Bewerbung und Zulassung
Der Studiengang Information Systems M.Sc. ist ein nicht zulassungsbeschränkter Studiengang. Um sich auf einen Studiengang bewerben zu können, müssen Sie bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllen und im Bewerbungsverfahren eine besondere Eignung nachweisen . Gerne erläutern wir Ihnen, welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen und wie Sie sich dann auf einen Studienplatz bewerben können.
Zugangsvorraussetzungen und Bewerbungsverfahren
Neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen müssen Sie für den Studiengang Information Systems M. Sc. außerdem folgende Voraussetzungen mitbringen:
Bewerbungsfristen
Bewerbung und Bewerbungsfristen
Bitte reichen Sie Ihre vollständige Bewerbung zur Teilnahme am Bewerbungsverfahren innerhalb der vorgegebenen Fristen über das Bewerbungsportal der FH Aachen ein.
Bewerbungsfristen für Bewerberinnen und Bewerber innerhalb Europas (kein Visum notwendig?):
Für das Wintersemester - i.d.R. 15. Mai bis 31. August (Änderungen vorbehalten)
Für das Sommersemester - i.d.R. 15. November bis 28. Februar (Änderungen vorbehalten)
Bewerbungsfristen für Bewerberinnen und Bewerber außerhalb Europas (Visum notwendig?):
Für das Wintersemester - i.d.R 15. Mai bis 31. Mai 2024 (Änderungen vorbehalten)
Für das Sommersemester - i.d.R 15. November bis 30. November (Änderungen vorbehalten)
Kurzfristige Änderungen vorbehalten. Es gelten die Fristen des Studierendensekretariats und die Zugangsordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Informationen für Bewerberinnen und Bewerber außerhalb der EU/EWR/EHEA
Sie haben Ihren Abschluss außerhalb der EU, des EWR oder des EHEA erworben und möchten sich für einen Studiengang an der FH Aachen bewerben? Dann gelten für Sie die folgenden speziellen Zugangsvoraussetzungen:
-
Einreichung der Unterlagen:
- Ein offizielles GRE-Testergebnis.
- Einen Nachweis Ihrer Englischkenntnisse.
- Ein (vorläufiges) Bachelorzeugnis.
- Modulbeschreibungen der Fächer, die Sie im Rahmen der fachlichen Eignungsprüfung anrechnen lassen möchten.
-
Prüfung der Unterlagen:
- Wir überprüfen die Vollständigkeit und Gültigkeit Ihrer eingereichten Dokumente.
-
Fachliche Eignungsprüfung:
- Ihre fachliche Qualifikation wird anhand der eingereichten Modulbeschreibungen bewertet.
-
Bewertungsverfahren und Zulassungsentscheidung:
- Ihre fachliche Eignung wird anhand der eingereichten Modulbeschreibungen und Zeugnisse bewertet.
- Eine Zulassung erfolgt, wenn Ihre Verfahrensnote mindestens 2,0 beträgt und alle anderen Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind.
Bitte stellen Sie sicher, dass alle Dokumente vollständig und fristgerecht eingereicht werden. Lesen Sie unbedingt auch alle weiteren Informationen zum Bewerbungsverfahren
Welche Länder gehören zur EU/EWR/EHEA ?
u.a. Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kasachstan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Moldau, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vatikan, Vereinigtes Königreich, Zypern.
Was bedeutet ein GRE-Testergebnis?
Der GRE (Graduate Record Examination) ist ein standardisierter Test, der von vielen Graduiertenprogrammen weltweit als Teil des Zulassungsprozesses verwendet wird. Er bewertet die Fähigkeiten der Kandidaten in den Bereichen verbales Denken, quantitatives Denken und analytisches Schreiben. Sie müssen in mindestens einem der der drei Bereichen das 70.Percentil erreicht haben.
Welche Anforderungen stellen wir an das GRE-Testergebnis?
Die Anforderungen an das GRE-Testergebnis können Sie Zulassungsordnung entnehmen. Ein Bewerber muss in einem von drei Bereichen (Verbal Reasoning, Quantitative Reasoning oder Analytical Writing) wenigstens das 70. Perzentil erreichen, um die Voraussetzungen für den Master Information Systems zu erfüllen (Bitte beachten Sie, dass das Erreichen dieses GRE-Testergebnisses nicht alleine über die Zulassung entscheidet).
Beispiel für einen bestandenen GRE Score: Sie erreichen im Verbal Reasoning das 75. Perzentil, im Quantitative Reasoning das 65. Perzentil und im Analytical Writing das 60. Perzentil. Da Sie im Verbal Reasoning das 70. Perzentil übertrifft, erfüllen Sie die Anforderungen.
Beispiel für einen nicht bestandenen GRE Score: Sie erreichen im Verbal Reasoning das 65. Perzentil, im Quantitative Reasoning das 60. Perzentil und im Analytical Writing das 68. Perzentil. Da Sie in keinem der drei Bereiche das 70. Perzentil erreicht, erfüllen Sie die Anforderungen nicht.
Warum prüfen wire Ihre fachliche Eignung?
Wir möchten von Ihnen wissen, ob Sie fachlich für den Studiengang Information Systems geeignet sind. Aus diesem Grund haben wir die wichtigsten Grundlagenfächer aus verschiedenen Bachelor-Studiengängen ausgewählt, die für einen erfolgreichen Einstieg in unseren Master-Studiengang geeignet sind. Dieser Bewerbungsbaustein ist für alle Bewerberinnen und Bewerber gleichermaßen relevant und wichtiger Bestandteil der Bewerbung.
Informationen für Bewerberinnen und Bewerber innerhalb der EU/EWR/EHEA
Sie haben Ihren Abschluss innerhalb der EU, des EWR oder des EHEA erworben und möchten sich für einen Studiengang an der FH Aachen bewerben? Dann gelten für Sie die folgenden Zugangsvoraussetzungen:
-
Einreichung der Unterlagen:
- Ihr (vorläufiges) Bachelorabschlusszeugnis
- Einen Nachweis Ihrer Englischkenntnisse.
- Modulbeschreibungen der Fächer, die Sie im Rahmen der fachlichen Eignungsprüfung anrechnen lassen möchten.
-
Prüfung der Unterlagen:
- Wir überprüfen die Vollständigkeit und Gültigkeit Ihrer eingereichten Dokumente.
-
Fachliche Eignungsprüfung:
- Ihre fachliche EIgnung wird anhand der eingereichten Modulbeschreibungen und Zeugnisse bewertet.
-
Bewertungsverfahren und Zulassungsentscheidung:
- Wir berechnen Ihre Verfahrensnote, die sich aus dem GRE-Testergebnis und der Bewertung Ihrer fachlichen Eignung zusammensetzt.
- Eine Zulassung erfolgt, wenn Ihre Verfahrensnote mindestens 2,0 beträgt und alle anderen Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind.
Bitte stellen Sie sicher, dass alle Dokumente vollständig und fristgerecht eingereicht werden. Lesen Sie unbedingt auch alle weiteren Informationen zum Bewerbungsverfahren
Welche Länder gehören zur EU/EWR/EHEA ?
u.a. Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kasachstan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Moldau, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vatikan, Vereinigtes Königreich, Zypern.
Warum prüfen wir Ihre fachliche Eignung?
Wir möchten von Ihnen wissen, ob Sie fachlich für den Studiengang Information Systems geeignet sind. Aus diesem Grund haben wir die wichtigsten Grundlagenfächer aus verschiedenen Bachelor-Studiengängen ausgewählt, die für einen erfolgreichen Einstieg in unseren Master-Studiengang geeignet sind. Dieser Bewerbungsbaustein ist für alle Bewerberinnen und Bewerber gleichermaßen relevant und wichtiger Bestandteil der Bewerbung.
Einschlägiger Abschluss
Einschlägiger Abschluss
Die Zulassung zu den Masterstudiengängen Information Systems und Information Systems (berufsbegleitend) setzt neben den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen den Abschluss eines einschlägigen Studiengangs mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern und mindestens 180 Leistungspunkten nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ETCS) voraus, der mit einem Bachelorabschluss oder einem anderen berufsqualifizierenden Abschluss (Diplom etc.) erfolgreich abgeschlossen wurde. Einschlägig im Sinne von Satz 1 ist ein Abschluss in Wirtschaftsinformatik, Informatik, Betriebswirtschaftslehre oder im Bereich der digitalen Wirtschaft an einer deutschen oder ausländischen Hochschule.
Erforderliche Sprachkenntnisse
Englischkenntnisse nachweisen
Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen Englischkenntnisse durch einen Test of English as a Foreign Language (TOEFL), durch das International English Language Testing System (IELTS), durch das Cambridge Certificate in English (FCE) nachweisen. Dabei sind folgende Mindestpunktzahlen erforderlich:
- IELTS 6,5 (je Teilprüfung mind. 6,0)
- TOEFL paper based 580+ mit TWE 4,5 oder internet based overall score 92 (mind. 20 je Teilbereich)
- Cambridge Certificate in English (FCE), Grade B2
Englischkenntnisse können auch durch Vorlage eines äquivalenten Nachweises anerkannt werden. Über die Äquivalenz entscheidet die Auswahlkommission.
Ausnahmen und Deutsche Sprachkenntnisse
Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache Englisch ist, oder die den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss an einer englischsprachigen Hochschule oder in einem englischsprachigen Studiengang absolviert haben, sind von dem Nachweis der Englischkenntnisse ausgenommen.
Deutschkenntnisse müssen nicht nachgewiesen werden, werden jedoch empfohlen. Im Rahmen des Curriculums sind einige Wahlpflichtmodule ausschließlich in deutscher Sprache verfügbar. Studierenden ohne Deutschkenntnisse steht deshalb eine limitierte Auswahl an Wahlmodulen zu Verfügung. Gleichwohl ist die gesamte Struktur des Studienprogramms so gestaltet, dass ein vollständiges Studium ohne weitere Einschränkungen in englischer Sprache möglich ist.
Module zum Nachweis besonderer fachlicher Eignung
Module fachliche Eignung - Master of Science (M. Sc.)
Folgende Module können im Rahmen des Nachweises der fachlichen Eignung ausgewählt werden
Modulbezeichnung | P/W | Credits | V | Ü | P | S | SWS | Bem |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
51252 Höhere Mathematik 1 für Wirtschaftsinformatik | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
51251 Grundlagen der Informatik und höhere Programmiersprache | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
53251 Datenbanken und Webtechnologien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
51250 Einführung in die Wirtschaftsinformatik | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
72703 Informationsmanagement | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
74705 Business Information Systems (insbes. ERP) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
53250 Software-Lifecycle | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
51180 Digitale Transformation | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
51181 Customer Discovery und Innovation | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
52180 Marketing digitaler Produkte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
53180 Digital Business Models | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
71701 Grundlagen der BWL (Wirtschaftsinformatik) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
73709 Einführung in das Controlling (Wirtschaftsinformatik) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
52184 Financial Management und Controlling/Rechnungswesen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
P = Pflichtmodul, W = Wahlmodul SWS = Semesterwochenstunden
x = variable Stundenzahl, abhängig vom jeweiligen Modul oder persönlicher Leistung
Bewerbungsunterlagen
Die folgenden Dokumente müssen Ihrer Online-Bewerbung beigefügt werden:
- Tabellarischer Lebenslauf, aus dem die Abfolge der relevanten Ausbildungsabschnitte hervorgeht.
- Zeugnisse oder Abschriften der bisherigen Hochschulausbildung, ausgestellt vom jeweiligen Prüfungsamt, mit vorläufiger Durchschnittsnote oder Endnote und einer vollständigen Fächer- und Notenübersicht (Transcript of Records).
- Modulbeschreibungen der für den ersten berufsqualifizierenden Abschluss absolvierten relevanten Module.
- Bescheinigung über die im Graduate Record Examination Test (GRE) erzielten Ergebnisse für Bewerber, die ihren Studienabschluss nicht in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Hochschulraums EHEA erworben haben.
- Nachweis Englischkenntnisse (mindestens Niveau B2)
Sonderregelungen für laufende Studiengänge
Wenn Ihr aktuelles Hochschulstudium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vollständig abgeschlossen ist, können fehlende Zeugnisdokumente vorerst durch einen von der Hochschule beglaubigten Notenauszug ersetzt werden. Dieser Notenauszug muss eine vorläufige Durchschnittsnote enthalten und darf nicht älter als vier Wochen vor dem Bewerbungstermin sein. Bis zum Studienabschluss dürfen maximal 40 Leistungspunkte fehlen.
Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die Durchschnittsnote um 0,2 Notenpunkte vermindert wird, wenn das Zeugnis keine Abschlussarbeit mit Kolloquium oder Verteidigung enthält und alle anderen Prüfungen abgeschlossen sind. In diesem Fall ist die Feststellung der Berufseignung zunächst vorläufig. Die fehlenden Unterlagen müssen für die endgültige Feststellung Ihrer Eignung nachgereicht werden.
Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe bei der Bewerbung?
Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Fragen zur Eignungsüberprüfung
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Clemens Treuling M.A.
Raum W009
52066 Aachen