Exportkontrolle und Zoll
Die Einfuhr aus einem Nicht-EU-Staat und die Ausfuhr in einen Nicht-EU-Staat (auch Drittland genannt) sowie das innergemeinschaftliche Verbringen von Gütern (wie z. B. Waren, Technologie, Software, Dienstleistungen und Wissenstransfer) müssen stets unter Einhaltung von zollrechtlichen und außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften abgefertigt werden.
Um auf Seiten der FH Aachen eine höchstmögliche Compliance und Sensibilisierung in diesem Bereich sicherzustellen geben die nachfolgenden Seiten einen Überblick in die komplexen Ein- und Ausfuhrregelungen des nationalen Rechts und die der Europäischen Union.
Angesichts der vielfältigen gesetzlichen Regelungen sowie deren häufigen Änderungen, soll weiterhin das Bewusstsein geschaffen werden, dass auf Seiten der Beschäftigten der FH Aachen entsprechende Pflichten zu beachten und eine besondere Sorgfalt einzuhalten sind.
Nur so ist sicherzustellen, dass Problemfälle identifiziert werden und zoll- bzw. außenwirtschaftsrelevante Sachverhalte ordnungsgemäß bearbeitet und abgewickelt werden.
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