Checkliste zur Einschreibung

Bewerbung und Zulassung

Auf dieser Seite können Sie sich über die Zugangsvoraussetzungen und das Bewerbungsverfahren für den Studiengang Energiewirtschaft und Informatik informieren.
Klicken Sie hierfür jeweils auf "Details anzeigen".

Unten finden Sie noch weitere Links zu den zentralen Bewerbungsseiten der FH Aachen.

Zugangsvoraussetzungen

Die notwendigen Zugangsvoraussetzungen finden Sie auch in der aktuellen Zugangsordnung.

  • Sie benötigen einen einschlägigen Bachelorabschluss (siehe Zugangsordnung oder fragen Sie beim Studierendensekretariat nach).

  • Sie benötigen eine Abschlussnote Ihres Bachelorstudiums von 2,69 oder besser.
    Bewerberinnen und Bewerber ohne abgeschlossenen ersten Hochschulabschluss können mit einer vorläufigen Note des am Vergabeverfahren teilnehmen.
    Sie müssen die Abschlussnote dann nachreichen (mehr dazu klären Sie mit dem Studierendensekretariat).

  • Sprachnachweis: sehr gute Beherrschung der deutschen Sprache. Ein Nachweis über die Englisch Sprachprüfung ist nicht erforderlich.

    • Schulabschluss an einer deutspracheigen Einrichtung;

    • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH 2) des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens oder gleichwertige Prüfungen

    • Sprachmodul "Fachsprache Wirtschaft" (Achtung: i,d,R, nur für FH Aachen-Bachelorstudierende möglich! Wird nicht immer angeboten! Informieren Sie sich bei Frau Kamali-Novin)

Bewerbungszeitraum und Einschreibung

Einschreibung ist stets zum Sommersemester als auch Wintersemester möglich.

Der Bewerbungszeitraum ist i.d.R.

  • zu jedem Sommersemester von 01.12 - 28.02.
  • zu jedem Wintersemester von 01.06 - 31.08.

Sollten Sie sich mit einer vorläufigen Note bewerben, achten Sie auf Hinweise des Studierendensekretariats in Ihrem Zulassungsbescheid und fragen Sie bei Bedarf beim Studierendensekretariat Jülich nach.

Zugang zum Bewerbungsportal

Die Bewerbung geschieht über das Online-Portal.

Sie werden über das Portal bei Änderungen Ihres Bewerbungsstatus informiert.

Weitere Informationen finden Sie auch unten bei "Bewerbung Schritt für Schritt".

Weitere Fragen?

Falls Sie Fragen direkt zu Ihrer Bewerbung, Änderungen im Bewerbungsportal, den einzureichenden Dokumenten oder zur Zulassungsübermittlung haben, wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat Jülich.

Falls Sie weitere Fragen allgemein zum Studiengang haben, können Sie sich gerne per Email an Prof. Borchert wenden oder kommen Sie zu unseren Infoveranstaltungen.

Zu den zentralen Bewerbungsseiten der FH Aachen

Alle Informationen zur Bewerbung
Zugangsvoraussetzungen
Bewerbungsfristen

FAQ - Bewerbung

Wie lange kann ich mich bewerben?

Sie können sich im Online-Portal bis zu der oben genannten Frist bewerben. 

Kann ich mich auch bewerben, wenn ich (noch) keinen Bachelor-Abschluss habe? 
Ja, Sie können bei der Bewerbung einfach ihre Noten hochladen. Dafür genügt ein aktuelles Transcript aus dem Studierendenportal. Sie werden unter der Bedingung zugelassen, dass Sie bei der Immatrikulation einen Nachweis über ihren Bachelor-Abschluss erbringen.

Welche Abschlussnote brauche ich für die Bewerbung? 

Die Zulassungsordnung besagt, dass Sie eine Mindestnote von 2,6 haben müssen. Da die Note immer abgerundet wird, bedeutet dies, dass Sie auch mit einer Note von 2,69 eine Zulassung erhalten können.

Kann ich mich auch bewerben, wenn ich (noch) keinen Bachelor-Abschluss habe? 

Ja, Sie können bei der Bewerbung einfach ihre Noten hochladen. Dafür genügt ein aktuelles Transcript aus dem Studierendenportal. Sie werden unter der Bedingung zugelassen, dass Sie bei der Immatrikulation einen Nachweis über ihren Bachelor-Abschluss erbringen.

Bis wann muss ich meinen Bachelor-Abschluss nachweisen? 

Bitte reichen Sie je nach Einschreibesemester ihre Bachelor-Abschlussnoten spätestens bis zum 15. April im Sommersemester bzw. bis zum 15. Oktober im Wintersemester ein. Wichtig ist, dass die Noten bis zu diesen Terminen vorliegen, die Urkunden können nachgereicht werden. Diese Fristen sind in der Zugangs- und Prüfungsordnung verbindlich geregelt. 

Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe bei der Bewerbung?