Erasmus+ 2021-2027

Erasmus Charter for Higher Education 2021-2027

Das Austauschprogramm Erasmus+ wurde 1987 von der Europäischen Union ins Leben gerufen, um die Mobilität der europäischen Studierenden zu fördern. Es bietet Einzelpersonen/Studierenden die Möglichkeit, einen Abschnitt ihres Studiums in einem anderen europäischen Land und in einer anderen europäischen Sprache zu absolvieren. Mit dem Jahr 2021 beginnt eine neue Ära des Erasmus+ Programms.

Hier klicken für die Erasmus Charter for Higher Education 2021/2027

Erasmus Policy Statement

Erasmus+

Das Austauschprogramm Erasmus+ wurde 1987 von der Europäischen Union ins Leben gerufen, um die Mobilität der europäischen Studierenden zu fördern. Es bietet Einzelpersonen/Studierenden die Möglichkeit einen Abschnitt ihres Studiums in einem anderen europäischen Land und in einer anderen europäischen Sprache zu absolvieren. Mehr Infos zu Erasmus+

 

 

aktuelle Informationen zu Erasmus+ Förderung

Erasmus + Studienförderung

Erasmus+ Praktikumsförderung

 

 

 

Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027

Erasmus+ ist das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport für den Zeitraum 2021-2027. Es bietet Einzelpersonen die Möglichkeit, z.B. einen Abschnitt ihres Studiums in einem anderen europäischen Land zu verbringen. Studierende können an einer Partnerhochschule im Ausland studieren. Studierende und Graduierte können ein Auslandspraktikum absolvieren. Als Hochschulpersonal besteht die Möglichkeit, einen Auslandsaufenthalt zu Fort- und Weiterbildungszwecken durchzuführen oder im Ausland an einer Partnerhochschule zu lehren. Die künftigen Absolventinnen und Absolventen erwerben so Fremdsprachenkenntnisse und interkulturelle Kompetenzen, die sie für den erfolgreichen Übergang in den Arbeitsmarkt benötigen.

Das Austauschprogramm Erasmus+ wurde 1987 von der Europäischen Union ins Leben gerufen. Im Zentrum steht das lebenslange Lernen der Teilnehmenden über Landesgrenzen hinweg. Dadurch wird die bildungsbezogene, berufliche und persönliche Entwicklung der Menschen gestärkt. Dies ist von besonderer Bedeutung für das Wachstum in der Europäischen Union, in Europa und darüber hinaus. Hochwertige Arbeitsplätze werden geschaffen und gesichert, der soziale Zusammenhalt wird gestärkt das Innovationsgeschehen wird angeregt. Letztlich trägt Erasmus+ ebenfalls zur Stärkung der europäischen Identität und des aktiven Bürgersinns bei. Die Ziele des Programms stehen u.a. in Einklang mit den Leitgedanken des Europäischen Bildungsraumes, des Europäischen Hochschulraums, der europäischen Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung und der Jugendstrategie der Union 2019-2027.

Mit dem Projekt 2021 hat eine neue Ära des Erasmus+-Programms begonnen, die Programmgeneration 2021-2027.

Die Querschnittsthemen Inklusion und Vielfalt, Nachhaltigkeit, Digitalisierung sowie die Teilhabe am demokratischen Leben finden in dieser Periode besondere Beachtung.

  • Inklusion und Vielfalt

Mit dem Querschnittsthema „Inklusion und Vielfalt“ soll in der neuen Programmgeneration ein Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit im Bildungsbereich geleistet werden. „Teilnehmende mit geringeren Chancen“ (Fewer opportunities) werden daher gezielt gefördert. Gemeint sind Teilnehmende mit einem Grad der Behinderung ab 20, mit einer chronischen Erkrankung, Erstakademiker:innen, erwerbstätige Studierende/Graduierte sowie Teilnehmende mit Kindern. Hierfür stehen Sonderförderungen zur Verfügung, die zusätzlich zu den regulären Mobilitätspauschalen gezahlt werden können.

Studierende/Graduierte, die aufgrund besonderer Umstände nicht an einer Langzeitmobilität (ab 2 Monate) teilnehmen können, haben die Möglichkeit, eine „Blended short term Mobilität“ zu absolvieren. Die Geförderten sind bei diesem neuen Mobilitätsformat zwischen 5-30 Tagen physisch im Ausland und absolvieren zusätzlich eine virtuelle Phase.

  • Nachhaltigkeit

In Einklang mit dem europäischen Grünen Deal (European Green Deal) werden die Teilnehmenden dazu ermutigt, ihren Auslandsaufenthalt mit nachhaltigen Verkehrsmitteln anzutreten. Für das grüne Reisen (Green Travel) werden daher finanzielle Anreize gesetzt.

  • Digitalisierung

Die Digitalisierung des Erasmus + Programmes ist eines der vorrangigen Ziele für die neue Erasmus+-Ära. Dies steht in Übereinstimmung mit den strategischen Prioritäten des Aktionsplans für digitale Bildung (2021-2027). Die Verwaltung der Mobilitäten soll vollständig digitalisiert werden, darunter die Einführung der digitalen papierlosen Akte. Die FH Aachen hat sich hierzu dem Netzwerk Erasmus Without Paper (EWP) angeschlossen.

Wichtige Schritte auf dem Weg zur vollständigen Digitalisierung sind unter anderem die Nutzung des OLAs (Online Learning Agreement), des EWP Dashboards oder die Einführung der Erasmus+ App und der European Student Card. Die einzelnen digitalen Projekte sind unter der European Student Card Initiative (ESCI) zusammengefasst.

Zusätzlich besteht in der neuen Ära die Möglichkeit, Mobilitäten im gemischten Format (Blended Mobilität) durchzuführen. Der physische Auslandsaufenthalt wird hierbei mit einer virtuellen Phase kombiniert.

Durch das Querschnittsthema „Digitalisierung“ wird folglich ein weiterer Beitrag zur Nachhaltigkeit und zusätzlich zur Vereinfachung der Prozesse geleistet.

  • Teilhabe am demokratischen Leben

Durch Erasmus+ soll das Interesse der Teilnehmenden für die Europäische Union und die Beteiligung an demokratischen Prozessen geschaffen werden. Die aktive Bürgerschaft soll gestärkt und das Zusammenwachsen Europas über Landesgrenzen hinweg gefördert werden, um letztlich ein Bewusstsein für die gemeinsame europäische Identität zu stiften und den europäischen Integrationsprozess voranzutreiben.

Erasmus+ in der Hochschulbildung Leitaktionen

Bei Erasmus+ in der Hochschulbildung wird zwischen 3 Leitaktionen unterschieden.

  • Erasmus+ Leitaktion 1: Lernmobilität von Einzelpersonen

In der ersten Leitaktion, der „Lernmobilität von Einzelpersonen“ wird gezielt die Mobilität von Hochschulangehörigen im Sinne des lebenslangen Lernens gefördert. Studierende und Graduierte können für einen Studienauslandsaufenthalt oder ein Auslandspraktikum gefördert werden. Beschäftigte können eine Förderung für einen Auslandsaufenthalt zu Lehrzwecken oder zu Fort- und Weiterbildungszwecken erhalten.

Infos für Einzelpersonen – Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit - DAAD

Förderung von Mobilität – Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit - DAAD

  • Erasmus+ Leitaktion 2: Partnerschaften und Kooperationsprojekte

In der Leitaktion 2 wird der Aufbau und die Umsetzung von strategischen Partnerschaften und Kooperationsprojekten angestrebt. Dabei ist die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Partnern aus dem nicht-akademischen Bereich möglich. Die Internationalisierung von Hochschulen wird in dieser Leitaktion daher gezielt gefördert.

Förderung von Hochschulkooperationen – Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit - DAAD

  • Erasmus+ Leitaktion 3: Politikunterstützung

Mit der Leitaktion 3 „Politikunterstützung“ werden gezielt Projekte gefördert, durch die die politische Zusammenarbeit auf der Ebene der Europäischen Union gestärkt wird. Es sollen europäische Reformprozesse vorangetrieben werden und Impulse in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport gesetzt werden.

Erasmus+ Politikunterstützung – Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit - DAAD

Zielländer und Partnerhochschulen

Ein Erasmus+-Auslandsaufenthalt kann in einem Erasmus+ Programm- oder Partnerland geplant werden.

Derzeit gibt es 33 Programmländer:

Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Finnland, Schweden, Türkei, Nordmazedonien, Serbien, Island, Liechtenstein & Norwegen.

Im Gegensatz zu den Programmländern haben die Partnerländer eine internationale Dimension. An der FH Aachen werden derzeit die Partnerländer Schweiz und das Vereinigte Königreich bedient.

Infos zu Programm- und Partnerländern im Erasmus+ Programm – Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit – DAAD

 

Studierende der FH Aachen, die einen Erasmus+-Studienaufenthalt absolvieren möchten, können diesen an einer offiziellen Erasmus+- Partnerhochschule verbringen.

Informationen zum Ablauf einer Erasmus+-Studienförderung sind an dieser Stelle zu finden.

Studierendenmobilität zu Studienzwecken

Mit Erasmus+ können Studierende aus allen drei Studienzyklen (Bachelor, Master, Promotion) aller Fachrichtungen im Rahmen ihres Auslandsaufenthalts gefördert werden. Studierende haben so die Möglichkeit, während ihres Studiums auf internationaler Ebene Lehr- und Forschungsmethoden kennenzulernen sowie interkulturelle Kompetenz und Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben. Die im Ausland erbrachten Leistungen werden, wie im Online Learning Agreement vereinbart, an der FH Aachen anerkannt.

Auf dieser Seite haben wir Ihnen die Informationen zur Erasmus+ Studienförderung zusammengestellt.

Studierendenmobilität zu Praktikumszwecken

Erasmus+ bietet Studierenden aller Fachrichtungen die Möglichkeit, ihre im Studium erworbenen theoretischen Kenntnisse während eines Unternehmenspraktikums im europäischen Ausland in die Praxis umzusetzen und dabei die Kultur, Sprache und Arbeitsweise des Gastlandes kennenzulernen. Um förderwürdig zu sein, muss das Praktikum mindestens 60 Tage andauern und verpflichtender oder fakultativer Bestandteil des Studiums sein. Forschungspraktika an Hochschulen, zum Beispiel im Rahmen einer Abschlussarbeit, können über das Erasmus+ Programm gefördert werden. 

Auf dieser Seite haben wir Ihnen die Informationen zum Programm Erasmus+ Praktikumsförderung zusammengestellt.

Sonderförderungen Fewer opportunities

Die im Folgenden genannten Regelungen gelten ab der Nutzung des Calls 2023:

"Teilnehmer/innen mit geringeren Chancen"

Im akademischen Jahr 2024/2025 werden an der Fachhochschule Aachen im Rahmen des Erasmus+ Programms „Teilnehmer/innen mit geringeren Chancen“ besonders gefördert. Das bedeutet, dass Studierende und Graduierte bei einem Langaufenthalt ab 2 Monaten einen Zuschlag in Höhe von 250 € monatlich für den Zeitraum beantragen können, in dem sie finanziell gefördert werden. Bei Kurzzeitaufenthalten zwischen 5 und 14 Tagen bzw. 15 und 30 Tagen können einmalig 100 € bzw. 150 € beantragt werden.

Alle Nachweise sind grundsätzlich im Original oder als beglaubigte Kopien einzureichen.

Zu den „Teilnehmer/innen mit geringeren Chancen“ zählen folgende Personengruppen:

 

  • Studierende und Graduierte mit Behinderung

Ein Grad der Behinderung von mindestens 20 oder eine Behinderung mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland liegt vor.

Nachweis:

Schwerbehindertenausweis oder Bescheid vom Landessozialamt oder ärztliches Attest

 

  • Studierende und Graduierte mit chronischer Erkrankung

Eine chronische Erkrankung mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland liegt vor.

Nachweis:

Ärztliches Attest

 

  • Studierende und Graduierte mit Kind

Das eigene Kind wird während des gesamten Auslandsaufenthalts mitgenommen. Wenn mehrere eigene Kinder mitreisen, kann der Zuschlag nur einmal beantragt werden. Der Zuschlag kann auch bei Mitreise der Partnerin / des Partners beantragt werden. Eine Doppelförderung des Kindes ist jedoch auszuschließen. Wenn beide Elternteile einen Erasmus+ Auslandsaufenthalt absolvieren und mindestens zwei Kinder mitreisen, können sowohl Vater als auch Mutter für jeweils ein Kind einen Zuschlag beantragen.

Nachweis:

Geburtsurkunde des Kindes und Reiseunterlagen des Kindes

 

  • Erstakademiker/innen

Erstakademiker/innen sind Studierende und Graduierte aus einem nicht-akademischen Elternhaus. Dies bedeutet, dass beide Elternteile oder Bezugspersonen nicht über einen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen.  Der Abschluss einer Berufsakademie, der zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt, ist als akademischer Abschluss zu werten. Ein Meisterbrief ist kein akademischer Abschluss. Wenn ein Elternteil ein Studium im Ausland abgeschlossen hat, das in Deutschland nicht als solches anerkannt wird, zählt das Elternhaus des Studierenden bzw. Graduierten als akademisches Elternhaus und der Zuschlag kann nicht beantragt werden.

Nachweis:

Ehrenwörtliche Erklärungen beider Elternteile oder Abschlusszeugnisse beider Elternteile (bspw. Berufsausbildungen)

 

  • Erwerbstätige Studierende und Graduierte

Zur Gruppe der erwerbstätigen Studierenden und Graduierten zählen diejenigen, die bereits mindestens sechs Monate fortlaufend gearbeitet haben und in jedem dieser aufeinanderfolgenden sechs Monate jeweils mehr als 450 € Netto aber weniger als 850 € Netto verdient haben (in allen ausgeübten Tätigkeiten zusammen). Es kann der Mittelwert aus diesen sechs Monaten gebildet werden. Dieser muss innerhalb der Mindest- und Höchstgrenze liegen. Diese sechs Monate müssen am Stück im letzten Jahr vor Antritt des Auslandsaufenthalts liegen. Wer beispielsweise am 01.09.2024 mit dem Auslandsstudium oder Auslandspraktikum beginnt (erster Aufenthaltstag laut Grant Agreement), muss den Zeitraum zwischen dem 01.09.2023 und dem 01.09.2024 betrachten. Es sollte sich in der Regel um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handeln. Bei einer Beschäftigung als Studentische Hilfskraft werden eventuelle Ferienmonate ausgeklammert und es wird bei Vertragslaufzeiten ab zwei Semestern davon ausgegangen, dass eine längerfristige Erwerbstätigkeit vorliegt. Wenn bei Selbstständigkeit entsprechende Nachweise vorgelegt werden können, kann der Zuschlag beantragt werden. Wer einen dualen bzw. berufsbegleitenden Studiengang absolviert und ein festes Gehalt erhält, kann das Top-up nicht erhalten. Der Zuschlag kann generell nur dann beantragt werden, wenn die Tätigkeit im Ausland während des Erasmus+ Förderzeitraums nicht fortgeführt wird.

Nachweis:

Gehaltsabrechnungen

---------------------------------------------------------------------------

Hinweise:

Die Beantragung des Zuschlags berechtigt nicht automatisch zum Erhalt. Das Akademische Auslandsamt prüft den Antrag sowie die erforderlichen Belege, die fristgerecht eingereicht werden müssen.

Wer zu mehr als einer der obigen Personengruppen gehört, kann den Zuschlag nur einmal beantragen.

Studierende/Graduierte mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder mit Kind können alternativ zum Top-up einen Realkostenantrag stellen. Wenn bei Erhalt des Top-ups weitere ungedeckte Kosten vorhanden sind, kann zusätzlich ein Realkostenantrag gestellt werden. Informationen hierzu können Sie auf Nachfrage beim Akademischen Auslandsamt erhalten.

Studierende/Graduierte mit Behinderung, mit chronischer Erkrankung oder mit Kind, die einen Realkostenantrag einreichen, können zusätzlich das Top-up für „Teilnehmer/innen mit geringeren Chancen“ beantragen, falls diese ebenfalls zur Gruppe der Erstakademiker/innen oder der erwerbstätigen Studierenden/Graduierten zählen.

Studierende/Graduierte, die ein Praktikum absolvieren, können dies in Teilzeit durchführen, wenn sie aufgrund einer Behinderung, chronischen Erkrankung oder der Betreuung eines Kindes nicht in der Lage sind, dies in Vollzeit durchzuführen.

Die Sonderförderungen (Praktika / Teilnehmende mit geringeren Chancen / Green Travel) sind kombinierbar.

Hochschulmitarbeitende (STT und STA) mit Behinderung, mit chronischer Erkrankung oder mit Kind können Realkosten geltend machen.

Weitere Maßnahmen können im Verlauf der Programmlaufzeit hinzukommen.

Erasmus+ Green Travel

Um das Programm und seine Auswirkungen auf die Umwelt möglichst klimaschonend zu gestalten, sollen Mobilitäten mit einer Strecke von weniger als 500 km grundsätzlich mit emissionsarmen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden. Umweltfreundliches Reisen wird definiert als Reisen, bei dem für den überwiegenden Teil der Mobilität emissionsarme Verkehrsmittel genutzt werden (u.a. Bahn, Bus, Fahrgemeinschaft, Fahrrad, Wandern, Reiten).

Für das akademische Jahr 2023/2024 (Projekt 2023) gilt:

Es kann, sofern zutreffend, ein erhöhter Reisekostenzuschuss oder ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 50 Euro gezahlt werden.

Zusätzlich wird individuelle Unterstützung im Umfang von bis zu 4 Reisetagen ausgezahlt.

Die Sonderförderung Grünes Reisen muss vor Antritt der Mobilität fristgerecht beantragt werden. Nach dem Auslandsaufenthalt müssen die Tickets im Original vorgelegt werden.

Bei der Vergabe der Reisetage gilt an der FH Aachen folgende Regelung:

Mit dem EU-Distance-Calculator wird die Entfernung zwischen Aachen (Ausgangsort) und dem Zielort im Ausland (z.B. Ort der Partnerhochschule bzw. Praktikumsgeber) gemessen. Hierbei gilt die einfache Wegstrecke.

Je nach Entfernungsspanne werden zwischen 1 und 4 Reisetagen vergeben:

Bis 500 km

1 Tag

Bis 1000 km

2 Tage

Bis 1500 km

3 Tage

Über 1500 km

4 Tage

Für das akademische Jahr 2024/2025 (Projekt 2024) gilt:

Alle Teilnehmenden, die nachhaltig reisen, können während ihrer Reisezeit durch zusätzliche Reisetage unterstützt werden. Für die Deckung der Reisezeit vor und nach der Auslandsaktivität werden nach Bedarf bis zu sechs Reisetage ausgezahlt. Das einmalige Top-up in Höhe von 50 Euro entfällt.

Die Sonderförderung Grünes Reisen muss vor Antritt der Mobilität fristgerecht beantragt werden. Nach dem Auslandsaufenthalt müssen die Tickets im Original vorgelegt werden.

 

Versicherungsschutz

Alle Teilnehmenden am Erasmus+ Programm sind verpflichtet, sich eigenständig um einen ausreichenden Versicherungsschutz zu kümmern. Mit Erasmus+ ist vonseiten des Programms oder der FH Aachen keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Es liegt im Verantwortungsbereich der Geförderten, alle relevanten Versicherungen vor Ausreise abzuschließen.

Dies sind u.a. folgende Versicherungen:

  • Haftpflichtversicherung mit Auslandsschutz (für private Schäden und Schäden am Arbeitsplatz)
  • Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport (auch im Todesfall), die auch Pandemiefälle abdeckt
  • Unfallversicherung mit Auslandsschutz (für private Unfallereignisse und Unfallereignisse am Arbeitsplatz)

Es besteht die Möglichkeit, auf eigene Kosten eine Gruppenversicherung des DAAD abzuschließen (Kranken-/Unfall- und Haftpflichtversicherung). Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Versicherungsstelle des DAAD.

Visum

Weitere Informationen folgen in Kürze.

OLS-Sprachtest

Die Förderung der Fremdsprachenkompetenz ist ein wichtiges Ziel des Erasmus+-Programms. Im Rahmen des Auslandsaufenthalts werden Studierende/Graduierte durch die OLS-Plattform („Online Language Support) beim Erwerb und der Vertiefung der Arbeits- und/oder Landessprache des Ziellandes unterstützt.

Vor Ausreise muss der OLS-Sprachtest in der Arbeitssprache abgelegt werden. Dieser dokumentiert das Sprachniveau vor der Mobilität. Dieser ist jedoch kein Auswahlkriterium für den Erhalt der Erasmus+-Förderung.

HINWEIS:

Die Verpflichtung zur Absolvierung des OLS-Tests ist derzeit für die Projekte 2021, 2022 und 2023 aufgehoben. Dies betrifft alle Geförderten, die in den folgenden Semestern im Ausland sind:

  • Sommersemester 2022
  • Wintersemester 2022/2023
  • Sommersemester 2023
  • Wintersemester 2023/2024
  • Sommersemester 2024

Alle Geförderten haben jedoch die Möglichkeit, eigenständig und auf freiwilliger Basis das Selbstlernprogramm zu nutzen.

Dies ist über folgenden Link möglich:

https://academy.europa.eu/local/euacademy/pages/course/community-overview.php?title=learn-a-new-language

Bei technischen Fragen kann direkt der Support der Europäischen Kommission kontaktiert werden:

https://academy.europa.eu/local/euacademy/pages/faq/index.php

Zero-Grant

Studierende, Graduierte und Hochschulpersonal mit einer „Zero-Grant-Förderung“ sind Teilnehmende am Erasmus+-Programm, die keine finanziellen Zuschüsse zur Deckung des Auslandsaufenthalts erhalten. Sie genießen jedoch alle anderen Vorteile des Erasmus+-Programms, z.B. die Befreiung von Studiengebühren oder die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen. Bei einer Erasmus+-Zero-Grant-Förderung müssen demnach ebenfalls alle Unterlagen wie bei einer finanziellen Förderung eingereicht werden.

Es muss beachtet werden, dass auch Zero-Grant-Zeiträume auf das Erasmus+-Mobilitätskonto angerechnet werden.

Zero-Grant-Zeiträume können nicht nachträglich in finanziell geförderte Zeiträume umgewandelt werden.

Blended Intensive Programmes (BIP)

In der aktuellen Programmgeneration gibt es die Möglichkeit, an einem Blended Intensive Programme (BIP) teilzunehmen oder selbst als koordinierende Hochschule ein BIP auszurichten.

Hierbei handelt es sich um kurze, intensive Programme, bei denen innovative Lern- und Lehrmethoden, einschließlich der Online-Zusammenarbeit, eingesetzt werden.

An einem BIP nehmen insgesamt mindestens drei ECHE-Hochschulen aus drei unterschiedlichen Programmländern teil, wobei mindestens zwei Hochschulen im Gesamten mindestens 10 mobile Lernende an die aufnehmende Hochschule entsendet. Zu den mobilen Lernenden zählen Studierende (SMS) und Hochschulpersonal zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT).

Die Lernenden verbringen zwischen 5 und 30 Tagen an der Partnerhochschule und absolvieren zusätzlich eine virtuelle Komponente von unbestimmter Dauer vor, während oder nach dem physischen Aufenthalt.

Die Studierenden müssen an der aufnehmenden Einrichtung mindestens 3 ECTS erwerben, die von der Heimathochschule anerkannt werden.

In internationalen Teams bearbeiten die Lernenden gemeinsame Aufgaben oder Projekte und können so beispielsweise gesellschaftlich relevante Problemfelder angehen sowie den Erwerb von Fremdsprachen und interkultureller Kompetenz stärken.

Durch die BIPs wird unter anderem die Möglichkeit geschaffen, einen Auslandsaufenthalt in Studienfächer zu integrieren, in denen ein Langaufenthalt aufgrund der Studienorganisation erschwert möglich ist.

Die virtuelle Teamarbeit ermöglicht den Teilnehmenden eine transnationale Online-Lernerfahrung, wodurch sich die Beteiligten im Vorfeld schrittweise kennenlernen können oder im Anschluss an die Mobilität Erarbeitetes nachbereitet werden kann.

Eine bestehende Partnerschaft zwischen Hochschulen kann auf diese Weise intensiviert oder neue Partnerschaften geschlossen werden. Eine mehrjährige Zusammenarbeit kann entstehen und die Verankerung des BIPs als Wahlpflichtmodul angestrebt werden.

Bitte beachten Sie bei der Planung Ihres Vorhabens unsere Vorlaufzeiten:

Wenn Sie ein BIP als koordinierende Hochschule ausrichten möchten, bitten wir Sie, 9 Monate im Voraus auf uns zuzukommen.

Wenn Sie an einem BIP einer Partnerhochschule teilnehmen möchten, kontaktieren Sie uns bitte 4 Monate vor Start des Programms.

 

Haftungsklausel

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Ansprechpartnerin

von Schwartz, Julia M.A.

Foto  Julia von Schwartz M.A.
Zentralverwaltung - Dezernat II - Studentische und akademische Angelegenheiten - II.4 - Akademisches Auslandsamt
Bayernallee 11
Raum 01004
52066 Aachen

aktuelle Informationen zu Erasmus+

aktuelle Informationen zu Erasmus+

Erasmus+ Studienförderung

Erasmus+ Studienförderung

Erasmus+ Praktikumsförderung

Erasmus+ Praktikumsförderung