Bewerbung und Zulassung
Der Studiengang Biotechnologie B.Sc. ist ein Studiengang ohne Zulassungsbeschränkung (NC). Um sich auf diesen Studiengang bewerben zu können, müssen Sie aber bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Gerne erläutern wir Ihnen, welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen und wie Sie sich dann auf einen Studienplatz bewerben können.
Für diesen Studiengang ist kein Nachweis einer praktischen Tätigkeit (Vorpraktika) vor Studienaufnahme notwendig. Es werden keine Eingangsprüfungen durchgeführt.
Sie können das Studium zum Wintersemester aufnehmen, die Frist zur Studienplatz-Bewerbung ist Anfang Juni bis 31. August.
Prüfungsordnung Bachelorstudiengang Biotechnologie
Zugangsvoraussetzungen und Hinweise für den Studiengang Biotechnologie B.Sc.
Neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen müssen Sie für den Studiengang Biotechnologie B.Sc. keine weiteren Voraussetzungen erfüllen. Bitte beachten Sie die erforderlichen Sprachkenntnisse.
Erforderliche Sprachkenntnisse
- Wie in den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen angegeben, müssen für den Studiengang Biotechnologie B.Sc. deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Welche Zertifikate anerkannt werden können Sie der Prüfungsordnung entnehmen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Allgemeine Studienberatung oder die Fachstudienberatung.
- Ein Nachweis von englischen Sprachkenntnissen ist für die Studiengänge "Biotechnologie", "Biotechnologie mit Praxis-/Auslandssemester" nicht erforderlich. Für den Studiengang "Biotechnologie AOS" ist der Nachweis von ausreichenden Fremdsprachenkenntnissen in Englisch auf dem Niveau B2 erforderlich. Nähere Informationen finden Sie in der Prüfungsordnung.
Hinweise zu sonstigen Voraussetzungen
- Es ist weder ein Vorpraktikum notwendig noch müssen Sie eine Eignungsprüfung ablegen.
- Die Teilnahme am Online Self Assessement (OSA)/FH Navigator ist für den Studiengang Biotechnologie B.Sc. nicht erforderlich.
- Zum WS2024/2025 ist der Studiengang nicht zulassungsbeschränkt (kein ortsgebundener NC).