Exportkontrolle und Zoll

Die Einfuhr aus einem Nicht-EU-Staat und die Ausfuhr in einen Nicht-EU-Staat (auch Drittland genannt) sowie das innergemeinschaftliche Verbringen von Gütern (wie z. B. Waren, Technologie, Software, Dienstleistungen und Wissenstransfer) müssen stets unter Einhaltung von zollrechtlichen und außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften abgefertigt werden.

Um auf Seiten der FH Aachen eine höchstmögliche Compliance und Sensibilisierung in diesem Bereich sicherzustellen geben die nachfolgenden Seiten einen Überblick in die komplexen Ein- und Ausfuhrregelungen des nationalen Rechts und die der Europäischen Union.

Angesichts der vielfältigen gesetzlichen Regelungen sowie deren häufigen Änderungen, soll weiterhin das Bewusstsein geschaffen werden, dass auf Seiten der Beschäftigten der FH Aachen entsprechende Pflichten zu beachten und eine besondere Sorgfalt einzuhalten sind.

Nur so ist sicherzustellen, dass Problemfälle identifiziert werden und zoll- bzw. außenwirtschaftsrelevante Sachverhalte ordnungsgemäß bearbeitet und abgewickelt werden.

Unsere Themen

Exportkontrolle bei der Ausfuhr

Zoll bei der Einfuhr und Ausfuhr

Zoll bei der Einfuhr und Ausfuhr

Zollverfahren Carnet A.T.A.

Zollverfahren Carnet A.T.A.

Kontakt

Diehl, Daniel

Zentralverwaltung - Dezernat III - Finanzen - III.4 - Einkauf
Bayernallee 11
Raum 03004
52066 Aachen

Weber, Verena

Foto  Verena Weber
Zentralverwaltung - Dezernat III - Finanzen - III.2 - Rechnungswesen und Steuern
Bayernallee 11
Raum 03001
52066 Aachen

 

 

Gerne stehen wir für Fragen und zur Unterstützung ihrer Vorhaben zur Verfügung.

Wir sind auch unter der gemeinsamen Funktionsadresse zollfh-aachen.de erreichbar.

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