Zwei Studierende informieren sich im Student Service Center.

Bewerbung und Zulassung

Um sich auf den Bachelorstudiengang Architektur bewerben zu können, müssen Sie bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Gerne erläutern wir Ihnen, welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen und wie Sie sich dann auf einen Studienplatz bewerben können.

Zugangsvoraussetzungen für den Bachelorstudiengang Architektur

Neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen müssen Sie für den Bachelorstudiengang Architektur eine künstlerisch-technische Eignungsprüfung bestehen. Zur Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich.

Danach können Sie sich mit einem positiven Bescheid über das Bewerberportal bis zum 31.08.2025 einschreiben.

Eignungsprüfung

Anmeldung zur Eignungsprüfung 2025

Sie möchten zum kommenden Wintersemester 2025/26 Architektur an der FH Aachen studieren? Dann möchten wir Sie gerne kennenlernen und freuen uns über Ihre Anmeldung zur Eignungsprüfung 2025.

Das Anmeldeformular ist ab dem 07. April 2025 bis zum 12. Mai 2025 hier freigeschaltet:

https://www.ili.fh-aachen.de/goto_elearning_cat_684070.html

Bitte tragen Sie Ihre persönlichen Daten in das Onlineformular ein. Ab dem 19.05.2025 erhalten Sie dann eine Einladung per Email zu einem persönlichen Gespräch, das am Dienstag, dem 27. Mai 2025 hier an der Fachhochschule stattfinden wird. Halten Sie sich deshalb diesen Tag bitte unbedingt frei.

Für diesen Termin bereiten Sie bitte die beschriebene Hausaufgabe vor und bringen die Mappe mit den Zeichnungen mit zum Gespräch.

Nach Abschluss des Eignungsprüfungsverfahrens erhalten Sie bis spätestens 13. Juni 2025 das Ergebnis per Post. Mit diesem Schreiben können Sie sich dann in unserem Online-Portal für den Studienplatz einschreiben.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die folgende E-Mail-Adresse:

eignungspruefung.architektur(@)fh-aachen.de.

Mappenberatung | „Tag der Offenen Tür"

Wir bieten Ihnen an folgenden Tagen eine Mappenberatung in unserem Haus (Bayernallee 9, Aachen) an:

Donnerstag, den 27.3.2025 von 14 –17 Uhr
Donnerstag, den 10.4.2025 von 14 –17 Uhr

Parallel findet am 10.4.2025 unser "Tag der Offenen Tür" von 14–17 Uhr statt, an dem Sie unseren Fachbereich Architektur kennenlernen können.

„Bereits am 24./25.1.2025 können Sie sich auf dem Hochschulinfotag (HIT) auf dem Campus Eupener Straße über den Studiengang informieren.“

Hausaufgabe

Die aktuelle Hausaufgabe für die Eignungsprüfung 2025 können Sie hier downloaden.

Alle Ihre Arbeiten sollten sich mit dem Thema Raum beschäftigen. Ihre Zeichnungen sollen qualitätsvolle Außen- und Innenräume zeigen, die Sie selbst besichtigt und die Sie persönlich angesprochen haben. Das räumliche Erfassen und nicht das mechanische Abzeichnen interessiert uns, daher sind Skizzen nach Fotos nicht erlaubt.
Wir wollen in den Zeichnungen Ihre räumlichen und authentischen Wahrnehmungen überzeugend dargestellt sehen. Zu jeder Zeichnung sollten Sie ein bis zwei Sätze formulieren, in denen Sie erläutern, welche architektonische Qualität Sie in dem dargestellten Gebäude bzw. Raum erkennen.

Ihre persönliche Auffassung architektonischer Räume und Ihre Begeisterung für die Architektur sollten darin zum Ausdruck kommen. Rein technische und mit dem Lineal erstellte Zeichnungen sind nicht erwünscht. Experimentieren Sie!

Praktikum

Für das Bachelorstudium Architektur ist ein Praktikum erforderlich. Dieses kann in einzelne Zeiträume aufgeteilt werden und muss spätestens im dritten Studiensemester bis 30.9. abgeschlossen sein. Idealerweise wird ein Teil des Praktikums schon vor Studienbeginn absolviert. Das Praktikum teilt sich auf in Zeiträume auf der Baustelle sowie in Architektur- und Planungsbüros.

 

Hier die aktuelle Praktikumsregelung für alle Studienanfänger:innen ab dem WS 2024/25:

Alle Studienanfänger:innen ab dem WS 24/25 im Studiengang Bachelor Architektur an der FH Aachen müssen spätestens im 3. Semester bis 30.9. eine insgesamt 10-wöchige Praktikumszeit nachweisen.

Diese ist in eine 6-wöchige Baustellentätigkeit in einem Bauhauptgewerbe (maßgeblich für das Baustellenpraktikum und die auszuführenden Tätigkeiten ist die Baubetriebe-Verordnung, BaubetrV1980) sowie einer 4-wöchigen Tätigkeit in einem Architektur- oder Planungsbüro unterteilt. Arbeitsverhältnisse oder Ausbildungen in den geforderten Bereichen vor dem Studium bzw. während des Studiums können als Praktikumszeit angerechnet werden. Es ist jeweils ein Abschlussbericht über die einzelnen Praktika anzufertigen und von einer Führungsperson unterschrieben einzureichen. Die Bescheinigung des abgeleisteten Praktikums soll formlos vom jeweiligen Praktikumsbetrieb ausgestellt werden. Sie soll mindestens Angaben enthalten zu: genauen Zeitraum des Praktikums Stichworte, welche Tätigkeiten in welchem Umfang ausgeübt wurden.

Sie ist dem Fachbereich Architektur (Prüfungsamt) zur Anerkennung vorzulegen (auch per Scan als E-Mail möglich). Anschließend soll diese vom Fachbereich anerkannte Bescheinigung im Studierendensekretariat (Bayernallee 11) eingereicht werden.

Mehr Informationen finden Sie im Flyer

weitere Infomaterialien

Flyer Eignungsprüfung Bachelorstudiengang

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Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
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