens, Bedeutung für das Studium bzw. den Berufswunsch, Förderberechtigung gemäß Richtlinien
- Akademische Leistung: Die aktuelle Durchschnittsnote der Studierenden muss mindestens der Durchschnittsnote des Studienfachs + 0,75 entsprechen.
- Sprachkenntnisse: Mindestens Niveau B1 der Arbeitssprache (Unterrichtssprache an der Partnerhochschule)
Auswahlkriterien
Übersteigt die Bewerberzahl die Anzahl der verfügbaren Plätze, werden folgende zusätzlichen Auswahlkriterien zu den Voraussetzungen herangezogen:
- Regelstudienzeit
(Bei Bildungsausländern Regelstudienzeit + 2 Semester) - Interessen und Engagement
Individuelle Merkmale wie zum Beispiel Persönlichkeitsbild; politische, soziale, kulturelle, internationale oder gesellschaftliche Interessen und entsprechendes Engagement
Fristen
Die Bewerbungsfristen sind wie folgt:
Für das Wintersemester: 15. März
Die Anmeldung zum obligatorischen Beratungsgespräch muss bis zum 28.02. erfolgen.
Für das Sommersemester: 15. September
Die Anmeldung zum obligatorischen Beratungsgespräch muss bis zum 30.08. erfolgen.
Studierende des FB7 müssen die Fristen des IFO beachten.
Wenn Sie eine Zusage für eine Erasmus+ Förderung erhalten haben, müssen Sie im nächsten Schritt alle notwendigen Förderunterlagen fristgerecht einreichen.
Die Unterlagen und Fristen finden Sie auf unserem Fristenblatt mit Checkliste.
Zielländer
Der Erasmus+ Studienauslandsaufenthalt erfolgt an einer offiziellen Erasmus+ Partnerhochschule der FH Aachen.
Förderhöhe
Die Förderraten sind für alle deutschen Hochschulen festgelegt. Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Auslandsaufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern.
Die Erasmus+ Förderung ist kein Vollstipendium, sondern ein Zuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten.
Die Berechnung des Mobilitätszuschusses erfolgt taggenau. Ein Monat entspricht 30 Tagen. Die Aufenthaltsdauer wird nicht gerundet.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Raten. 70 Prozent werden nach Ankunft an der Partnerhochschule ausgezahlt und 30 Prozent nach Rückkehr und Vorlage aller einzureichenden Dokumente.
Ab dem akademischen Jahr 2024/2025 (Projekt 2024) gelten folgende Förderraten:
- Gruppe 1 (monatlich 600 Euro):
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden sowie Partnerländer der Region 13 (=Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (=Färöer Inseln, Schweiz, Vereinigtes Königreich) - Gruppe 2 (monatlich 540 Euro):
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern - Gruppe 3 (monatlich 540 Euro):
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
Für die Deckung der Reisezeit vor und nach der Auslandsaktivität werden nach Bedarf bis zu zwei Reisetage ausgezahlt.
Zusätzlich stehen Sonderförderungen zur Verfügung.
Diese können von "Teilnehmenden mit geringeren Chancen" und "Teilnehmenden, die umweltfreundlich reisen",beantragt werden.
Die Förderkonditionen können Sie auf unserer Erasmus+ Hauptseite unter den Reitern "Sonderförderungen Fewer opportunities" und "Erasmus+ Green Travel" nachlesen.
Der Auslandsaufenthalt in drei Schritten
Vor Antritt des Auslandsaufenthaltes
Vor der Bewerbung muss ein Beratungsgespräch im Akademischen Auslandsamt erfolgen. Sie können hierfür einen Termin vereinbaren (erasmus-studyabroad@fh-aachen.de).
Studierende des Fachbereichs 7 werden im IFO beraten.
Anschließend reichen Sie für Ihre Bewerbung bitte folgende Unterlagen ein:
- Transcript of Records mit aktuellem Notendurchschnitt (in englischer Sprache)
(kann im QIS ausgedruckt und gestempelt werden oder direkt im Prüfungsamt erfragt werden) - Europass Lebenslauf
- Motivationsschreiben
Die Bewerbungsfristen sind wie folgt:
Für das Wintersemester: 15. März
Die Anmeldung zum obligatorischen Beratungsgespräch muss bis zum 28.02. erfolgen.
Für das Sommersemester: 15. September
Die Anmeldung zum obligatorischen Beratungsgespräch muss bis zum 30.08. erfolgen.
Nach dem Eingang aller Bewerbungen wird eine Vergabe der zur Verfügung stehenden Plätze getroffen. Hierbei werden die veröffentlichten Voraussetzungen und Auswahlkriterien berücksichtigt.
Informieren Sie sich im Prüfungsamt über studiengangsbezogene Voraussetzungen und Verfahren. Für manche Studiengänge muss das Mobilitätssemester im Prüfungsamt angemeldet und genehmigt werden. Vorleistungen müssen ggfs. geprüft und erbracht werden. Eventuell muss ein Wechsel in den Studiengang mit Praxis-/Auslands-/Mobilitätssemester erfolgen. Ggfs. muss dafür ein Antrag gestellt werden.
Die künftigen Stipendiatinnen und Stipendiaten werden über ihre Förderzusage informiert. Nachdem wir Sie an der entsprechenden Partnerhochschule nominiert haben, nimmt in der Regel die Partnerhochschule via Email Kontakt mit Ihnen auf oder Sie müssen sich zuerst auf einer Seite der Partnerhochschule registrieren. Die Details finden Sie auf den entsprechenden Seiten der Partnerhochschule.
Wenn Sie eine Zusage erhalten haben, müssen Sie im nächsten Schritt alle notwendigen Förderunterlagen fristgerecht einreichen.
Die Unterlagen und Fristen finden Sie auf unserem Fristenblatt mit Checkliste.
Folgende Dokumente sind demnach für die Förderung einzureichen:
- Versicherungsbestätigung
- Erklärung über bisherige Erasmus+ Förderzeiträume
- Erklärung Auslandsmobilität
- Erklärung Visum Einreise Aufenthalt Arbeitserlaubnis
- Ehrenwörtliche Erklärung Standardreisen im Original (optional)
- Ehrenwörtliche Erklärung Green Travel im Original (optional)
- Ehrenwörtliche Erklärung Top-up geringere Chancen im Original (optional)
- Ehrenwörtliche Erklärung Erstakademiker/in der Eltern im Original (bei Beantragung Top-up geringere Chancen Erstakademiker/in)
- Sprachtest OLS (Die Verpflichtung ist derzeit vonseiten der Europäischen Kommission aufgehoben, da das Tool noch nicht reibungslos funtkionert. Sie können das Sprachlernprogramm, soweit möglich, eigenständig und auf freiwilliger Basis nutzen.)
- Online Learning Agreement for Studies
Hier finden Sie eine Ausfüllhilfe für das Online Learning Agreement
Alle Informationen zu den Sonderförderungen finden Sie auf unserer Erasmus+ Hauptseite.
Die geltenden Regelungen zum Top-up für "Teilnehmer/innen mit geringeren Chancen" (Studierende mit Behinderung; Studierende mit chronischer Erkrankung; Studierende mit Kind; Erstakademiker/innen; Erwerbstätige Studierende) können Sie zusätzlich auf unserem Infoblatt nachlesen.
Bitte reichen Sie ausschließlich vollständige Unterlagensätze ein. Nach Prüfung Ihres Dossiers erhalten Sie von uns ein Grant Agreement (Stipendienvereinbarung), das Sie ebenfalls fristgerecht mit original händischer Unterschrift in Papierform einreichen müssen. Bitte melden Sie sich bei Schwierigkeiten umgehend innerhalb der Fristen per E-Mail.
Sie finden die Mehrzahl der Dokumente ebenfalls in unserem Downloadbereich. Dort finden Sie auch Hinweise zum Speichern und Öffnen der Dokumente.
Während des Auslandsaufenthaltes
Nach Ankunft an der Partnerhochschule müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Studienbescheinigung der FH Aachen (Zeitraum Auslandsaufenthalt)
- Confirmation of arrival (auszufüllen von der Partnerhochschule)
- Online Learning Agreement during the mobility (bei Änderungen in der Fächerwahl)
- Application for an extension (bei Verlängerung)
Wenn Sie den Auslandsstudienaufenthalt verlängern möchten, muss dies mindestens 30 Tage vor Ende des laufenden Aufenthalts beantragt werden. Bitte wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner im Akademischen Auslandsamt.
Nach dem Auslandsaufenthalt
Nach dem Auslandsaufenthalt müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Confirmation for study abroad (ausgestellt am letzten Tag laut Grant Agreement)
- Transcript of Records mit Anerkennung des Fachbereichs FH Aachen/Prüfungsamt oder Learning Agreement after the Mobility
Alternative: Anerkennung für freiwillige Auslandsaufenthalte - Teilnahme an EU Survey Umfrage (via Email von EU versendet)
- Reisetickets im Original
- Eigenbeleg Green Travel Fahrrad (beim grünen Reisen mit dem Fahrrad)
- Eigenbeleg Green Travel Fahrgemeinschaft (beim grünen Reisen in einer Fahrgemeinschaft)
- Eigenbeleg Erfassung Reisezeit Auto
- Nachweise im Original (bei Erhalt Top-up geringere Chancen)
- Erfahrungsbericht (freiwillig)
Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Auslandsaufenthalt und freuen uns, Sie als Ihr Ansprechpartner vor, während und nach Ihrem Aufenthalt zu begleiten. Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Bewerbungsfristen
Für das Wintersemester: 15. März
Die Anmeldung zum obligatorischen Beratungsgespräch muss bis zum 28.02. erfolgen.
Für das Sommersemester: 15. September
Die Anmeldung zum obligatorischen Beratungsgespräch muss bis zum 30.08. erfolgen.
Kontakt
Rossmann, Sarah Elena
erasmus-studyabroad@fh-aachen.de
Bayernallee 11, 1.Etage Raum 01004
52066 Aachen