Inklusion

Inklusion ist ein Menschenrecht und in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben: Jeder Mensch hat das Recht auf uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft. Die FH Aachen bekennt sich zu den Prinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention und entwickelt sich weiter zu einer inklusiven Hochschule. Sie versteht den Abbau von Barrieren, den Zugewinn an Perspektiven und die Wertschätzung der Vielfalt als einen wissenschaftlichen, pädagogischen und gesellschaftlichen Mehrwert.

„Menschen sind nicht behindert, sondern sie werden behindert. Sie haben Beeinträchtigungen, aber erst die Barrieren im Alltag behindern sie.“

Aus der Rede von Bundeskanzlerin a.D. Merkel anlässlich des Jahresempfangs des Beauftragten der Bundes-regierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen am 17. August 2021 in Berlin

Auf den folgenden Seiten der FH Aachen sind eine Vielzahl an Informationen und Beratungsangebote aufgeführt, die die Arbeit an der FH Aachen mit einer Behinderung erleichtern sollen. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und Anmerkungen gerne zur Verfügung.

Zögern Sie nicht, uns anzusprechen — per E-Mail oder Telefon sind wir für Sie erreichbar. 

Handlungsprogramm Inklusion

Das Handlungsprogramm Inklusion stellt Ziele und Maßnahmen vor, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung an der Hochschule unterstützen und fördern soll. Sie ist ein Baustein zur Gesamtstrategie des Diversity-Managements. 

Handlungsprogramm Inklusion

Der 2021 gegründete Arbeitskreis „Inklusive Hochschule“ entwickelt Strategien und Maßnahmen für eine inklusive Hochschule.

Aufgaben des Arbeitskreises:

  • Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit
  • Inklusion in Studium, Lehre und Forschung
  • Maßnahmen für Beschäftigte
  • Digitale und bauliche Barrierefreiheit