Exportkontrolle
Exportkontrolle in Forschung und Wissenschaft
Die deutschen und europäischen Vorschriften zur Exportkontrolle tragen dazu bei, beim Außenhandel die Sicherheitsinteressen Deutschlands und der europäischen Union zu wahren.
Ziel der Exportkontrolle
Der Fokus der deutschen und europäischen Exportkontrolle liegt darauf, eine Verbreitung (Proliferation) von Massenvernichtungswaffen sowie eine unkontrollierte Weitergabe von konventionellen Rüstungsgütern zu verhindern.
Gleichzeitig soll verhindert werden, dass sensible Güter zu interner Repression oder anderen schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen verwendet oder zur Förderung des Terrorismus ins Ausland geliefert oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden.
Die Exportkontrolle ist dabei kein ausschließlich deutsches Anliegen; vielmehr haben sich fast alle Industrienationen international zu entsprechenden Kontrollen verpflichtet.
Diehl, Daniel
Raum 03004
52066 Aachen
Das Info-Video zur Exportkontrolle | kurz und knapp
Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen verfügen in den verschiedensten Bereichen über Berührungspunkte mit dem Ausland. Sie bilden ausländische Studierende aus, betreiben gemeinsame Forschung mit ausländischen Partnern und im Ausland selbst oder beschäftigen ausländische Wissenschaftler:innen. Insbesondere sicherheitsrelevante Forschung und damit einhergehende Risiken entwickeln sich stetig weiter.
Ebenso wie Unternehmen der Industrie oder der gewerblichen Wirtschaft haben auch Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen die Regelungen des Außenwirtschaftsrechts zu beachten. Die Freiheit von Forschung und Lehre gemäß Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes entbindet sie hiervon nicht.
Somit kommt der Exportkontrolle in Hochschulen eine zunehmende Bedeutung zu. Nicht zuletzt erhöhen zunehmende Zollprüfungen durch das zuständige Zollamt und Außenwirtschaftsprüfungen durch das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle - BAFA den Handlungsdruck für Hochschulen, außenwirtschaftliche Fragestellungen in ihre Prozesse zu integrieren.
Verstöße gegen die exportkontrollrechtlichen Vorgaben werden bei Personen mit hohen Geldbußen oder gar Freiheitsstrafen und bei Hochschulen mit hohen Geldbußen geahndet, zusätzlich verbunden mit entsprechenden Reputationsverlusten.
Die Hochschulleitung hat sich mit Unterzeichnung der Dienstanweisung für den ordnungsgemäßen Umgang mit Zollangelegenheiten (DA Zoll) am 24.05.2023 zu den Zielen der Exportkontrolle bekannt.