Infrastrukturelle und Digitale Barrierefreiheit
Infrastrukturelle Barrierefreiheit
Die FH Aachen will ein barrierefreier Ort für alle Hochschulangehörigen und Gäste sein. Unser Ziel ist es, die barrierefreie Zugänglichkeit von Räumen, Plätzen, Wegen sowie von Lehr- und Lernmaterialien für alle gewährleisten zu können und gleichzeitig ausreichend Informationen über die Zugänglichkeit und Lage der Räume barrierefrei zugänglich machen.
Dabei unterliegen wir rechtlich verbindlichen Vorgaben wie unter § 49 Absatz 2 Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) sowie der DIN 18040 (Norm barrierefreies Bauen): „Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen im erforderlichen Umfang barrierefrei gestaltet sein“ formuliert.
Aktuell arbeiten wir daran, ein Leitsystem für unsere Studierende und Beschäftigte mit Beeinträchtigung zu erarbeiten. Damit sollen barrierefreie Wege an unserer Hochschule für alle schnell und einfach ersichtlich werden.
Digitale Barrierefreiheit
Digitale Barrierefreiheit erlaubt allen Menschen die Nutzung von digitalen Angeboten und berücksichtigt die besonderen Anforderungen von Menschen mit Behinderungen. Das bedeutet, dass digitale Barrierefreiheit für alle einen Vorteil bietet und die Zugänglichkeit von digitalen Inhalten verbessert wird – sie sind klar strukturiert, verständlich geschrieben und somit für alle leichter zu nutzen.
Die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit ist eine gesetzliche Anforderung und muss an der Hochschule für alle Angehörigen umgesetzt werden. Die gesetzliche Vorgabe formuliert, dass Webseiten, Anwendungen und Dokumente barrierefrei sein müssen, um allen Personen einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen. Dies betrifft die Bedienbarkeit von Anwendungen als auch die Gestaltung und die Texte.
Was sind digitale Behinderungen?
Digitalisierung trägt einerseits maßgeblich zum Abbau von Barrieren bei, andererseits entstehen viele neue digitale Barrieren. Alle Menschen können auf Barrieren stoßen und Behinderung erleben. Menschen mit Beeinträchtigungen werden durch abbaubare Barrieren behindert:
- Menschen mit Sehbehinderung durch nicht (vor)lesbare Texte, durch Videos und Bilder ohne Beschreibung, durch zu geringe Farbkontraste
- Menschen mit Hörbehinderung durch Videos ohne Untertitelung, durch Audiobeiträge ohne Textalternativen
- Menschen mit Kognitionsbeeinträchtigung (Sprache, Aufmerksamkeit ...) durch komplexe (überfordernde) Inhaltsdarstellung
- Menschen mit Motorikbehinderungen durch schlechte Bedienbarkeit von Buttons, Eingabefeldern etc.
Was leistet die Hochschule und was kann jeder beitragen?
Aufgabe der Hochschule
- Die FH Aachen trägt Sorge für die Barrierefreiheit ihrer Online-Dienste (Homepage, ILIAS, Dokumente ...).
- Am Seitenende aller Online-Dienste der FH Aachen finden Sie die "Info Barrierefreiheit".
- Eine Ansprechstelle für digitale Barrierefreiheit finden Sie im Hilfecenter: Barrierefreiheit. Hier gelangen Sie direkt auf die entsprechende Seite im Hilfecenter.
- Informationen und Adressen zum Themengebiet Inklusion und Barrierefreiheit an der FH Aachen finden Sie auf diesen Unterseiten.
Barrierefreie Inhalte erstellen
- Bei der Erstellung und Überarbeitung von digitalen Inhalten und Angeboten sollen alle Mitglieder der FH Aachen durch die Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen maßgeblich zum Abbau von Barrieren beitragen.
- Lehr- und Lernmaterialien müssen barrierefrei sein oder es muss eine gleichwertige barrierefreie Alternative angeboten werden.
Nachteilsausgleiche ermöglichen
- Nachteilsausgleich im Studium ist existenziell für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.
- Voraussetzung ist ein individueller Antrag der betroffenen Studierenden.
- Die Gestaltung des Nachteilsausgleiches geschieht individuell im Dialog und ist befristet.
- Die Beratung von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung erfolgt Vertretung der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (vBecks)
Was kann ich zum Abbau von digitalen Behinderungen beitragen?
Beachten Sie die 4 Anforderungen an digitaler Barrierefreiheit der WCAG (Web Content Accessability Guidelines). Diese Anforderungen sind Grundlage der gesetzlichen Pflichten für digitale Barrierefreiheit.
Prinzip 1:
- Wahrnehmbar - Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.
Prinzip 2:
- Bedienbar - Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein.
Prinzip 3:
- Verständlich - Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.
Prinzip 4:
- Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.
Tipps und Tricks bei der Umsetzung
- Berücksichtigen Sie immer, dass die meisten Behinderungen oder Beeinträchtigungen für andere nicht erkennbar sind.
- Teilen Sie Ihren Studierenden mit, dass sie aufgrund einer Beeinträchtigung eine Unterstützung im Studium erhalten und
- Barrieren auch individuell durch einen Nachteilsausgleich vermindert werden können.
- Prüfen Sie Ihre Office- und PDF-Dokumente auf digitale Barrierefreiheit (z.B. mit den Prüfoptionen von Microsoft und Adobe).
- Gestalten Sie Ihre Lehr-/Lernmaterialien mit einer klaren Gliederung (z.B. die richtige Reihenfolge von Überschriften ermöglicht die Vorlesbarkeit für Screenreader.).
- Bieten Sie für alle inhaltsrelevanten Medien gleichwertige Alternativen für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung an (Alt-Text, Untertitelung).
- Regen Sie Ihre Studierenden an, Ihnen Feedback zu den von Ihnen angebotenen digitalen Inhalten zu geben und gehen Sie darauf ein.
E-Learning Plattform Ilias
Lernmodul in ILIAS: Digitale Barrierefreiheit
Auf ILIAS finden Sie Informationen und ein Lernmodul darüber, wie Sie Ihre Lehre barrierefrei gestalten können. Der Zugang zum Lernmodul ist ohne Login möglich.
Beispiele aus dem Inhalt:
•Barrieren erkennen: best2 Studie, Erfahrungsberichte von Studierenden, Zitate
•Verständlichkeit: Vielfalt der individuellen Wahrnehmung berücksichtigen
•Textformatierung: Klare Gliederung – Vorlesbarkeit
•Farbkontraste: FH Aachen Designfarben barrierefrei verwenden
•Bilder-Grafiken: Alternativen für Sehbehinderte
•Videos-Audio: Alternativen für Seh- und Hörbehinderte
•Office-Dokumente: Word, Powerpoint & Co
•Online-Meetings: Optionen bei der Nutzung von Webex
•ILIAS Entwicklung: Informationen zu barrierfreien Stilvorlagen und der allgemeinen Systementwicklung
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